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Wer kennt sich mit Mietrecht aus?
Frage
Tach zusammen!
Ich hab mal wieder ne sachfremde Frage.
Die Vorgeschichte:
Am 2. Mai d.J. kam ich nach etwa einstündiger Abwesenheit zurück nach Hause. Als ich in unsere Straße einbog, kam ich nicht allzu weit, weil alles mit Feuerwehr- und Polizeiautos blockiert war. Und ich wunderte mich, warum der ganze Menschenpulk auf der anderen Straßenseite in Richtung meiner Fenster starrte...
Nun ja, der Übeltäter war der Kühlschrank (Kurzschluss). Die Wohnung war mindestens zwei Wochen lang nicht mal begehbar wegen des Gestanks. Danach blieb mir nichts anderes übrig als wieder einzuziehen. Ich hauste (und das kann man wörtlich nehmen!) mit meinem Kind noch weitere zwei Monate auf einem Stückchen Wohnzimmer, das am wenigsten von dem Brand betroffen war.
Währenddessen wurde die ganze Wohnung Stück für Stück renoviert. Meine Küche ist erst seit ca. vier Wochen wieder benutzbar.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich für die Zeit, in der die Wohnung praktisch unbewohnbar war (ich aber trotzdem drin gelebt habe), eventuell eine Mietminderung geltend machen? In Zusammenhang mit den Überschwemmungen hatte ich gehört, dass die Leute dort so lange keine Miete zahlen müssten, bis ihre verwüsteten Wohnungen wieder hergestellt wären. Also unabhängig vom Verschulden des Vermieters. Könnte das auch in meinem Fall zutreffen?
Ach ja, ich hatte keine Hausratversicherung! (Dass ich blöd bin, hat man mir schon gesagt, muss also nicht wiederholt werden.;-))
Gruß
Svenja
Antwort 1 von ArDi
Hallo Svenja
Habe hier eine gute Seite zu dem Thema gefunden.
Vielleicht findest Du dort ein paar Ansätze:
http://www.arenonet.de/index.php?content=stat&stat=Mietminderung&s1...
mfg
Habe hier eine gute Seite zu dem Thema gefunden.
Vielleicht findest Du dort ein paar Ansätze:
http://www.arenonet.de/index.php?content=stat&stat=Mietminderung&s1...
mfg
Antwort 2 von susa1
Stell doch mal deine Anfrage ins Forum für Mietrecht bei wwww.recht.de, dort tummeln sich etliche Fachleute, die schnell und kompetent antworten!
Hast du direkt den Antrag auf Mietminderung gestellt, und auch begründet? Im Nachhinein ist dies sicherlich nicht so leicht möglich.
Hat dir dein Vermieter keine Ersatzbleibe angeboten?
Hast du direkt den Antrag auf Mietminderung gestellt, und auch begründet? Im Nachhinein ist dies sicherlich nicht so leicht möglich.
Hat dir dein Vermieter keine Ersatzbleibe angeboten?
Antwort 3 von _gau_
Zitat:
Mietminderung bei Wohnungsbrand
Ist nach einem Wohnungsbrand die Wohnung unbewohnbar, so ist der Mieter zur Mietminderung in voller Höhe berechtigt, sofern der Vermieter nicht beweisen kann, daß der Brandschaden ursächlich dem Mieter angerechnet werden kann.
Mietminderung bei Wohnungsbrand
Ist nach einem Wohnungsbrand die Wohnung unbewohnbar, so ist der Mieter zur Mietminderung in voller Höhe berechtigt, sofern der Vermieter nicht beweisen kann, daß der Brandschaden ursächlich dem Mieter angerechnet werden kann.
http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl00240.html
[gau]
Antwort 4 von Mickey
Interessantes Thema, bei dem ich auch mal wieder mitplaudere:
Ich frag mich in dem Zusammenhang nur, was der Vermieter dafür kann das dein Kühlschrank brennt - ich würde mich je nach Alter des Teils und Ursache des Brandes eher mal an den Hersteller wenden.
Fragen kannst du den Vermieter, aber rechtlich denke ich hast du wenig in der Hand.
