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normale XP Installation mit einem Recovery Product Key = ungültiger Key?





Frage

Hallo Support-Net, ich habe einen gebrauchten Sony Vaio Laptop mit einem XP Pro Prudoct Key auf der Geräteunterseite erstanden. Es sind keine Recovery-CDs verhanden und lassen sich auch nicht mehr erstellen. Daher wollte ich auf dem Laptop einfach ein XP Pro von meiner vorhanden Installations-CD (ebenfalls XP Pro, System Builder) unter Verwendung des am Gerät aufgeklebten Product Keys installieren, was meiner Ansicht nach auch legal sein müsste. Dabei konnte jedoch die Installation nicht fortgesetzt werden, da der Prdocut Key als ungültig abgewiesen wurde!? Woran kann das liegen? Ist dieser Key evtl. nur mit den (nicht vorhandenen) Recovery-CDs nutzbar?

Antwort 1 von Francois

XP auf Rechner hat einen Key.
XP auf deine CD eine andere Key.

Warum machst du deine XP nicht von CD mit eigene Key drauf?

Antwort 2 von hallole

Ja, ich möchte ja auch meine 2 vorhandenen Lizenzen nutzen, doch genau das geht ja nicht!

Product key 1 = Desktop PC (von XP Pro System Builder CD)
Product key 2 = Laptop, dieser key wird nicht angenommen, siehe meine Problemschilderung!

Hoffe auf weitere Tips / Hinweise. Danke.

Antwort 3 von Francois

Beide XP werde schon genutz?

XP du kanns nur einmal nutze. Dann is Key belegt.

Antwort 4 von hallole

Das ist nicht zutreffend!

Es wird bislang nur der Key der Systembuilder CD genutzt, welchen ich oben als "Key 1" bezeichnet habe. Der Key 2 (am Laptop angebracht) wird bislang NICHT genutzt, da er von der Systembuilder CD nicht angenommen wird, siehe meine Problembeschreibung.
Ich möchte selbstverständlich jeden key nur 1x nutzen, da ich schließlich 2 legale Systeme haben möchte! Doch verstehe ich nicht, weshalb der Key des Laptops, welcher bislang nicht genutzt wird, bei der Installation nicht angenommen wird. Nur darauf zielt meine Frage ab.

Antwort 5 von Flintstone

@ Hallole

1. Deine SB-Version führt offensichtlich eine Hardwareprüfung nach bestimmten Komponenten durch und verweigert die XP-Installation, wenn diese nicht vorhanden sind. Diese Vorsichtsmaßnahme von PC-Herstellern ist durchaus legitim, wenn sie bereits vor dem Kauf eines PCs auf diese Einschränkungen der Lauffähigkeit des vorinstallierten und verbilligt abgegebenen OS hingeweisen. Solch ein Hinweis ist eigentlich die Regel, wenn er in der Praxis auch nur relativ selten tatsächlich zutrifft.

2. Der sich (versehentlich) noch auf der Geräteunterseite befindliche Aufkleber hat dich, entgegen landläufiger Meinungen, nicht automatisch zum legitimen Lizens-Inhaber gemacht. Das wäre nur dann der Fall, wenn in dem Angebot, dem Kaufvertrag oder der Rechnung/Quittung ausdrücklich der Erwerb von XP-Pro aufgeführt ist. In diesem Fall würde dir Sony-Vaio eventuell auch eine passende Install-CD zukommen lassen, Microsoft würde dir allenfalls bei einem legitim erworbenen originalem XP-Pro weiterhelfen.

Gruß
Fred

Antwort 6 von kugelmeyer

flintstone verwechselt OEM mit SB, daher kannst Du seine Antwort 1 vergessen.

die SB Version kannst Du auf dem Notebook nur mit dem Key von der SB Version installieren (was technisch auch kein Problem ist)

Möglicherweise ein Lizenzrechtliches.

Du darfst Deine SB-Version nur auf DEINEM Hauptrechner (Desktop) und DEINEM Zweitrechner (Notebook) installieren.

Antwort 7 von hallole

Definition einer SB-Version ist mir bekannt.

Ist das generell so, dass ein Recovery-Key sich nicht mit vollwertigen Installations-CDs verwenden lässt?

Nützt es u.U. etwas, wenn ich es mit einer anderen Windows XP Pro Versionen versuche, z.B. andere Recovery-CD, welche sich ja anscheinend manchmal auch normal installieren lassen, oder eine alte Version ohne SP2?

Den Key der SB-Version werde ich nicht auf beiden Rechnern verwenden, denn das wäre zwar technisch logischerweise möglich, aber sicherlich nicht legal.

Beim Sony-Support hatte ich bereits nachgefragt. Die würden mir für 75,- EUR einen neuen Satz passender Recovery-CDs erstellen. Doch auf diese Ausgabe hoffte ich verzichten zu können, da letztendlich nur der Lizenzaufkleber ausschlaggebend ist und nicht irgend ein Satz Recovery-CDs, welche sich womöglich ohnehin auf CD-Rs befinden.

Antwort 8 von ®Birger

Hi

Weis zwar nicht ob ich jetzt das Ganze so richtig aufgefasst habe, aber vielleicht hilft das weiter:

http://www.microsoft.com/genuine/selfhelp/PkuInstructions.aspx?disp...

Du installierst mit dem Key der SB-Version und änderst erst danach den Key.

Antwort 9 von Flintstone

@ kugelmeyer (A6),

ich lerne gerne dazu.

