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Gefragt in DSL von
Hallo,
Wochen vorher erhielt ich Brief und Email, dass verg. Mittwoch O2 bei
meinem Festnetz-Anschluss einen Technologiewechsel vornehmen
wolle, auf VoIP. Donnerstag morgen leuchtete dann die DSL-Lampe
an meinem Router nicht mehr. Natürlich habe ich erst mal
pflichtschuldig PC, Box, Verkabelung überprüft, ohne Befund. Dann
rief ich die Hotline von O2 an. Ansage: ca. 45 min Wartezeit. Daraus
wurde fast 1 Stunde, die ich warten musste. Dann notierte sich ein
Techniker den Fall und wollte mich zurückrufen. Nachmittags bekam
ich schließlich eine SMS, ich solle eine O2-Nr. anrufen um einen
Termin zu vereinbaren. Wieder verlor ich eine Viertelstunde in einer
Warteschleife. Dann wurde mir ein Termin am nächsten Montag
nachmittag zwischen 14 und 20 Uhr genannt. Dann müsse ich zu
Hause sein, damit ein Techniker sich im Keller das Ganze anschauen
könne. Mein Hinweis, dass bis vor dem Technologiewechsel alles vor
Ort funktionierte, wurde ignoriert. Was mir noch auffällt: seit diesem
"schwarzen Mittwoch" ist auch das Internet auf meinem Smartphone
langsam (allerdings habe ich dort 1&1).
Ergebnis: wenn ich Glück habe und der Techniker am Montag
nachmittag etwas findet, war ich dann 5 Tage ohne Festnetz-Telefon
und DSL. Weiterhin habe ich mindestens ca. 1,5 Stunden in
Warteschleifen und anderweitig Zeit verloren. Und musste für
nächsten Montag einen beruflichen Termin verschieben.
Frage: kann man dies O2 in Rechnung stellen?
Und hat jemand ähnliche Erfahrungen und einen Tipp für solche
Fälle?

9 Antworten

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Beantwortet von poldie-3 Experte (2.2k Punkte)
Hallo,

für mich wäre es ein Kündigungsgrund. Von O2 hört man selten was
gutes.

1&1 ist auch so ein Kandidat.

MfG
0 Punkte
Beantwortet von
Gestern wurde der Fehler behoben, anscheinend an irgendeinem
Verteiler an der Straße lag es.
bleibt immer noch die Frage: gibt es bei solchen Fällen, keine Chance
Schadenersatz zu verlangen?
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Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo O2opfer,

natürlich hast du in einem solchen Fall auf Entschädigung.
Du hast fünf Tage keine Leistung bezogen und den dafür anfallenden Preis muss O2 dir erstatten, weil hier ein Fehler von O2 vorlag. Also hast Du Anspruch auf rund 1/6 der monatlichen Kosten für Telefon und DSL.

Allerdings musst du anhand der bisherigen Kommunikation nachweisen, dass die Leistung tatsächlich nicht verfügbar war. Normalerweise aber wird der Privider auf Nachfrage ohne größere Umstände eine Gutschrift auf der nächsten Rechnung vornehmen. Melde dich dort und trage deinen Wunsch vor.

Da die Leute, mit denen du dann telefonieren wirst nicht diejenigen sind, die für den Fehler verantwortlich sind, ist es meistens sehr förderlich, den Wunsch freundlich und ruhig vorzutragen, dann ist die Bereitschaft, den Ermessensspielraum im Sinne des Anrufers zu nutzen höher.

Gruß
computerschrat
0 Punkte
Beantwortet von
@ schrat: vielen Dank für deinen Hinweis!
0 Punkte
Beantwortet von
Meine postalische (emailadressen gibt es nicht mehr bei O2!)
Beschwerde an diese Firma (Adresse Telefonica in HH) von heute:

