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Hallo Nachbar, danke fuer free web access





Frage

Hi, ich liege gerade in London rum und habe festgestellt, dass ich ein fremdes w-lan in meinem Zimmer habe. darueber bin ich auch gerade online. Ich habe nicht verbotenes gemacht als mein Laptop angeschaltet und den Browser aufgerufen... Aber was kann eigentlich der besitzer davon sehen? (auser die Rechnung falls er einen Volumentarif hat)? Salzi

Antwort 1 von jippi-duppi

im prinzip kann "der besitzer" sein wlan absichtlich so offen gelassen haben, um die passwörter von seinen zimmernachbarn auszuschnüffeln ;-)

würde ich zumindest im hotel so machen...

Antwort 2 von jippi-duppi

ps: sehen kann er dich im router auf der dhcp seite, dort sind alle angemeldeten clients mt mac und ip aufgeführt. und wie gesagt mit einem sniffer kann er deinen ganzen traffic mitschneiden und wenn du keine firewall hast, auch gleich deinen pc hacken. oder du hackst den pc vom übernächsten zimmer, wo auch einer zufällig mitsurft *lool*

Antwort 3 von salzi

kann ich da was dagegen machen und sein netz "sicher " benutzen?

Antwort 4 von pfui

ich sag nur eins: schmarotzer!

Antwort 5 von Timid

Zum Thema "Ich habe nichts verbotenes gemacht":

In dem Moment wo du gemerkt hast, dass du über eine fremde Leitung surfst ist es verboten.

Nur weil im Supermarkt nicht an jedem Artikel dran steht "Bitte klau mich nicht" darf man trotzdem nicht klauen.

LG Timi

Antwort 6 von salzi

wie schneidt man eigentlich meinen traffic mit, ist das weiter kompliziert?
Da ich hier in einer langweisigen buergerlichen ecke bin, habe ich nicht so ein schlimmes gefuehl, auserdem ist es die einzige chance online zu kommen.

Antwort 7 von salzi

und nochwas: ich sehe nur ein netzwerk ordner, kann ihn aber nicht offnene,...

Antwort 8 von TheHappyJoker

Zitat:
im prinzip kann "der besitzer" sein wlan absichtlich so offen gelassen haben, um die passwörter von seinen zimmernachbarn auszuschnüffeln ;-)


Äußerst geniale Idee, hehe!

Was ist, wenn ich automatisch jeden Verkehr sniffe (sozusagen für mich, um eigentlich meinen Verkehr zu kontrollieren). Jetzt gehen welche über mein WLAN ins Netz und derren Verkehr wird dann ja auch automatisch geloggt. Rechtlich Grauzone??? Ich meine, jemand anderes hätte mein Netz ja eigentlich nicht nutzen dürfen.

btw wo steht eigentlich, dass es illegal ist, über fremde WLANs zu surfen? Hätte das bitte schwarz auf weiß (nur mal, als Info - man muss sich ja weiterbilden). Die Frage ist übrigens ernst gemeint.

<gruß thj>

Antwort 9 von Gonzi

Zumindest nach deutschem Recht ist es legal, da keine Sperre (z.B. Passwortschutz) überwunden wird.

Antwort 10 von TheHappyJoker

Zitat:
Zumindest nach deutschem Recht ist es legal, da keine Sperre (z.B. Passwortschutz) überwunden wird.

Und eben dass macht mich stutzig (bei der Frage stehe ich auch gedanklich).

Legal oder illegal? Mit mit Quelle.

Und wenn es wirklich nicht illegal ist (was ich eben nicht weiß), wäre das ja ein Freibrief für alle Laptopbesitzer in ner größeren Stadt...

<gruß thj>

Antwort 11 von Gonzi

http://www.sr-online.de/statisch/Programm/Fernsehen/ARD/Plusminus/20040706/thema02.html

Antwort 12 von Timid

Zitat:
In Betracht kommen insbesondere die Straftatbestände des Ausspähens von Daten gem. § 202a StGB, des Computerbetrugs gem. § 263a StGB sowie des Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB, aber auch weniger augenfällige Tatbestände des TKG und des UWG.


