@afdsympathisant, auch wenn ich den Anbieter schon per se für unseriös halte, siehe @A4/UVP, muss ich zugeben, dass zumindest in dieser Hinsicht sind sie schon korrekt.
"2.Wahl" bedeutet nicht nur, dass da irgendwelche Kratzer (oder andere Beschädigungen) bei einer Neuware zu erwarten sind, also Produkte die zur zweiten Wahl reduziert wurden.
Retuoren (auch nach einer kurzen Benutzung), wie irgendwelche Garantiefälle, Rollouts etc. und dann das Wiedereinführen auf den Markt (Gebrauchtmark) gehören dazu, was auch irgendwo in der Beschreibung erwähnt wird.
Und nirgendwo steht, dass sich hier um eine Neuware handelt.
Unseriös finde ich nur, wie die den UPV missbrauchen, denn:
[*] der gehört nicht auf dem Preisschild, normalerweise unzulässig, wird aber geduldet
[*] der sollte den Eindruck vermitteln, dass dieses Gerät immer noch den aufgeführten Neuwarenpreis wert ist.
Was aber schon sehr lange nicht der Fall ist, das hat nur den Gebrauchtwert, das dem jeweiligen Zustand und der Funktionalität entsprechen soll.