Gruss,
Mic
Zitat:
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet den Mieter/innen die Wohnung in einem fehlerfreien und ordnungsgemäßen Zustand zu überlassen und während der Mietzeit zu erhalten. Treten Mängel auf, so hat der Vermieter sie zu beseitigen. Dazu muß der Vermieter sofort und möglichst schriftlich über das Vorliegen des Mangels in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, diesen Mangel zu beheben. Ohne eine solche Mängelanzeige verliert der Mieter das Recht wegen dieses Mangels die Miete zu mindern. Der Mieter ist zur Mietminderung berechtigt, wenn
--- ein erheblicher Mangel vorliegt. Eine unerhebliche Beeinträchtigung, wie z.B. eine defekte Glühbirne im Treppenhaus oder im Keller, berechtigt nicht zur Minderung.
--- er den Mangel nicht selber verschuldet hat. ..........
.........Wenn ein Mieter infolge eines Mangels die Miete mindert, nachdem er dieses dem Vermieter ordnungsgemäß angezeigt hat, kann ihm nicht wegen daraus entstehender Mietrückstände gekündigt werden.
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet den Mieter/innen die Wohnung in einem fehlerfreien und ordnungsgemäßen Zustand zu überlassen und während der Mietzeit zu erhalten. Treten Mängel auf, so hat der Vermieter sie zu beseitigen. Dazu muß der Vermieter sofort und möglichst schriftlich über das Vorliegen des Mangels in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, diesen Mangel zu beheben. Ohne eine solche Mängelanzeige verliert der Mieter das Recht wegen dieses Mangels die Miete zu mindern. Der Mieter ist zur Mietminderung berechtigt, wenn
--- ein erheblicher Mangel vorliegt. Eine unerhebliche Beeinträchtigung, wie z.B. eine defekte Glühbirne im Treppenhaus oder im Keller, berechtigt nicht zur Minderung.
--- er den Mangel nicht selber verschuldet hat. ..........
.........Wenn ein Mieter infolge eines Mangels die Miete mindert, nachdem er dieses dem Vermieter ordnungsgemäß angezeigt hat, kann ihm nicht wegen daraus entstehender Mietrückstände gekündigt werden.
Ich frag mich in dem Zusammenhang nur, was der Vermieter dafür kann das dein Kühlschrank brennt - ich würde mich je nach Alter des Teils und Ursache des Brandes eher mal an den Hersteller wenden.
Fragen kannst du den Vermieter, aber rechtlich denke ich hast du wenig in der Hand.
Gruss,
Mic
Antwort 5 von susa1
Ich denke auch, ein Grund für eine Mietminderung ist hier nicht gegeben. Mietminderung ist dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter einen Mangel nicht in angemessener Zeit beseitigt, bzw. überhaupt nicht.
Hier ist aber wohl nicht der Vermieter verpflichtet, die Wohnung wieder in bewohnbaren Zustand zu versetzen, sondern der Mieter.
Hier ist aber wohl nicht der Vermieter verpflichtet, die Wohnung wieder in bewohnbaren Zustand zu versetzen, sondern der Mieter.
Antwort 6 von MyTom
Mein Tipp wende Dich doch mal an die Fachleute vom Mieterverein...
Antwort 7 von SvenjaK
Wow, hatte gar nicht mit so vielen Antworten gerechnet. Danke erstmal allen!
Ich geh nachher alles mal in Ruhe durch. Muss jetzt erst mal weg (hoffentlich brennts nicht wieder ;). Nur soviel eben: Ich bin nicht im Mieterschutz, hab daher auch keinen Anspruch auf Beratung. Deshalb frag ich ja euch. :-)
Gruß
Svenja
Ich geh nachher alles mal in Ruhe durch. Muss jetzt erst mal weg (hoffentlich brennts nicht wieder ;). Nur soviel eben: Ich bin nicht im Mieterschutz, hab daher auch keinen Anspruch auf Beratung. Deshalb frag ich ja euch. :-)
Gruß
Svenja
Antwort 8 von want2cu
hallo Svenja,
ist wirklich eine verzwickte Sache, dein Fall. "Mit" Hausratversicherung wäre es hingegen sowohl rechtlich als auch praktisch einfacher.