Sg D+H,
Ende April hatten Sie mir mitgeteilt, dass am 6.6.17, zwischen 8 und
16 Uhr mein Festnetz-Anschluss auf die Voice-Over-IP-Technologie
umgestellt würde. Diese Umstellung ist dann erst mal fehlgeschlagen.
Ab Mittwoch hatte ich kein DSL mehr zur Verfügung und konnte weder
telefonieren noch ins Internet kommen. In der Warteschleife Ihrer
Hotline wurde mir dann eine Wartezeit von 45 Min angekündigt.
Tatsächlich dauerte es dann über 1 Stunde, bis ein Mitarbeiter das
Gespräch annahm. Weiter helfen konnte er auch nicht. Stattdessen
wurde dann (über eine andere Hotline-Nr, Wartezeit ca. 15 Minuten)
ein Termin mit einem Telekom-Techniker am Montag, den 11.6.17, ab
14 Uhr vereinbart. Auf diesen wartete ich dann bis ca. 18 Uhr. Nach
einer halben Stunde stellte der Techniker fest, dass der Fehler wohl
durch ein Problem an einem externen Verteiler außerhalb des Hauses
verursacht wurde. Seitdem funktioniert der Anschluss wieder.
Nun wollte ich eine Reklamation schreiben und Ihnen schriftlich den
Sachverhalt mitteilen. Wie ich aber inzwischen erfahren habe, ist „O2“
nicht mehr bereit mit Kunden per Email in Kontakt zu treten.
Stattdessen wurde mir die Handynr. einer Hotline genannt
(017688855222), wo es wieder eine Wartezeit von mind. 45 Minuten
geben soll.
Fazit:
a) ich hatte fast 6 Tage keinen Festnetz-Anschluss zur Verfügung
b) die von O2 verursachte Störung hat mich mind. 6 Stunden
Arbeitszeit gekostet.
Ich erwarte eine angemessene Rückvergütung und Gutschrift für den
Schaden.
Bitte teilen Sie mir außerdem mit, wie die Kündigungsfrist für meinen
Vertrag ist.
MfG
0 Punkte
Beantwortet von
o2opfer@

das hast du aber schön geschrieben aber das wird nicht ansatzweise zum Erfolg führen.Lese einfach die ca100 Seiten der AGB`s durch:-D
Wenn du das selber kündigst wirst du vermutlich lange Zeit kein Tel. und kein Internet haben.Den Provider würde ich schon wechseln, dann soll der die Portierung übernehmen.Die Laufzeiten ähneln sich bei fast allen Providern:Bei Abschluss 2 Jahre sowie bei einer Nichtkündigung verlängert der sich um ein weiters Jahr.Übrigens auch das steht in den AGB`s:-)

Gruss
0 Punkte
Beantwortet von
@weiss: der Hinweis auf die Kündigungsfrist war auch eher
psychologischen Motiven geschuldet. Aber im Nachhinein: vielleicht hätte
ich eher schreiben sollen: "ich behalte mir vor die Geschäftspraktiken
Ihrer Firma in Fachzeitschriften und Medien im Internet zu schildern"!?
0 Punkte
Beantwortet von msoceu Experte (2.4k Punkte)
"ich behalte mir vor die Geschäftspraktiken
Ihrer Firma in Fachzeitschriften und Medien im Internet zu schildern"!?
na dann schildere mal... wen sollte es interessieren?

[sup]msoceu[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo o2opfer,

auf diesem Weg wirst du nicht viel erreichen. Dein Beschwerdebrief dringt allenfalls in die äußerste Peripherie des Unternehmens und dort sitzen nicht die, die für die von dir bemängelten Umstände verantwortlich sind. Weiter "nach oben" wirst du mit einem solchen Brief nicht kommen.

Der beste Weg, die berechtigten Ansprüche anzumelden ist immer noch ein freundliches Telefonat mit der Kondenhotline, auch wenn es dir in der Situation vielleicht berechtigterweise schwer fällt, freundlich zu bleiben. Wenn du bei dem Anruf aber daran denkst, dass der Gesprächspartner nicht der verantwortliche ist, fällt es vielleicht leichter.

Deine Ansprüche sind allerdings auf eine Erstattung der Kosten für nicht erbrachte Leistungen begrenzt. Folgeschäden, wie z.B. deine verlorene Arbeitszeit sind von der Haftung über die AGB immer ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz seitens O2 vorliegt. Das wird aber kaum nachzuweisen sein.

Gruß
computerschrat
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