00-E-Postbrief-Screenshot-Logo-80.pngHier finden Sie kurz die wichtigsten Informationen zum E-Postbrief bzw. zur ePost, was genau die Dienstleistung beinhaltet, welche Vor-und Nachteile sie hat. Es handelt sich beim E-Postbrief der Deutschen Post um einen Hybridpostdienst mit zugehöriger Website, der seit Juli 2010 in Deutschland die klassische Postzustellung mit den Funktionen der E-Mail verbindet.

Auf ihrer Homepage stellt die Post den E-Postbrief auf den ersten Blick als kostenlos dar. Man sollte sich aber doch lieber erst einmal genauer informieren (Klick auf „mehr erfahren“ im Screenshot mit der 1 gekennzeichnet), bevor man auf „jetzt kostenlos Adresse sichern“ (im Screenshot die 2) geht.

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Hier erfährt man dann in verschiedenen Schritten mehr.

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Die eine Seite des Hybridpostdienstes ist die reine elektronische Kommunikation. Man muss sich in jedem Fall als Nutzer registrieren. Das ist erst einmal kostenlos. Nun kann man auf dem TLS-verschlüsselten Webportal mit anderen Usern Nachrichten austauschen. Die ePost soll sicherer und „verbindlicher“ sein als die „normale“ E-Mail. Dafür bezahlt man aber auch und zwar 55 Cent pro 20 MB (auf dem Sreenshot die 1)! Also pro E-Mail so viel wie sonst für einen Brief. Diese teure E-Mail wird man also nicht statt seiner normalen kostenlosen E-Mail nutzen wollen.

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Die andere Seite (auf dem Screenshot die 2) ist die auf elektronischem  Wege eingegebene, aber von der Post ausgedruckte, kuvertierte und durch den Postboten zugestellte Nachricht. Dies kostet beim kleinen Brief ebenfalls 55 Cent, was also nicht teurer ist, als wenn man selber ausdruckt, in den Umschlag steckt und zum Briefkasten bringt. Hier mag also durchaus ein größerer Vorteil des Dienstes liegen.

Auf der Homepage erfahren wir, dass man „Dank der eindeutigen persönlichen Identifizierung mit Ämtern und Behörden online kommunizieren“ , Verträge abschließen, seinen Urlaub buchen und sicher Dokumente wie online bestellte Konzerttickets empfangen kann. In den AGBs wird allerdings „…darauf hingewiesen, dass insbesondere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse durch die Nutzung der Dienste nicht erfüllt werden. Soweit der Gesetzgeber einen Ersatz der Schriftform durch elektronische Form zulässt, ist eine zusätzliche qualifizierte digitale Signatur erforderlich.“. Das heißt solange diese Signatur noch nicht gesetzlich gültig ist, kann man den E-Postbrief also doch nur begrenzt als Ersatz für schriftliche Kommunikation nutzen.

Was man ebenfalls in den AGB lesen kann und vielleicht nicht jedem Nutzer gefällt ist die Verpflichtung, das ePost-Konto täglich anzusehen: „Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.“

Ebenfalls ein Nachteil ist die Notwendigkeit ein Handy zu besitzen bzw. die Bereitschaft der Post dessen Nummer mitzuteilen. Denn ein Anmeldungs-TAN wird einem per SMS auf das Handy zugesandt.

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