So bleibt eher die Frage, ob der Brand und die Folgeschäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wenn das der Fall sein sollte (also z.B. Kenntnis von einem Defekt an der Elektrik des Kühlschranks, unfachmännische Reparatur etc., selbst verlegte Stromkabel, die für den Brand ursächlich sind), dann haftet der Verursacher, also in diesem Fall sogar du selbst für den Schaden. Als Schaden gilt dann auch der Mietverlust des Hauseigentümers durch zeitweise Unbewohnbarkeit von Wohnraum. Die von dir selbst evtl. geltend zu machende Mietminderung (als Mieter) würde sich der Hauseigentümer von dir (als Verursacher ) wiederholen.
Wie sieht es denn mit den Nebenkosten bei dir aus? Sofern in den Nebenkosten auch die anteiligen KOsten für eine Feuerversicherung enthalten sind, liegt darin die stillschweigende Beschränkung der Haftung des MIeters für Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (BGH Urteil v.13.02.1995, WM 1996,212).
Wenn also in den Nebenkosten Versicherungsbeiträge enthalten sind und weder Vorsatz noch Fahrlässisgkeit vorliegen, dann könntest du vielleicht mit einer Mietminderung sogar Erfolg haben.
In dieser Sache "ausnahmsweise" mal kein Buchtipp, sondern der Rat: zu einem Anwalt gehen. Ansonsten hast du m.E. keine Chance, dich nach derart langer Zeit "ohne rechtliche Schritte" gegen den Vermieter durchzusetzen.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg(ganz ehrlich!!!).
Viele Grüsse
(Buchtipp-)Klausi
ist wirklich eine verzwickte Sache, dein Fall. "Mit" Hausratversicherung wäre es hingegen sowohl rechtlich als auch praktisch einfacher.
So bleibt eher die Frage, ob der Brand und die Folgeschäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wenn das der Fall sein sollte (also z.B. Kenntnis von einem Defekt an der Elektrik des Kühlschranks, unfachmännische Reparatur etc., selbst verlegte Stromkabel, die für den Brand ursächlich sind), dann haftet der Verursacher, also in diesem Fall sogar du selbst für den Schaden. Als Schaden gilt dann auch der Mietverlust des Hauseigentümers durch zeitweise Unbewohnbarkeit von Wohnraum. Die von dir selbst evtl. geltend zu machende Mietminderung (als Mieter) würde sich der Hauseigentümer von dir (als Verursacher ) wiederholen.
Wie sieht es denn mit den Nebenkosten bei dir aus? Sofern in den Nebenkosten auch die anteiligen KOsten für eine Feuerversicherung enthalten sind, liegt darin die stillschweigende Beschränkung der Haftung des MIeters für Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (BGH Urteil v.13.02.1995, WM 1996,212).
Wenn also in den Nebenkosten Versicherungsbeiträge enthalten sind und weder Vorsatz noch Fahrlässisgkeit vorliegen, dann könntest du vielleicht mit einer Mietminderung sogar Erfolg haben.
In dieser Sache "ausnahmsweise" mal kein Buchtipp, sondern der Rat: zu einem Anwalt gehen. Ansonsten hast du m.E. keine Chance, dich nach derart langer Zeit "ohne rechtliche Schritte" gegen den Vermieter durchzusetzen.
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg(ganz ehrlich!!!).
Viele Grüsse
(Buchtipp-)Klausi
Antwort 9 von SvenjaK
...noch was
Zum Thema Verschulden:
Die Vermieter in den Überschwemmungsgebieten tragen an dieser Katastrophe keine Schuld. Trotzdem dürfen sie keine Miete verlangen, so lange die Wohnungen nicht bewohnbar sind.
Bei dem Vermieter (einer Wohnungsgesellschaft) habe ich schon nachgefragt. Die Dame sagte etwas von Fahrlässigkeit. Aber seit wann ist es fahrlässig, einen bis dahin intakten Kühlschrank für eine Stunde "alleine" zu lassen?
