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Meinen kmpletten Text geklaut!!!





Frage

Hallo! Ich habe für eine Bekannte eine Visitenkarte fürs Web erstellt(natürlich umsonst). Als ich nach ewig langer Zeit(ca.1 Jahr)mal wieder auf Ihrer Seite vorbeischaute, musste ich feststellen das ein Anderer Ihr neue Seiten erstellt hat mit haargenau meinen entworfenen Text. Jetzt meine Frage: Ist das rechtens das sich jeder einfach mein Ausgearbeites an Land ziehen kann? MfG Omme

Antwort 1 von Limbius

Wenn du kein Copyright unter diesen Text gestellt hast dann hast du leider Pech gehabt !! (Insofern ich richtig informiert bin) Denn wer wem was geklaut hat ist ja nicht wirklich nachvollziehbar !!

Grüße
George

Antwort 2 von Friedel

Wenn du deine Texte für eine Bekannte geschrieben hast, sollte man doch annehmen, daß sie auch eventuelle rechte daran hat. Sie kann also anderen erlauben, ihre HP weiter zu entwickeln. Es ist nicht sinnvoll Webseiten zu schreiben und damit jahrelang sinnlos Domains und Webspace zu bockieren und an den Seiten nicht weiter zu arbeiten. Es ist ganz natürlich, daß die Seiten weiter entwickelt wurden und es ist normal, daß man dabei auf dem Vorhandenen aufbaut, außer es ist zu schlecht dafür.

Antwort 3 von aths

Es ist allerdings nicht normal, Sachen 1:1 zu übernehmen. Omme, da du wohl nicht ernsthaft überlegt, rechtliche Schritte einzuleiten, würde ich mit demjenigen per Mail in Kontakt treten zur Klärung.

Antwort 4 von scooter

Du schreibst doch selber das du der Frau die Seite gemacht hast. Also kann sie den Text doch weiter benutzen. Da würde ich überhaupt keinen Gedanken verschwenden. Copyrights gibt es so gut wie nicht und bei dir ist es ja nur text. Wenns um scripte, layouts, Bilder oder ein besonderes screen design geht ist das schon ärgerlicher. Man sollte wenn man in diesen Bereichen kopiert wird einfach stolz drauf sein oder die eigenen ändern. Generell gilt veröffentlicht ist öffentlich und es ist sehr schwierig da Rechte geltend zu machen. Im Grunde ja nicht schlecht wenn man bei anderen auch mal schauen kann wie die es gemacht haben. Aber 1 zu 1 nach bauen ist natürlich sehr fragwürdig. Bei Inhaltstexten ist es allerdings ziehmlich egal und das was veröffenticht wurde ist halt weg - öffentlich halt.

Antwort 5 von powertrip

Grundsätzlich ist immer erstmal die frage zu stellen: lohnt es sich, wegen einer solchen lapalie auch nur ein laues lüftchen anzufächeln? NEIN. Und wenn dann würde ich in einem Onlinerecht forum solche fragen stellen, aber nicht hier. Ich fange jetzt nicht an die ausführungen meiner vorredner zu kommentieren, weil dann werd ich nimmer fertig...

Antwort 6 von Kubi

Moin.

Zu dem bereits gesagten : Stimmt , wenn Du kein (c) hast , oder man annehemen kann , das Du der Frau den Text zur Verfügung gegeben hast , PECH .

Schlecht ist es nur , wenn mit diesem Text jetzt GELD VERDIENT wird , daß heißt , das der Text kommerziell verwertet wird , dann kommt es darauf an , ob Du eine schriftliche Vereinbarung hast .

Kubi