Hallo grossvater65,
die Polizei hat hier nicht zu entscheiden oder mit irgendwas zu drohen, sie ist in solchen Fällen aber dazu verpflichtet, die zuständige Führerscheinstelle zu informieren. Vermutlich haben sie deinen Enkel lediglich auf die Konsequenzen hingewiesen, die sich aus dieser Meldung eventuell für ihn ergeben könnten.
Wie die Führerscheinstelle mit dieser Meldung umgehen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Ist dies die erste 'Auffälligkeit' des Enkels, könnte es u.U. schon mit einer Anhörung getan sein, bei der er einen nur gelegentlichen Cannabis-Konsum und eine strikte Trennung von Cannabis und Fahren glaubhaft machen kann.
Diesen Ermessensspielraum hat die Führerscheinstelle durchaus, mit einiger Sicherheit wird sie jedoch trotzdem eine ärztliche Untersuchung anordnen, welche so eine Aussage bestätigen oder eben auch widerlegen kann.
Wenn diese Untersuchung ergibt, dass der Enkel tatsächlich nur gelegentlich Cannabis in seinen verschiedenen Formen konsumiert, wäre das für einen Entzug der Fahrerlaubnis eines erwischten, aber ansonsten bei der Führerscheinstelle noch nicht auffällig gewordenen Fußgängers nicht ausreichend. Dies wäre nur bei einem Ergebnis möglich, welches einen regelmäßigen Konsum von Cannabis, bzw. den gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum anderer Drogen nachweist.
Wenn es bei nur gelegentlichem Cannabis-Konsum noch weitere Tatsachen gibt, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Führerscheinstelle zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung auch noch eine MPU (Idioten-Test) anordnen. Und hier liegt es wiederum in ihrem Ermessensspielraum, ob sie bis zum Vorliegen des MPU-Ergebnisses die Fahrerlaubnis vorübergehend entzieht, oder nicht.
Es hängt bei einer 'Drogenproblematik' immer von den konkreten Bedingungen ab, wann was im 'pflichtgemäßen' Ermessen der Führerscheinstelle liegt und wann sie wie zwingend handeln muss. Erst wenn eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt und man diese nicht akzeptieren kann oder will, würde die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht Sinn machen. Das sollte aufgrund der Widerspruchsfristen dann aber sofort geschehen.
Ansonsten könntest du mal darüber nachdenken, ob ihr eurem Enkeln in der Vergangenheit nicht schon zu viele Steine aus dem Weg geräumt habt. Für mich hört es sich wenigsten so an, als ob er sich einfach darauf verlässt, dass es Opa auch diesmal schon irgendwie richten wird. Dieses Verantwortungsgefühl ist zwar durchaus lobenswert, aber für deinen Enkel nicht unbedingt ein Ansporn, etwas Selbstverantwortung für sein Tun und Handeln zu entwickeln. Die vorübergehende Nutzung des ÖPVN bei einem eventuellen Entzug der Fahrerlaubnis könnte da z.B. durchaus hilfreich sein, gerade weil dies für ihn etwas umständlich, aber eben nicht unmöglich wäre.
Gruß
Kalle