Der Suchmaschine nkonzern hat kürzlich die Möglichkeiten des Datenschutzes bezüglich seines Webseite n Analyse Tools verbessert. Sowohl für alle Nutzer des Internet als auch für Betreiber von Webseiten, die Google Analytics verwenden, gibt es neue Möglichkeiten das Datenschutzgesetz zu beachten. Kritikpunkt war vor allem die Übertragung der vollständigen IP-Adresse durch die Webseiten Analyse, mit deren Hilfe ein User lokalisiert werden kann.

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Die Betreiber von Internetseiten, die ihre Webstatistik dem Datenschutz gemäß nutzen möchten, können nun direkt im Code von Google Analytics die Funktion „_anonymizeIp()“ anbringen. Die genaue Beschreibung hierfür findet man bei Google Code.

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Dieser Code bewirkt die Löschung der letzten 8 Bit der IP-Adressen und verhindert eine eindeutige Identifizierung eines Users in der Webstatistik. So ist die geografische Zuordnung nicht mehr so akkurat, aber immer noch in grober, nach dem Datenschutzgesetz zulässiger Weise möglich.
Kritiker bemängeln, dass diese Option von Webmastern freiwillig gewählt werden kann. Dem Datenschutzgesetz entsprechen würde das Webstatistik Tool von Google nur, wenn Betreiber verpflichtet wären, diese Funktion zu verwenden.

Für alle Internet-Nutzer interessant ist aber eine Funktion, die ermöglicht, die Erfassung ihrer Daten durch die Webstatistik Google Analytics zu unterbinden. Im Google Datenschutz-Center nimmt Google selbst bezug auf das Datenschutzgesetz und versichert dem Nutzer, das der Konzern die Daten nur zur Verbesserung der Funktionen verwende.

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Für diejenigen, denen hierin das Datenschutzgesetz nicht ausreichend erfüllt scheint, stellt Google nun (ganz unten auf der Seite) unter “Deaktivierungs-Funktion für den Browser“ ein Browser Plug-in zur Verfügung, das die Übertragung der vollständigen IP-Adresse an Google Analytics verhindert. Man kann sich das Plug-in für die Browser Mozilla Firefox (3.5 und höher), Internet Explorer (7 und 8 und Google Chrome (4.x und höher) herunterladen, um seine Identität im Internet der Webseiten Analyse von Google unzugäglich zu machen.

05-Google-Analytics-Datenschutz-Datenschutzgesetz-Webstatistik-Deaktivierungs-Add-on-470.pngDer Datenschutz, den dieses Add-on bietet, betrifft allerdings nur die Übermittlung der Daten an Webseitenbetreiber durch Google Analytics. Webseiten-Inhaber haben aber auch unabhängig von Google Analytics als Webstatistik Zugriff auf die IP-Adressen ihrer Webseiten-Besucher. Jedoch werden diese Daten von den meisten Betreibern nicht selbst ausgewertet. Zur Analyse der Webseite wird häufig Google Analytics verwendet.

Vertretern des Datenschutzgesetzes erscheint aber vor allem die Menge an Daten, die der Riesenkonzern Google durch seine Suchmaschine und anderen Funktionen wie Google Analytics sammeln kann, besorgniserrregent. Einzelne Betreiber kleinerer Webseiten dagegen verfügen durch ihre Webseiten Analyse nicht über so viele Informationen über ihre User, dass eine Gefährdung der Privatsphäre unbedingt gegeben ist. Eine Neuregelung des Datenschutzgesetzes müßte die Art und Menge der Daten, die ein Konzern über menschen sammelt betreffen.

Wenn Sie das Deaktivierungs Add-on installiert haben, verhindern Sie den Zugriff von Google Analytics auf ihr Verhalten im Internet, sodass die Webstatistik ohne ihre Daten auskommen muss. Ihre IP-Adresse wird jedoch auch ohne die Webseiten Analyse schon beim Download des Skript an Google übertragen.

Somit ist die Anonymität im Netz also durch die neue Funktion noch lange nicht vollständig gewährleistet. Aber Betreiber von Webseiten haben immerhin eine neue Möglichkeit totz der für sie nötigen Webseiten Analyse das Datenschutzgesetz zu achten. Und Nutzer des Internet können es Webseitenbetreibern zumindest erschweren ihre Daten statistisch auszuwerten, wenn man den Zugriff durch Google Analytics verhindern kann.

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