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Wirklich legal? Filme vom TV





Frage

Moin, habe interessiert den Thread: https://supportnet.de/threads/1251047 verfolgt. Nun meine Frage: Warum ist es legal, wie mit einem VHS Rekorder, Filme, Serien etc. aufzunehmen und weiter zu geben? Und warum ist das "saugen" bei den einschlägigen Filesharing Börsen verboten? Danke für die Aufklärung. Gruß

Antwort 1 von drago

Um jetzt nicht wieder eine endlose Diskussion anzuufangen:

Das TAUSCHEN ist NICHT verboten.
Weder Kazaa noch andere sind als Software verboten.
Diese sind völlig legal.

Verboten ist das Tauschen URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTER Werke.
Also Musik, Software (z.B. Windows) usw.

Wenn der Urheber dies erlaubt, kann dir das kein Gesetz verbieten.


Bei TV ist es noch so, dass der VHS-Videorecorder ANALOG,
also mit Verlusten aufzeichnet.
Übertragen auf Musik, wenn du eine CD in der Form kopierst,
dass du am Ausgang eines CD-Players ,der normalerweise in den Hi FI Verstärker geht,
die Soundkarte anklemmst, also ANALOG Kopierst,
ist es bisher NICHT VERBOTEN.

Oder du klemmst den ANALOG-Ausgang am CD-ROM im PC
direkt in den LINE-Eingang der Soundkarte an.
Das ist auch eine (ANALOG) Kopie, aber bisher eben nicht verboten.

Verboten ist die direkte 1:1 Kopie per CD-ROM und Brenner,
bzw. als MP3 zu rippen. und dann verbreiten.
Für dich selbst ist das (noch ) in Ordnung.
Aber wenn dann diese Aufnahmen bzw. Kopien nicht nur für den
PERSÖNLICHEN Gebrauch gedacht sind,
sondern wenn sie öffentlich zum Download angeboten werden,
z.B. über Filesharing, dann ist dass gemäß jetziger Gesetzeslage,
fast zu 100 % verboten.
Fast deswegen, weil es interpreten gibt, die es ausdrücklich erlauben.

Auch wenn es hier im Supportnet von einigen verwässert wird,
auch wenn man mit aller Gewalt versucht, die eigene Meinung,
bzw. persönlichen Geschmack als GELTENDES GESETZ auszulegen,
bisher ist es so dass so etwas veboten ist.
Auch wenn es viele machen und dadurch denken es ist erlaubt.

Antwort 2 von drago

P.S

Wenn du eine Videokassette aus der Videothek kopierst,
und dann für dich daheim aufbewahrst, denkt sich niemand nix.

Aber wenn du diese Kopien dann auf dem Flohmarkt anbietest,
auch wenn es ANALOG-Kopien sind, bekommst du Ärger.

Selbst ganz normale Aufzeichnungen von Sendungen,
darfst du nicht einfach so weitergeben.
Du kannst es nicht IRGENDJEMANDEM hergeben.
Es muß der PERSÖNLICHE GEBRAUCH ersichtlich sein.

Also das Recht auf Privatkopie, sofern es überhaupt gestattet ist,
besteht nur in Form von
- für dich selbst
- für deine nächsten Freunde, Familie etc.
Ein Nachbar dürfte schon nicht mehr dazuzählen.
So oder ähnlich kann man es immer wieder in der Presse lesen.


Auf den Schulhof kannst du keine 10-20 kopierten Kassetten
einfach so verteilen. Bekommst du auch Ärger.

Antwort 3 von müllers

Na wenn das mal keine erschöpfende Auskunft war.

Danke