das_ebay_logo_-80.gif?nocache=1314289931497In diesem Tipp werde ich auf das Thema „eBay: Hinweise zur Gewährleistung, Rücknahme und Garantie“ eingehen und Ihnen dazu einiges erklären, sodass Ihnen der Verkauf auf eBay erheblich leichter fallen sollte.

Wenn Sie sich ein anderen Tipp oder Trick für den Verkauf auf eBay angucken möchten, klicken Sie einfach hier um auf das Dossier zu gelangen.

[imgr=online-shopping_XS-470.jpg]online-shopping_XS-200.jpg?nocache=1314702775045[/imgr]In dem Punkt ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt und viele Personen streiten sich darüber ob die folgende Tatsache in eine Beschreibung auf eBay eingebaut werden muss. Tatsache ist aber, dass immer mehr eBay Verkäufer anfangen eine Stellungnahme in ihre Artikelbeschreibung zu integrieren. Um nun möglichen Problemen entgegen zu wirken, sollten Sie diesen Punkt immer in Ihre Artikelbeschreibung integrieren.
Als Privatverkäufer müssen/sollten Sie nennen ob Sie dem Käufer Ihres eBay Artikels eine Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme bieten. Denn sonst müssen Sie die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren garantieren.
Um dies auszuschließen, schreiben Sie einfach unter die reguläre Beschreibung so Etwas wie „Ich bin Privatverkäufer und biete deswegen keine Gewährleistung, Garantie und Rücknahme auf diesen Artikel an.“
Als gewerblicher eBay Verkäufer, können Sie die Gewährleistung eh nicht ausschließen.

Nun sollten Sie alle gewünschten Informationen zum Thema „eBay: Hinweise zur Gewährleistung, Rücknahme und Garantie“ bekommen haben. Wenn Sie sich noch für andere Tipps und Tricks für den Verkauf auf eBay interessieren klicken Sie einfach hier um auf das diesen Tipp betreffende Dossier zu kommen.