Quelle

Höchstrichterliche Entscheidungen gibt es (noch?) nicht, vielleicht sollte man aber auch nicht immer nach dem Motto gehen "Alles was nicht explizit verboten ist ist erlaubt". Wenn mein Nachbar die Tür auflässt geh ich doch trotzdem nicht in die Wohnung und räum sie leer, oder?

LG Timi

Antwort 13 von TheHappyJoker

Zitat:
Wenn mein Nachbar die Tür auflässt geh ich doch trotzdem nicht in die Wohnung und räum sie leer, oder?

Das ist schon "höchstrichterlich" verboten, wenn ich mich nicht irre ;-)

<grß thj>

Antwort 14 von Timid

Echt? ;-)

Es geht doch einfach nur darum einfach mal den Verstand einzuschalten.

Antwort 15 von Mikoop

Hallo,

Wenn ich in einem Hotel per WLAN ins Internet komme, dann gehe ich erst mal davon aus, dass das der Service von Hotel ist...

Gruss, Mikoop

Antwort 16 von Texas

@Timid

Interessanter Link.
Nur, wenn man sich die Mühe macht, das auch zu lesen, kommt man im Textverlauf zurfolgenden Passagen;

Zitat:
....Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zu rechtfertigen, auch die bloße Nutzung offener WLANs als Internet-Zugang strafrechtlich zu sanktionieren, stellt doch das Strafrecht nur das letzte Mittel staatlicher Sozialkontrolle dar:....


Zitat:
....Dann aber kann es nicht Aufgabe des Strafrechts sein, durch Androhung von Sanktionen für die Nutzung offener WLANs die Nachlässigkeit von WLAN-Betreibern zu kompensieren, die den Schutz ihrer rechtlichen Interessen auf einfache Weise selbst realisieren könnten, indem sie die Verschlüsselung aktivieren, sich jedoch keine hinreichenden Gedanken machen und daher diese elementare Maßnahme nicht ergreifen.


Antwort 17 von gast_

Zitat:
Es geht doch einfach nur darum einfach mal den Verstand einzuschalten.

kommt immer auf den standpunkt an

Antwort 18 von Timid

Erschleichung von leistungen bleibt es trotzdem, Texas.

Antwort 19 von TheHappyJoker

Hm, aber wenn ich Lust habe, kann ich doch mit Absicht ein offenes WLAN einrichten und nur passiven Port 80 (wegen der Sicherheit) zulassen.

Ich glaub das mach ich gleich mal... :-) Meine Nachbarn freuen sich bestimmt.

btw muss ich irgendwo erklären dass es erlaubt ist. Wäre ja eigentlich egal, weil in so einen Fall ist man ja nur als private Person Kläger (was ich ja nicht will).

So long
<gruß thj>

Antwort 20 von Texas

Nein,
es liegt kein Erschleichen von Leistung vor.
Zumindest nicht im juristischen Sinn, evtl. am Stammtisch :-)

Antwort 21 von Timid

Zitat:
Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes,[...] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe [...]

(§ 265a StGB)

Zitat:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(§ 263a StGB)

Trifft beides zu, wenn ich mich ohne Erlaubnis in fremde Netze einwähle und sie nutze.

LG

Antwort 22 von salzi

Ich bin begeistert von den ganzen juristischen ansaetzen. Ich bekomme hier zwar nicht soviel aus Deutschland mit, aber es soll wohl laufende Grichtsprozesse geben...
Nur zum klar stellen: Ich bin nicht in einem Hotel, sonden wohne in einer Wohnung, also mit dem Service des Hotels wird wohl nichts.
Mich wurde nur ensthaft mal das "sniffen" interessieren. Ich hatte bis jetzt noch nie Netzwerk um mich herum...
Aber im schlimmsten Falle kann doch nur jemand meine email lesen, mein webspace verscheissern usw, ich hatte nicht vor meine Kreditgeschaefte ueber Nachbars netz abzuwickeln.
Ansonsten ist heute ein sonniger Tag in London gewesen, aber ich sass nur am netz...
salzi