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Verjährung von Rechnungen





Frage

Hallo ich habe eine Frage bezüglich Verjährung. Habe heute 25.10.07 ein Breif von einem Anwalt bekommen, bezüglich einer offenen Forderung aus dem 2.05.2000 in Höhe von 425,42 €. Laut Anwalt hätte ich schon 5 Teilzahlungen gemacht in Höhe von 153,39 €. Die letzte Teilzahlung wäre am 21.05.2002 gewesen, wobei ich mich daran erinnern könnte. Nun verlangt der Anwalt innerhalb von 14 Tagen eine Zahlung in Höhe von 1.419,44 € incl. Zinsen etc. Muß ich das nachzahlen, oder ist es längst verjährt? DAs ist eine Forderung von Mobilcom. Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen grüßen sissy

Antwort 1 von Jaja

ich kann dir nur raten, auch einen anwalt einzuschalten.

wenn du keine rechtschutzvers. hast, hilft dir die verbraucherschutzentrale.

wenn herauskommt, das die ansprüche berechtigt sind und du das geld nicht hast, hilft dir die schuldnerberatung <--- sehr empfehlenswert

die kennen tricks und kniffe wie du da wieder rauskommst.

Antwort 2 von Locke

Hallo,
eine Rechnung verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am 01.01. des Folgejahres in dem die Forderung entstanden ist.
Das ist seit 2002 so, vorher waren es 2 Jahre.
Bedeutet:
Wenn die Rechnung am 02.05.2000 entstanden ist dann verjährt diese am 31.12.2003.
Nun gibt es aber auch Gründe durch diese sich die Verjährungsfrist verändern kann.
Wenn Du z.B. Teilzahlungen geleistet hast.
Dannn beginnt die Verjährungsfrist erneut nach dem gleichen Prinzip, allerdings ist die letzte Zahlung von Dir dann das Startdatum.
In Deinem Fall wäre die Forderung am am 31.12.2006 verjährt (01.01.2003 + 3 Jahre).
Wurden in der Zwischenzeit Schuldtitel in der Sache gegen Dich erwirkt, dann beginnt die Verjährungsfrist mit diesem Titel erneut.

Auch wenn die Forderung verjährt ist besteht diese noch zu Recht, sie kann nur nicht mehr gerichtlich eingefordert werden.

Gruß
Locke

Antwort 3 von Locke

Hallo nochmal,
ich hier eine gute Beschreibung zu dem Thema Verjährung und Hemmung gefunden.

Gruß
Locke

Antwort 4 von Marie

Locke hat fast vollkommen recht, nur der vorletzte Satz stimmt meiner meinung nach nicht: Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren erst nach 30 jahren: http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

Gruß marie

Antwort 5 von Marie

sorry http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

Das steht auch in dem Link von Locke! im zweiten Satz unter: Wichtige Fälle davon abweichender Fristen

Gruß marie

Antwort 6 von Locke

Ja,
da hat Marie wohl Recht, das hat sich 2002 dann wohl auch geändert.....

Gruß
Locke

Antwort 7 von Marie

@Jaja wie kommst Du darauf, dass die "Verbraucherschutzentrale" einen Rechtsanwalt zahlt? Besteht der Anspruch zu Recht und ist nicht verjährt, dann zahlst Du auch Deinen Rechtsanwalt selbst. Man kann sich gegebenenfalls höchstens gegen die gegnerischen Anwaltskosten wehren, wenn vorher keine Mahnung gekommen ist. Aber es geht doch hier ganz offensichtliche zu Recht bestehende offene Forderungen die seit sieben Jahren nicht bezahlt wurden! Wieso sollte in einem solchen Fall irgendjemand anderes noch einen Anwalt für sie zahlen? Da sträuben sich mir wieder sämtliche Haare, hunderte von Euro sinnloseste handyschulden erstmal nicht bezahlen, dann Ratenzahlung durchbringen, weil man die gemachten Schulden gar nicht bezahlen kann, dann plötzlich auch die Ratenzahlungen einstellen und dann noch nen kostenlosen Rechtsanwalt erwarten? Jaja, Du gibst gerade Tipps noch mehr Schulden zu machen und dann die Schuldnerberatung zu bemühen, die dann erwirken soll, dass auch der Rechtsanwalt sein Geld nicht kriegt???