Könntest du mich eventuell mal vollkommen unpolemisch über die juristisch unanfechtbaren und grundlegenden Unterschiede zwischen SB- und OEM- Versionen hier aufklären? Zimindest erst einmal für den deutschen Rechtsraum.

Vermutlich werden sich auch noch mehr Leute dafür interessieren.

Gruß
Fred

Antwort 10 von Mickey

@kugelmeyer,
bitte informiere dich richtig. Windowsversionen sind auf jeweils nur einem Rechner zulässig. Bei Office gibt es die Desktop+Laptop Ausnahme.

@hallole,
Siehe FAQ 3. für weitere Informationen zu deinen Lizenzfragen

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 11 von SevenOffNein

Hallole,

technisch sollte es kein Problem sein, XP von einer Vollversion-CD unter Verwendung des zum Notebook gehörenden Keys zu installieren und aktivieren. Du hast jedoch keine Vollversion und darfst aus rechtlichen Gründen auch keine Kopie einer bereits in Benutzung befindlichen für die Installation verwenden.

75 € ist allerdings ein sehr stolzer Preis für ein paar Ersatz-CDs ohne Product-Key, die zudem für kein anderes Gerät verwendet werden können. Sony Vaio-Installations-CDs funktionieren nur mit Sony Vaio Notebooks. Eine neue SB-Version mit passendem Lizenzkey sollte ein ganzes Stück billiger kommen und könnte später problemlos weiter verwendet werden.


@kugelmeyer

Dat war wohl nix...


Gruß
Seven

Antwort 12 von kugelmeyer

@Mickey

leider hast Du Recht, sorry:

7. Was ist eigentlich ein Zweitkopie-Recht?
Für die Microsoft-Anwendungen besteht für Sie, insofern Sie der Hauptnutzer der Software sind, das Recht, eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren PC einzusetzen. Das heißt im Detail: Sie sind berechtigt, für jede erworbene Lizenz eine zusätzliche Kopie der Software auf einem tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Sie als Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren. Der Kunde darf das Zweitkopie-Recht nur dann ausüben, wenn es in den Produktbenutzungsrechten bzw. dem Endnutzerlizenzvertrag (EULA) enthalten ist. Die Microsoft-Volumenlizenzprogramme beinhalten das Zweitkopie-Recht für alle Anwendungen.
Der Endnutzerlizenzvertrag (EULA) für manche Microsoft-Anwendungs-Produkte enthält unter dem Abschnitt Lizenzgewährung den nachfolgenden Satz: "Der primäre Benutzer des Computers, auf dem das Softwareprodukt installiert ist, ist berechtigt, eine zweite Kopie für die ausschließliche Verwendung durch ihn selbst auf einem tragbaren Computer anzufertigen." Falls Ihre EULA diesen Satz (auch sinngemäß) nicht enthält, dürfen Sie - von einer Sicherungskopie abgesehen - keine zweite Kopie der Software anfertigen. Falls Ihre EULA diesen Satz enthält, können Sie im Rahmen der in der EULA festgelegten Bedingungen eine zweite Kopie der Software auf einem tragbaren Computer anfertigen. Der "primäre Benutzer" ist die Person, die den Computer die meiste Zeit, die er in Benutzung ist, bedient. Nur diese Person ist berechtigt, die zweite Kopie zu benutzen.
Achtung! Dieses Recht besteht nicht für Serverprodukte und Betriebssysteme.

Antwort 13 von kugelmeyer

@Flintstone

SB-Version

Microsoft System-Builder Versionen sind kostengünstige Vollversionen und vollwertige Original Microsoft Produkte. Die Lieferung erfolgt in einer Plastikhülle, die eine DVD und ein "Erste Schritte"-Handbuch entweder in gedruckter Form oder als Online-Hilfe enthält.
Wichtig: für die System-Builder Versionen gibt es keinen kostenlosen Support! Sollten Sie technischen Support für die von uns erworbenen System-Builder Versionen benötigen, können Sie sich an kostenpflichtige autorisierte Supportunternehmen von Microsoft oder an den kostenpflichtigen Microsoft-Support wenden.

Der tatsächliche Unterschied zur Vollversion ist also die Verpackung (keine Pappschachtel), nur ein "erste-Schritte-Handbuch und das fehlende Recht, zweimal die MS-Hotline kostenlos anzurufen.

Antwort 14 von kugelmeyer

@ Flintstone

OEM-für-Systembuilder

- diese Versionen dürfen nur Vorinstalliert verkauft werden


OEM für Sytsembuilder auf einem anderen Rechner:

Die Endnutzerlizenzverträge (EULAs) der OEM-für-System-Builder-Produkte sind in diesem Punkt nicht einheitlich geregelt. Vor allem in vielen älteren EULAs von System-Builder-Produkten befinden sich noch Unbundling-Restriktionen, die das Entkoppeln von Software und Hardware untersagen. Es ist daher für den Endkunden ratsam, die EULA des von ihm verwendeten Produktes einzusehen und zu prüfen, was hinsichtlich des Unbundlings im Einzelfall gilt.

Ob man also die Software/Betriebssystem auch auf einem anderen Rechner installieren darf (z.B. wenn der zusammen mit der Software/Betriebssytem gekaufte Rechner defekt ist) hängt von der jeweiligen EULA ab.

Antwort 15 von ®Birger

Zitat:
Ob man also die Software/Betriebssystem auch auf einem anderen Rechner installieren darf (z.B. wenn der zusammen mit der Software/Betriebssytem gekaufte Rechner defekt ist) hängt von der jeweiligen EULA ab.


Das sieht das BGH mit seinem Urteil etwas anders.

http://www.flick-sass.de/oem_soft.html

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