Zum Thema Verschulden:
Die Vermieter in den Überschwemmungsgebieten tragen an dieser Katastrophe keine Schuld. Trotzdem dürfen sie keine Miete verlangen, so lange die Wohnungen nicht bewohnbar sind.
Bei dem Vermieter (einer Wohnungsgesellschaft) habe ich schon nachgefragt. Die Dame sagte etwas von Fahrlässigkeit. Aber seit wann ist es fahrlässig, einen bis dahin intakten Kühlschrank für eine Stunde "alleine" zu lassen?
Antwort 10 von susa1
Tscha, Klaus, und was kostet die Beratung beim Anwalt? Das lohnt m.E. nach nur, wenn man sich seiner Sache sicher ist.
Wenn dem Vermieter eine Schuld nachgewiesen werden kann, bauliche Mängel etc., sieht die Sache anders aus.
Ansonsten hat der Vermieter mit einem Brand, der durch Kurzschluss eines Elektrogerätes des Vermieters ausgelöst wurde, nichts zu tun. Eher kann der VM Ansprüche stellen, dass alle Schäden ordnungsgemäß behoben werden, innerhalb einer bestimmten Frist. Dies wird ja vereinfacht durch die Haftpflicht-/Hausratversicherungen, die dies alles regeln.
Erschwerend kommt hinzu dass eine Mietminderung frühzeitig angekündigt werden muss, am besten schriftlich. Und dem VM eine Frist gesetzt werden muss, etwaige Mängel bzw. Beeinträchtigungen zu beseitigen.
Nach einigen Monaten einen Anspruch geltend zu machen, dürfte so gut wie unmöglich sein. Die Renovierung einer Wohnung dürfte in kürzerer Zeit als in 3 Mon. vollzogen sein. Nachweisen kann das Svenja nicht mehr, da sie ihren Anspruch nicht angekündigt hat, dem VM keine Gelegenheit gegeben hat, alles zu überprüfen (wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe). Daran wird auch kein Anwalt was ändern können, nicht im Nachhinein.
Wenn dem Vermieter eine Schuld nachgewiesen werden kann, bauliche Mängel etc., sieht die Sache anders aus.
Ansonsten hat der Vermieter mit einem Brand, der durch Kurzschluss eines Elektrogerätes des Vermieters ausgelöst wurde, nichts zu tun. Eher kann der VM Ansprüche stellen, dass alle Schäden ordnungsgemäß behoben werden, innerhalb einer bestimmten Frist. Dies wird ja vereinfacht durch die Haftpflicht-/Hausratversicherungen, die dies alles regeln.
Erschwerend kommt hinzu dass eine Mietminderung frühzeitig angekündigt werden muss, am besten schriftlich. Und dem VM eine Frist gesetzt werden muss, etwaige Mängel bzw. Beeinträchtigungen zu beseitigen.
Nach einigen Monaten einen Anspruch geltend zu machen, dürfte so gut wie unmöglich sein. Die Renovierung einer Wohnung dürfte in kürzerer Zeit als in 3 Mon. vollzogen sein. Nachweisen kann das Svenja nicht mehr, da sie ihren Anspruch nicht angekündigt hat, dem VM keine Gelegenheit gegeben hat, alles zu überprüfen (wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe). Daran wird auch kein Anwalt was ändern können, nicht im Nachhinein.
Antwort 11 von susa1
sorry, hab mich vertan...
sollte heißen "Kurzschluss eines Elektrogerätes des MIETERS", nicht Vermieters.
sollte heißen "Kurzschluss eines Elektrogerätes des MIETERS", nicht Vermieters.
Antwort 12 von SvenjaK
Ja Susa, das wär schön, wenn der Kühlschrank dem Vermieter gehört hätte..*g
Aber es handelt sich hier ja nicht um einen klassischen Fall von Mietminderung, in dem man den Vermieter erst mal von dem Mangel in Kenntnis setzen muss und dann eine Frist setzt..blabla. Der Vermieter hat logischerweise sofort von dem Mangel (Brandschaden) Kenntnis erhalten.
