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Klapprechner verkaufen, aber wie?
Frage
Hallo zusammen,
da ich meinen Laptop (Klapprechner, Notebook) nicht mehr benötige möchte ich ihn gern über Ebay verkaufen.
Der Klapprechner ist etwa 1 Jahr alt, Windows Vista Home Premium, 2 Gbyte RAM, 2 Jahre Garantie
1. Frage: Wie kann ich die Festplatte formatieren, sodass meine privaten Daten vom Käufer nicht mehr gelesen werden können? Und ich aber Windows Vista als Betriebssystem beibehalten kann (sodass eben für den Käufer Vista installiert ist)???
2. Frage: Wie ist das mit der Gewährleistung und der Garantie? Kann das einfach an den Käufer übertragen werden oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Gruß kobiaschwilli
Antwort 1 von Lutz1965
zu 1:
Daten/Partitionen/Festplatten löschen - aber sicher!
zu 2:
Wenn Du alle Kaufbelege mitgibst, dann geht die Garantie auf dem Käufer über.
Daten/Partitionen/Festplatten löschen - aber sicher!
zu 2:
Wenn Du alle Kaufbelege mitgibst, dann geht die Garantie auf dem Käufer über.
Antwort 2 von steffen2
die Gewährleistung bleibt bestehen, die Garantie nicht unbedingt.
Hast du eine Wiederherstellungs-DVD oder liegt das auf einer Partition auf dem PC oder ...
Gruß Steffen
Hast du eine Wiederherstellungs-DVD oder liegt das auf einer Partition auf dem PC oder ...
Gruß Steffen
Antwort 3 von tschonn
Zitat:
die Gewährleistung bleibt bestehen, die Garantie nicht unbedingt.
Hast du eine Wiederherstellungs-DVD oder liegt das auf einer Partition auf dem PC oder ...
Gruß Steffen
die Gewährleistung bleibt bestehen, die Garantie nicht unbedingt.
Hast du eine Wiederherstellungs-DVD oder liegt das auf einer Partition auf dem PC oder ...
Gruß Steffen
Wieso soll zwischen der Gewährung der Gewährleistung und der Garantie ein Unterschied bestehen? Die Gewährleistung ist klar, gesetzlich und kann nicht genommen/verringert werden. Aber wenn eine zusätzliche Garantie vom Händler oder vom Hersteller gegeben worden ist und der Händler die Herstellergarantie an den Käufer weitergibt, dann gibt er sie i.d.R. nicht an einen namentlich genannten Käufer weiter. Wenn ich mit dem Kaufbeleg zum Händler gehe, der die Garantie gegeben bzw. weitergegeben hat, dann hat er diese auch zu gewähren. Da kommt er nimmer raus...
was hat die Frage mit der Wiederhestellungs-DVD nun mit dem Laptop-Verkauf zu tun???
@kobiaschwilli:
Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen:-(
Als Hinweis genügt: Da Privatauktion, keine Garantie oder Gewährleistung....
Antwort 4 von Gonozal8
Zitat:
Wenn ich mit dem Kaufbeleg zum Händler gehe, der die Garantie gegeben bzw. weitergegeben hat, dann hat er diese auch zu gewähren. Da kommt er nimmer raus...
Wenn ich mit dem Kaufbeleg zum Händler gehe, der die Garantie gegeben bzw. weitergegeben hat, dann hat er diese auch zu gewähren. Da kommt er nimmer raus...
Das ist so nicht richtig, einige Händler gewähren die Garantie mittlerweile nur dem Erstkäufer, besteht der Kaufbeleg nun aus einer Rechnung mit Namen (Internetkauf z.B.) kann der Händler dem Zweiterwerber die Garantie verweigern. Garantie ist eine freiwillige Leistung deren Umfang in den AGBs geregelt werden kann.
Die Frage nach der DVD ist einfach, existiert diese nicht wird das Recovery von der Platte (meist aus entsprechenden BackUp Dateien und einer versteckten Partition aus) erstellt. Wird die Platte nun vollständig gelöscht ist das Recovery nicht mehr möglich (manchmal selbst dann nicht wenn eine Recovery-DVD dabei ist), dann darf der TE den Lappi nicht mit Vista verkaufen weil er es ja nimmer aufspielen kann (darf).
Gruß Gonozal
Antwort 5 von kobiaschwilli
Hallo Leute,
danke für eure Antworten!
Das mit der Gewährleistung habe ich jetzt verstanden: Ich schreib einfach nur dazu "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!".
Wegen der Garantie: Die kann ich also nicht weitergeben, außer der Hersteller würde das akzeptieren (aber i.d.R macht er das nicht) !?!?!
Wegen dem Wiederherstellen:
Es gibt ja bei Vista immer zwei Laufwerke. Einmal C:, dort wo alle normalen Dateien usw. liegen. Und dann gibt es noch D:. Da steht immer ganz groß "NICHT LÖSCHEN!".
Wenn ich jetzt also das Laufwerk C: komplett formatiere, dann müsste ich doch danach mit Hilfe der RecoveryDVD und dem Laufwerk D: ein voll funktionsfähiges, aktiviertes Vista wieder herstellen können oder? (sodass auch keine von meinen privaten Daten wieder gefunden, gelesen o.ä. werden können)
Danke
Gruß
kobiaschwilli
danke für eure Antworten!
Das mit der Gewährleistung habe ich jetzt verstanden: Ich schreib einfach nur dazu "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!".
Wegen der Garantie: Die kann ich also nicht weitergeben, außer der Hersteller würde das akzeptieren (aber i.d.R macht er das nicht) !?!?!