@sissy: wenn Du bereits 5 Teilzahlungen geleistet hast, dann hat Mobilcom höchst wahrscheinlich einen Titel gegen Dich und die Faxen satt. Denn normalerweise bezahlt man seine Handyrechnungen nicht in Raten und die Höhe der seit 7 Jahren offenen Forderung spricht auch Bände. Warum zahlst Du Deine Rechnungen nicht einfach und hörst auf stundenlang mit dem Handy rumzutelefonieren??

gruß marie

Antwort 8 von sissy

Hallo Marie,
Hallo Locke,

vielen DAnk für die Antworten. Hatte nochmal in die Plauderecke geschrieben. Wäre lieb, wenn ich nochmal etwas von euch hören würde.

vielen dank.

sissy

Antwort 9 von sissy

Nochmal Verjährung


Ich hatte vergessen zu schreiben, dass die offene Forderung aus 2000 insgesamt co ca. 500 € betrug, ich aber bis 2002 Teizahlungen in Höhe von insgesamt 5 x 153 € geleistet habe, das heißt 785 € und danach dachte, das die Sache erledigt ist, weil ich seitdem auch nichts mehr von mobilcom gehört habe. nun plötzlich nach 5 Jahren erhalte ich einen brief, dass ich nun 1400 € zahlen muß. das kann es wohl auch nicht sein. weiß aber nicht wie ich reagieren soll, weil die meinten ich hätte titel, und das die das noch 30 jahre eintreiben könnne.

bitte um hilfe und rat.

vielen dank.

Antwort 10 von Locke

Also,
das ist eigentlich auch recht "einfach".
Wenn Du Sonderzahlungen geleistet hast sollte das belegbar sein.
Wenn die damals einen Titel erwirkt hatten ist das richtig, gilt dann 30 Jahre.
Ich nehme mal an die 785 Euro waren der fällige Betrag von 500 Euro plus Anwalts- und Gerichtskosten.
Wenn dem so ist sollte eigentlich alles beglichen sein, eigentlich.

Folgende Vorgehensweise würde ich starten:
Ich würde den Anwalt anrufen und um einen Termin bitten in dem er mir die Forderung von 1400 Euro erklärt.
Macht er das nicht soll er Dir eine Kostenaufstellung schicken wo erkenntlich ist aus was sich die 1400 Euro zusammensetzen.(Forderung, Deine Zahlungen, Anwaltskosten, Gerichtskosten, usw...)
In der Zwischenzeit suchst Du alle Unterlagen zusammen die Du noch hast, incl. Kontoauszüge von damals.
Hast Du die nicht mehr frag die Bank ob die noch etwas haben (eher unwahrscheinlich).
Dann muss man mal sehen was Sache ist, alles andere macht erst mal keinen Sinn.

Gruß
Locke

Antwort 11 von Marie

um Gottes willen nicht anrufen in einem solchen Fall, alles schriftlich mit Einschreiben!!!!!!!

Antwort 12 von Locke

Ja,
um Termin bitten, Auflistung der Forderung, oder schicken lassen, ist doch alles schriftlich.
Macht der Anwalt das nicht, siehe
Zitat:
Dann muss man mal sehen was Sache ist, alles andere macht erst mal keinen Sinn.


Gruß

Antwort 13 von Marie

sissy, kram mal zu allererst in Deinen Unterlagen, Du musst doch wissen was Du da schriftlich bekommen hattest, ob es da einen Titel gab, ob da Zinsen zu zahlen waren, wenn ja wieviel. Wenn die Dir damals Ratenzahlung eingeräumt haben, dann hast Du doch eine schriftliche Mitteilung bekommen wann welche Raten fällig sind und wann die Letzte. Falls Du diesen Schriftkram verschlampt hast, dann lass Dir vom gegnerischen Anwalt bitte in jedem Fall schriftlich mitteilen, wie sich diese Kosten zusammensetzen.

Schreib einfach Du hättest alle Raten bezahlt und keine Ahnung wie es zu dem Betrag käme, ob das nicht ein Versehen sei. Wenn nicht möchte er Dir bitte genau auflisten wie diese Kosten zustande kommen.