Die Schäden am Gebäude haben übrigens die Gebäudehaftpflicht des Vermieters und meine Privathaftpflicht übernommen.
Ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, irgendwelche Ansprüche an den Vermieter zu stellen, wenn ich nicht das mit den Hochwasseropfern gehört hätte.
@(Büchertipp-)Klausi ;-)
Nen Anwalt kann ich mir (zumal bei einer Sache mit ungewissem Ausgang) nicht leisten. Und...du errätst es, eine Rechtsschutzversicherung habe ich natürlich auch nicht. Meine finanzielle Situation war schon vor dem Brand eher mäßig, wie es jetzt aussieht, muss ich wohl nicht erklären. *g
Gruß
Svenja
Aber es handelt sich hier ja nicht um einen klassischen Fall von Mietminderung, in dem man den Vermieter erst mal von dem Mangel in Kenntnis setzen muss und dann eine Frist setzt..blabla. Der Vermieter hat logischerweise sofort von dem Mangel (Brandschaden) Kenntnis erhalten.
Die Schäden am Gebäude haben übrigens die Gebäudehaftpflicht des Vermieters und meine Privathaftpflicht übernommen.
Ich wäre auch gar nicht auf die Idee gekommen, irgendwelche Ansprüche an den Vermieter zu stellen, wenn ich nicht das mit den Hochwasseropfern gehört hätte.
@(Büchertipp-)Klausi ;-)
Nen Anwalt kann ich mir (zumal bei einer Sache mit ungewissem Ausgang) nicht leisten. Und...du errätst es, eine Rechtsschutzversicherung habe ich natürlich auch nicht. Meine finanzielle Situation war schon vor dem Brand eher mäßig, wie es jetzt aussieht, muss ich wohl nicht erklären. *g
Gruß
Svenja
Antwort 13 von susa1
Svenja, ich glaube nicht dass man deinen Fall vergleichen kann mit den vielen Hochwasseropfern. Auch hier werden wohl kaum die Vermieter selbst den Schaden tragen müssen (Verlust von Mieteinnahmen), die werden auch entschädigt von 'höherer Stelle';-) Zumindest aber von einer Versicherung!
Ich hatte, als Vermieterin, vor einigen Jahren große Probleme mit Mietern, eben wegen fehlender Haftpflicht-/Hausratversicherung, seitdem bestehe ich bei Vertragsabschluss auf Vorlage eines gültigen Versicherungssscheines, ausgestellt mind. auf die Dauer des Mietverhältnisses.
Ich hatte, als Vermieterin, vor einigen Jahren große Probleme mit Mietern, eben wegen fehlender Haftpflicht-/Hausratversicherung, seitdem bestehe ich bei Vertragsabschluss auf Vorlage eines gültigen Versicherungssscheines, ausgestellt mind. auf die Dauer des Mietverhältnisses.
Antwort 14 von Jens
Ist zwar die Plauderecke...
aber Svenja Du bist mit dem Problem
bei http://www.mietrecht.de/ viel besser aufgehoben!
Gruß
Jens
aber Svenja Du bist mit dem Problem
bei http://www.mietrecht.de/ viel besser aufgehoben!
Gruß
Jens
Antwort 15 von want2cu
@Svenja:
tut mir wirklich sehr leid. Schade, dass ich nicht mehr helfen kann. Ich habe da zwar noch ne Idee, aber mehr möchte ich hier in diesem Thread nicht dazu sagen.
CU
KLaus
tut mir wirklich sehr leid. Schade, dass ich nicht mehr helfen kann. Ich habe da zwar noch ne Idee, aber mehr möchte ich hier in diesem Thread nicht dazu sagen.
CU
KLaus
Antwort 16 von susa1
habe mich mittlerweile auch mal kundig gemacht, bei einem Juristen.
Keine Chance auf Mietminderung..
steuerlich absetzbar sind natürlich deine Aufwendungen bzgl. Renovierung etc.!
Keine Chance auf Mietminderung..
steuerlich absetzbar sind natürlich deine Aufwendungen bzgl. Renovierung etc.!
Antwort 17 von want2cu
@susa1:
als was sollen denn die Aufwendungen absetzbar sein?