Wegen dem Wiederherstellen:
Es gibt ja bei Vista immer zwei Laufwerke. Einmal C:, dort wo alle normalen Dateien usw. liegen. Und dann gibt es noch D:. Da steht immer ganz groß "NICHT LÖSCHEN!".
Wenn ich jetzt also das Laufwerk C: komplett formatiere, dann müsste ich doch danach mit Hilfe der RecoveryDVD und dem Laufwerk D: ein voll funktionsfähiges, aktiviertes Vista wieder herstellen können oder? (sodass auch keine von meinen privaten Daten wieder gefunden, gelesen o.ä. werden können)
Danke
Gruß
kobiaschwilli
Antwort 6 von steffen2
nein, formatieren reicht nicht aus um Daren zu löschen.
am besten die Daten normal löschen und dann den leeren Bereich der Festplatte mit einem Lösch-Tool mehrfach überschreiben lassen
nicht jeder Vista PC hat 2 Laufwerke, je nach Hersteller/Installierendem sind es 1 bis 3 Stück
am besten die Daten normal löschen und dann den leeren Bereich der Festplatte mit einem Lösch-Tool mehrfach überschreiben lassen
nicht jeder Vista PC hat 2 Laufwerke, je nach Hersteller/Installierendem sind es 1 bis 3 Stück
Antwort 7 von kobiaschwilli
ja okay verstanden, mit Löschtool komplett sauber machen und überschreiben
Kann ich aber jetzt mithilfe des D:-Laufwerks und der RecoveryDVD ein voll funktionsfähiges, aktiviertes Vista wieder herstellen?????
Danke
Kann ich aber jetzt mithilfe des D:-Laufwerks und der RecoveryDVD ein voll funktionsfähiges, aktiviertes Vista wieder herstellen?????
Danke
Antwort 8 von Jirgs
Nein!
Und in Kürze melden sich die Bullen bei dir!
Und in Kürze melden sich die Bullen bei dir!
Antwort 9 von Gonozal8
Soso,
und warum??
Wenn er die Recovery DVD und den Lizenzschlüssel mit gibt ist das vollkommen korrekt und sollte auch so funktionieren.
Wegen der Garantie solltest du mal die AGBs des Händlers durchlesen. Wenn er die Übertragung der Garantie nicht ausschließt darfst du diese auf den Zweiterwerber (deinen Käufer) übertragen.
Du kannst aber auch einfach im Auktionstext schreiben dass du alle Unterlagen wie Handbuch, Kaufbeleg usw. beilegst (und eben nicht schreibst dass noch xx Monate Garantie drauf ist) und ganz am Ende dann jegliche Garantie/Gewährleistung deinerseits ausschließt. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Gruß Gonozal
und warum??
Wenn er die Recovery DVD und den Lizenzschlüssel mit gibt ist das vollkommen korrekt und sollte auch so funktionieren.
Wegen der Garantie solltest du mal die AGBs des Händlers durchlesen. Wenn er die Übertragung der Garantie nicht ausschließt darfst du diese auf den Zweiterwerber (deinen Käufer) übertragen.
Du kannst aber auch einfach im Auktionstext schreiben dass du alle Unterlagen wie Handbuch, Kaufbeleg usw. beilegst (und eben nicht schreibst dass noch xx Monate Garantie drauf ist) und ganz am Ende dann jegliche Garantie/Gewährleistung deinerseits ausschließt. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Gruß Gonozal
Antwort 10 von kobiaschwilli
Hallo zusammen,
also das mit der Garantie und der Gewährleistung ist mir jetzt klar!
Aber ich weiß immer noch nicht wie und ob ich Windows Vista nach dem Löschen und Überschreiben der Festplatte C: wieder installieren kann!
Dabei ist alles legal! Windows Vista war beim Klapprechner schon vorinstalliert, ich möchte es ja nur wieder installieren!
Danke
Gruß kobiaschwilli
also das mit der Garantie und der Gewährleistung ist mir jetzt klar!
Aber ich weiß immer noch nicht wie und ob ich Windows Vista nach dem Löschen und Überschreiben der Festplatte C: wieder installieren kann!
Dabei ist alles legal! Windows Vista war beim Klapprechner schon vorinstalliert, ich möchte es ja nur wieder installieren!
Danke
Gruß kobiaschwilli
Antwort 11 von Megabyte
Hi,
wenn da "nicht löschen steht" geh ich mal davon aus, dass dies das Image der Ausgangskofiguration ist.
Die Recovery-CD beinhaltet in der Regel nur das Betriebssystem.
Hast keine "Wiederherstellungs-CD um das Image aufrufen (starten) zu können ? Eventuell war da ein leerer Datenträger bei der Lieferung und das Image ist ein *.nrg. Das musst dann erst auf den Datenträger brennen.
Sollte eigentlich auch in den Unterlagen zum Notebook stehen :_)
Leg die gebrannte CD ein, starte das Notebook neu, wähle von CD starten und folge den Anweisungen am Monitor-
wenn da "nicht löschen steht" geh ich mal davon aus, dass dies das Image der Ausgangskofiguration ist.
Die Recovery-CD beinhaltet in der Regel nur das Betriebssystem.
Hast keine "Wiederherstellungs-CD um das Image aufrufen (starten) zu können ? Eventuell war da ein leerer Datenträger bei der Lieferung und das Image ist ein *.nrg. Das musst dann erst auf den Datenträger brennen.
Sollte eigentlich auch in den Unterlagen zum Notebook stehen :_)
Leg die gebrannte CD ein, starte das Notebook neu, wähle von CD starten und folge den Anweisungen am Monitor-

