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Wenn keine Überstundenzuschläge im AV stehen , geh ich dann leer aus ?
Frage
In meinem AV stehen keine Überstundenzuschläge , muss in diesem Fall der AG trotzdem was zahlen ?
[*][sup][i]
*Threadedit* 12:52:05, 16.05.2008
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Antwort 1 von riese
das ist eine frage des tarifvertrages !
adam
adam
Antwort 2 von Pausenfueller
Moin,
wenn nach Tarifvertrag gezahlt wird, müssen Überstundenzuschläge nicht extra angegeben werden, da das im Tarifvertrag geregelt ist.
Gruß
Pausenfüller
wenn nach Tarifvertrag gezahlt wird, müssen Überstundenzuschläge nicht extra angegeben werden, da das im Tarifvertrag geregelt ist.
Gruß
Pausenfüller
Antwort 3 von kromgi
Ein freundliches Hallo!
Hört sich doch gut an, oder?
1. Falsches Forum
2. Kommt drauf an! Normal wird das im Tarifvertrag der jeweiligen Brance geregelt. Es sei denn, du hast einen AT. sprich ausser Tarif. hast du hingegen einen vertrag mit gehalt xy, & einem AT-Zuschlag, greift wieder der allgemeingültige Tarifvertrag.
das ist es ganz grob. Weiter solltest du jeden Vertrag vom Anwalt prüfen lassen, bevor du ihn unterschreibst. die vereinbarungen, die gegen geltendes recht verstoßen, sind eh ungültig, aber die formulierungen, die im gestzlichen rahmen liegen, greifen in vollem umfang. und wenn dort klauseln stehen, wie: "...die geleisteten überstunden sind mit dem hier notiertem gehalt abgegolten..." ist es eben auch genau so!
kromgi
Hört sich doch gut an, oder?
1. Falsches Forum
2. Kommt drauf an! Normal wird das im Tarifvertrag der jeweiligen Brance geregelt. Es sei denn, du hast einen AT. sprich ausser Tarif. hast du hingegen einen vertrag mit gehalt xy, & einem AT-Zuschlag, greift wieder der allgemeingültige Tarifvertrag.
das ist es ganz grob. Weiter solltest du jeden Vertrag vom Anwalt prüfen lassen, bevor du ihn unterschreibst. die vereinbarungen, die gegen geltendes recht verstoßen, sind eh ungültig, aber die formulierungen, die im gestzlichen rahmen liegen, greifen in vollem umfang. und wenn dort klauseln stehen, wie: "...die geleisteten überstunden sind mit dem hier notiertem gehalt abgegolten..." ist es eben auch genau so!
kromgi