Mir fallen da nur "aussergewöhnliche Belastungen" ein. Wenn Svenjas Situation nicht gerade rosig war/ist, könnte es sehr gut sein, dass sich das bei ihr steuerlich gar nicht auswirken kann. Bei aussergewöhnlichen Belastungen ist ausserdem nur der Teil abzugsfähig, der die zumutbare Belastung übersteigt. Alles in allem also wohl eher nur eine theoretische Möglichkeit, die Svenja leider auch nichts nützen wird.
CU
Klaus
als was sollen denn die Aufwendungen absetzbar sein?
Mir fallen da nur "aussergewöhnliche Belastungen" ein. Wenn Svenjas Situation nicht gerade rosig war/ist, könnte es sehr gut sein, dass sich das bei ihr steuerlich gar nicht auswirken kann. Bei aussergewöhnlichen Belastungen ist ausserdem nur der Teil abzugsfähig, der die zumutbare Belastung übersteigt. Alles in allem also wohl eher nur eine theoretische Möglichkeit, die Svenja leider auch nichts nützen wird.
CU
Klaus
Antwort 18 von susa1
Klaus> immerhin eine theoretische Möglichkeit, eine praktische sehe ich in diesem Falle nicht:-)
Eine korrekte Auskunft wird hier nur ein Rechtsanwalt liefern können.
Eine korrekte Auskunft wird hier nur ein Rechtsanwalt liefern können.
Antwort 19 von Althusser
@Svenja,
gehe doch einmal zur Caritas, Diakonie oder zur Innern Misssion und erkläre deine finanzielle resp. private Situation sowie die Sache mit dem Wohnungsbrand.
Vermutlich wird man dir dort weiterhelfen können. Das BSHG ist eine nicht zu unterschätzende Fundgrube für solche Fälle.
Gruß
gehe doch einmal zur Caritas, Diakonie oder zur Innern Misssion und erkläre deine finanzielle resp. private Situation sowie die Sache mit dem Wohnungsbrand.
Vermutlich wird man dir dort weiterhelfen können. Das BSHG ist eine nicht zu unterschätzende Fundgrube für solche Fälle.
Gruß
Antwort 20 von Peter_Weber
- was hat denn eine Hausratversicherung mit dem Mietrecht zu tun? Mit ihr könnte man die Brandschäden ( Teppich, Möbel etc. ) ausgleichen aber bekäme doch keine Mietminderung oder Mietzuschuß von ihr.
@Svenja
eine Anfrage/Telefonat an den Mieterverein wäre es wert.
Mein Mieterschutzbund e.V. hat mich "rückwirkend" aufgenommen als sich Schwierigkeiten mit dem Vermieter anbahnden *g
Peter
Antwort 21 von SvenjaK
Nochmal vielen Dank euch allen für eure teilweise richtig guten Tipps! Auf euch ist eben in allen Lebenslagen Verlass. :-)
Aber etwas steuerlich absetzen kann man leider nur, wenn man zuvor auch Steuern bezahlt hat.
@Althusser
Von der Caritas habe ich bereits einen (natürlich gebrauchten) Küchenschrank bekommen. Und ich bleibe am Ball, da ich noch einige andere Möbel benötige.
@Peter
Meine Frage hat insofern etwas mit einer Hausratversicherung zu tun, als dass diese mir für die Zeit, in der meine Wohnung faktisch unbewohnbar war, ein Hotelzimmer o.ä. hätte bezahlen müssen.
Gruß
Svenja
Aber etwas steuerlich absetzen kann man leider nur, wenn man zuvor auch Steuern bezahlt hat.
@Althusser
Von der Caritas habe ich bereits einen (natürlich gebrauchten) Küchenschrank bekommen. Und ich bleibe am Ball, da ich noch einige andere Möbel benötige.
@Peter
Meine Frage hat insofern etwas mit einer Hausratversicherung zu tun, als dass diese mir für die Zeit, in der meine Wohnung faktisch unbewohnbar war, ein Hotelzimmer o.ä. hätte bezahlen müssen.
Gruß
Svenja