Aber wirklich gar nichts mündlich, niemals den gegnerischen Anwalt per Telefon kontaktieren, sorry Locke, aber der gegnerische Anwalt ist grundsätzlich Dein Gegner, von dem nur schriftliche Informationen einholen, damit Du das im Zweifelsfall nachprüfen und belegen kannst. Und insbesondere auch Dein Schreiben aufheben, damit Du mit Datum nachweisen kannst, dass Du nicht zahlungsunwillig bist.

gruß marie

Antwort 14 von Friedel

???
Ursprünglich war am 2.05.2000 ein Betrag von 425,42 € zu zahlen. In den folgenden 2 Jahren wurden 5 mal 153,39 € = 766,95 € bezahlt. Und jetzt sollen noch 1.419,44 € zu zahlen sein???

Antwort 15 von Locke

@Marie
Zitat:
niemals den gegnerischen Anwalt per Telefon kontaktieren, sorry Locke, aber der gegnerische Anwalt ist grundsätzlich Dein Gegner, von dem nur schriftliche Informationen einholen, damit Du das im Zweifelsfall nachprüfen und belegen kannst


Ja, ich habe zu keiner Zeit etwas anderes geschrieben, ich habe lediglich geschrieben sie soll anrufen um einen Termin zu machen, diesen brauche ich nicht schriftlich anfordern.
Ich denke Du hast das was falsch verstanden.

Gruß
Locke

Antwort 16 von latte

niemals den gegnerischen Anwalt per Telefon kontaktieren,
das sind ja nun nicht alle irgendwelche geldeintreiber und wenn ein kurzer anruf das problem aus der welt schaffen kann solltest du auch mal diese möglichkeit in betracht ziehen.



ps:
bei mir kam mal eine 20 seitige akte an wo ich runde 2000 zahlen sollte weil ich mit runden 500 in der kreide stand. daraufhin habe ich alles rausgesucht dann angerufen und alles war aus der welt geschaft.
das war nur mal eine grobe kurzfassung aber lästig ist das trotzdem


und schlafen kann man auch schlecht. ;-))))



lg

Antwort 17 von Marie

nö Locke, nix falsch verstanden, nur schlechte Erfahrung von wegen nicht nachweisen können, dass Du dich dann und dann und so und so oft darum gekümmert hast. Weil ich fünfmal angerufen habe und einen Anruf kannste net nachweisen.

In dem Moment, wo sie schriftlich bekundet, sie habe gedacht alles gezahlt zu haben und ob das nicht ein Versehen sei, kann ihr zumindest keine Zahlungsunwilligkeit unterstellt werden.

Selbstverständlich kann ein Anruf auch Erfolg bringen, aber ich würde das Risiko nicht mehr eingehen meine sämtlichen Anfragen nicht schriftlich nachweisen zu können.

@sissy Nun mach wie Du denkst.

Gruß Marie

Antwort 18 von Jaja

@Marie
wollte hier keine tipps geben, die zu noch mehr schulden führen oder das ihr anwalt sein geld nicht bekommt ;)
ich dachte nur, die beträge seien evl nicht rechtens, denn sonst zahlt mann ja eigentlich, was man auch bekommen hat.
deshalb den verbraucherschutz - gibt ja genügend beispiele, wo die netzbetreiber zu viel berechnen.

ich dachte meine empfehlungen wären soweit unverfänglich, denn fragen bzw. sich beraten lassen kostet ja nix (ausser zeit) - mehr konnte ich nicht beitragen, da ich kein Jura studiere...

Antwort 19 von Marie

Hallo Jaja,

wenn die Beträge nicht rechtens sind braucht sie weder einen Anwalt noch den Verbraucherschutz, dann braucht sie ihre Unterlagen. Und dann kann sie auch selber schreiben es ist dann und dann und dann bezahlt macht summa summarum es ist alles bezahlt.

Aber wenn sie keine Unterlagen mehr hat nützt ihr auch ein Rechtsanwalt nix und ein verbraucherschutz nicht. Was sollen die denn raten?? Ihre Raten muss sie bezahlen, Zinsen und Anwaltskosten ebenfalls, wenn sie nicht bereits bezahlt hat. Hat sie bezahlt muss sie es nachweisen.

Gruß marie

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