[imgr=Laptop-Garantie-Notebook_XS-470.jpg]Laptop-Garantie-Notebook_XS-200.jpg?nocache=1307446340793[/imgr]Hier zeigen wir Ihnen einige Informationen und Hinweise zum Thema Laptop/Notebooks und der allgemeinen Garantie- und Gewährleistungsabwicklung. 

Das Thema Garantie ist längst nicht so klar und deutlich geregelt, wie maneigentlich erwarten könnte. Viele sind der Meinung, dass der Ermessensspielraum für die Hersteller zu groß ist.  

**Bitte beachten Sie, dass sich alle Inhalte in diesem Beitrag auf Auszüge der AGBs der jeweiligen Hersteller beziehen und nicht auf einen bestimmten abzielt.
Die hier getätigten Hinweise sind als "Angaben ohne Gewehr" zu betrachten, da wie erwähnt, der Ermessensspielraum der Hersteller recht rege genutzt wird. 

Allgemeine Garantiehinweise für Laptops

Hier finden wir bei so ziemlich allen Herstellern die selben Voraussetzungen. 
Die Regeln sind also quasi für alle Geräte gleich aufgestellt. 

Von der Garantie abgedeckt sind in den ersten zwei Jahren alle Teile des Innenlebens und Display/Cover-Teile, die offensichtlich nicht mutwillig zerstört wurden. Wenn die Festplatte, die Grafikkarte oder was auch immer im Gerät plötzlich nicht mehr funktioniert, wird der Hersteller diese auch anstandslos tauschen. 

Laptop herunter gefallen

Fällt Ihnen das Gerät runter und das Display zerbricht, dann werden Sie von Ihrem Hersteller einen ziemlich teuren Kostenvoranschlag erhalten.
Auch alle Coverteile, die zum "Halt" des Displays da sind, werden vom Hersteller mit getauscht werden müssen. Es sei denn, es ist offensichtlich, dass diese ihren Dienst noch tun können.

Flüssigkeit über Tastatur gelaufen

Läuft Flüssigkeit über Ihre Tastatur und das Gerät funktioniert anschließend nicht mehr oder nicht mehr richtig, werden Sie ebenfalls einen eher kostspieligen Voranschlag erhalten. Ist erst einmal Flüssigkeit auf das Mainboard gelaufen, muss meist das komplette Innenleben ausgetauscht werden. Natürlich muss es aus Herstellersicht klar sein, dass die wichtigen Stellen auch wirklich betroffen sind. Ebenfalls ist der Hersteller verpflichtet, dies auf Anfrage plausibel zu erläutern.

Brauche ich eine Zusatzversicherung für mein Gerät?

Es empfiehlt sich dringend eine Zusatzversicherung (auch beim Hersteller erhältlich) für das Endgerät abzuschließen. 
Diese enthält genau diese Sachen, die sonst nicht von der Garantie abgedeckt werden. 

Die oben genannten Beispiele können mit Technikereinsatz sehr schnell mehr kosten, als das komplette Gerät im Ursprungszustand beim Fachhandel gekostet hat.

Läuft das Betriebssystem nicht, oder nicht mehr richtig, muss es an einer defekten Festplatte liegen, damit die Neuinstallation vom Hersteller kostenlos übernommen wird. Ansonsten gibts auch hier erstmal ein Schreiben vom Hersteller. 

Kleinigkeiten, wie rausgebrochene Tastaturteile, verstopfte Lüfter oder Ähnliches sind ebenfalls nicht von der Garantie abgedeckt. Außer, es ist ein wiederauftretender Fehler bekannt oder eine Nichtschuld offensichtlich. Jedoch treffen wir hier bei den meisten Herstellern auf Kulanz. Solche Kleinigkeiten werden von den Herstellern dann trotzdem (keine Pflicht!!) kostenlos repariert.

Ebenfalls interessant ist es, dass ein Bios-Update, welches für einige Bereinigungen in der Hard- und Software als Lösung der Hersteller angegeben wird auf Kundenverantwortung durchgeführt wird. 

Führen Sie also ein Bios-Update durch, der Rechner startet anschließend nicht mehr oder im schlimmsten Fall ist das Mainboard dadurch defekt, wird der Hersteller sehr wahrscheinlich erst einmal einen Kostenvoranschlag schreiben.

Hier sollten Sie dann aber in jedem Fall Einspruch einlegen und begründen können, wieso Sie diese Verantwortung nicht als Ihre ansehen.

Habe ich ein Rückgaberecht für mein Endgerät?

Ein Rückgaberecht im klassischen Sinne (welches im Fachhandel auf Kulanz läuft) gibt es für gekaufte Notebooks / Laptops nicht. 

In erster Linie geht es hierbei um die miterworbene Software. Die Lizenzschlüssel und Softwarebestimmungen machen es den Herstellern und Verkäufern möglich, ein Rückgaberecht in jedem Fall zu verweigern. 

Haben Sie das Gerät erst einmal erworben, dann gibt es ein "Nichtgefallen" oder ähnliches nicht. 

Packen Sie beispielsweise Ihr neues Gerät zuhause aus, schließen es an und es funktioniert etwas nicht, können Sie damit nicht in den Fachhandel zurück und es gegen ein anderes, funktionierendes, umtauschen. Es wird sofort zum Hersteller eingeschickt. Dort wird ein erster Reparaturversuch unternommen.

Erst nach drei erfolglosen Reparaturversuchen haben Sie als Käufer das Recht auf "Wandlung", können also Ihr Geld vom Hersteller (nicht vom Fachhandel) zurück verlangen. 

Ist mein Akku von der Garantie abgedeckt?

Der Akku, der ja beim Kauf des kompletten Gerätes mit erworben wurde unterliegt nicht den selben Garantieansprüchen, wie es das restliche Gerät tut. Nach sechs Monaten ist der Hersteller berechtigt, bei einem nicht funktionierenden Akku diesen nur kostenpflichtig zu tauschen. Es sei denn, wie bei vielen anderen Situationen auch, der Käufer kann ein "Versagen" der Hardware ohne Eigenverschulden nachweisen. Und das dürfte recht schwierig werden.

Die meisten Hersteller kennen die "Macken" ihrer Geräte. So ist es auch beim Akku, dass dieser nicht zwingend an seinem versagen Schuld sein muss. Ist das Mainboard defekt und nimmt so Einfluss auf den Akku, ist das den Herstellern meist bekannt und dann ist auch nach den sechs Monaten ein kostenloser Tausch möglich.

Widerspruch gegen einen Kostenvoranschlag?

Wenn Sie sich absolut sicher sind, dass der Hersteller eine Garantieentscheidung nicht richtig oder nur teilweise richtig entschieden hat, haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit gegen diese Einspruch einzulegen. Der Hersteller wird das Gerät bis zur endgültigen Klärung verwahren.

Halten Sie in jedem Fall vom ersten Moment an alles schriftlich fest, damit nachhaltige Klärungsfragen nachweisbar bleiben.

Verliere ich meine Garantie, wenn ich das Gerät öffne?

Nein! Der Hersteller muss gewähren, dass eine selbstständige Aufrüstung möglich ist. Natürlich muss der Hersteller nicht dafür aufkommen, wenn Sie das Gerät nicht richtig öffnen und dabei Cover- oder Hardwareteile beschädigen.

Bei angemessener Vorgehensweise ist es vom Hersteller nicht zurück zu weisen, wenn Sie Ihr Gerät zum Zwecke der Aufrüstung öffnen.

Hier
finden Sie einen zusätzlichen Beitrag zum Thema Garantie und Datensicherung.