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Wenn keine Überstundenzuschläge im AV stehen , geh ich dann leer aus ?





Frage

In meinem AV stehen keine Überstundenzuschläge , muss in diesem Fall der AG trotzdem was zahlen ? [*][sup][i] *Threadedit* 12:52:05, 16.05.2008 Admininfo: Führ bitte einen Thread nicht fort indem du Weitere eröffnest, und vermeide Mehrfachanfragen. Die Datenbank und User werden es dir danken. Siehe [u][url=https://supportnet.de/faqsthread/840]FAQ 2, #3[/url][/u].[/i][/sup]

Antwort 1 von riese

das ist eine frage des tarifvertrages !

adam

Antwort 2 von Pausenfueller

Moin,

wenn nach Tarifvertrag gezahlt wird, müssen Überstundenzuschläge nicht extra angegeben werden, da das im Tarifvertrag geregelt ist.

Gruß
Pausenfüller

Antwort 3 von kromgi

Ein freundliches Hallo!

Hört sich doch gut an, oder?

1. Falsches Forum
2. Kommt drauf an! Normal wird das im Tarifvertrag der jeweiligen Brance geregelt. Es sei denn, du hast einen AT. sprich ausser Tarif. hast du hingegen einen vertrag mit gehalt xy, & einem AT-Zuschlag, greift wieder der allgemeingültige Tarifvertrag.

das ist es ganz grob. Weiter solltest du jeden Vertrag vom Anwalt prüfen lassen, bevor du ihn unterschreibst. die vereinbarungen, die gegen geltendes recht verstoßen, sind eh ungültig, aber die formulierungen, die im gestzlichen rahmen liegen, greifen in vollem umfang. und wenn dort klauseln stehen, wie: "...die geleisteten überstunden sind mit dem hier notiertem gehalt abgegolten..." ist es eben auch genau so!

kromgi

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