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rechtlich bedenklich





Frage

hallo leute, ich studiere gerade jura (allerdings erst 2. semester). daher auch mein interesse an juristischen fragen. schaut euch mal diesen artickel an: http://www.golem.de/0211/22886.html ich will jetzt hier keine diskussion über illegales (oder z.T. doch legales) saugen anstoßen. mich interessiert eher, ob das, was und wie es gemacht wurde legal ist. darf ein isp so einfach an eine gruppe verbindungsdaten herausgeben? m.w. nach doch nur an "staatliche" organisationen. welche beweiskraft hat ein screenshot? wenn ich da etwas mit photoshop nachhelfe? mit meinem bisherigen verständnis ist das ganze vorgehen recht bedenklich. falls jemand etwas besser bescheid weiß, oder mir sagen kann, wo ich was nachlesen kann, bitte posten. brauche es bis spätestens dienstag abend, da am mittwoch dazu eine diskussion im rahmend des projektes stattfinden soll. danke. und ich kann dem, was schon ein paar andere meinten mich nur anschließen. eine juristische diskussionsgruppe würde sich bestimmt gut machen.

Antwort 1 von Christian_L

Das Thema war die Tage auch schon auf Chip. Dort wird auch die Frage aufgeworfen.

Antwort 2 von linux4live

hallo,

danke für den link. nette diskussion, aber ich suche "begründetere" Argumente. etwa so wie man es gelernt hat : sachverhalt - gesetzestext - subsumieren.

Antwort 3 von Christian_L

Ok, dann mein Fehler. Ich dachte nur einen Denkanstoss, um dann selber zu recherchieren.
Aber noch viel Erfolg.

Antwort 4 von Friedel

Mir ist eigentlich nicht klar wozu man da eine Diskussionsrunde braucht. Hier werden doch ganz offensichtlich User in grossem Stil erpresst. Und das, wie so oft, mit Unterstützung des angeblichen Rechtsstaates.
Fakt ist:

  1. Irgend jemand bespitzelt illegal die User dieser Börsen.
  2. Es wird gedroht um Geld zu erpressen.
  3. Sebst wenn der User etwas illegales tut, darf er nicht so erpresst werden. Ausserdem gibt es keinen Hinweis, dass er es tut. Wenn ich in eionem Laden mit einer Banknote bezahle, dann halte ich es für statthaft, wenn der Verkäufer prüft ob die Banknote echt ist. Ich halte es aber nicht für statthaft wenn ich und meine Wohnung durchsucht werden weil ich ja eine Kopie dieser banknote behalten haben könnte. Noch schlimmer wäre es, wenn man mir nur aufgrund der Tatsache dass ich eine Banknote hatte unterstellt dass ich die Banknote kopiert hätte und mir deshalb Strafe androht. Im Vorliegenden Fall ist es so, dass der betroffene nachweisen muss, dass er die Banknote nicht kopiert hat obwohl überhaupt nicht klat ist ob es überhaupt eine Kopie der Banknote gibt.

Hier sind nicht Diskussionen sondern Taten gefragt. Ausserdem ist das ein fall für die Executive, nicht für die Legislative. D

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