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eBay - Email beweisen...





Frage

Hallo. Ich habe bei eBay mehrere Audio-CDs ersteigt und dummerweise zu viel überwiesen. Jetzt muß ich den Inhalt einer erhaltenen Email beweisen (Verkaufsabwicklung: Der Verkäufer nennt den Gesamtbetrag...). Wenn ich diese Mail forwarde hätte ich immernoch die Möglichkeit, diese zu manipulieren. Auch ein Ausdruck wäre manipulierbar. Die Mail ist auf meinem GMX-Pro-Account dauerhalft gespeichert! Ich hatte schon überlegt, kurzzeitig mein Passwort freizugeben, ist mir jedoch zu heikel. Ich kenne die Person nicht. Gibt es eine Möglichkeit, diese Mail als garantiert unverändert weiterzugeben? Danke schonmal! Frank P.S.: Ich packe das mal lieber gleich in die Plauderecke, wegen eBay und so... :-) Ist aber wichtig!

Antwort 1 von Lutz1965

Hallo

warum schreibst Du den Verkäufer nicht an... Er hat doch die gleiche E-mail bekommen, wo drin steht das Du die Sachen ersteigert hast und für welchen Preis....

Schreibe dem Verkäufer, das Du einen Fehler gemacht hast und warte erstmal ab, ob er sich meldet...

Gruss

Lutz

Antwort 2 von blbl

kannst du die email direkt faxen oder als anhang weiterleiten?

Antwort 3 von Frank F.

@ Lutz: Der Verkäufer stellt sich "dumm"

@ blbl: Muß ich mal ausprobieren.

Bis gleich.
Frank

Antwort 4 von Frank F.

Bei GMX gibt es wohl keine Möglichkeit eine Email anzuhängen.
Ich könnte sie zwar direkt aus GMX ausdrucken, muss sie jedoch zuvor aufrufen und habe wieder die Möglichkeit der Manipulation...

Oh Mann (!) Ich bin ja selbst dran Schuld.
Ist nicht wirklich viel Geld, aber auch nicht wenig... -> 40 Euro

Ein Versuch lohnt auf alle Fälle...

Antwort 5 von Lutz1965

Hallo Frank,

auf alle Fälle mach auch eine Kopie von der Überweisung und dem Kontoauszug.

Und nehme ruhig Kontakt mit e-bay auf, die können Dir auch weiterhelfen und haben ja die Daten gespeichert....

Gruss

Lutz

Antwort 6 von Frank F.

Hallo Lutz,

der Verkäufer hat den Erhalt des Geldes bestätigt. Jedoch sei er nicht in der Lage das Ganze jetzt noch genau nachzuvollziehen, da er mehrere Artikel verkauft hat und eBay die "Transaktions-Daten" nur 30 Tage speichere...

Frank

Antwort 7 von Lutz1965

Hallo Frank,

das stimmt so nicht....Gehe in seinen Bewertungen (das kannst Du 90 Tage) da kannst Du sehn, für was Du welchen Artikel ersteigert hast..

Und kannst die Artikel Nummern auch noch bei E-bay aufrufen, auch wenn die Aktion vorbei ist.....

Aber warum redet er von 30 Tagen, ist das denn schon so lange her ?

Gruss

Lutz


Antwort 8 von Kismo

Hallo Frank,

gib ihm ein Copie der Mail und eine eidestattliche Versicherung (ich versichere an Eides statt, dass der Inhalt der Mail mit dem Original übereinstimmt). Gleichzeitig setze ihm eine Frist von 14 Tagen mit dem Hinweis, dass danch ein Anwalt von Dir beauftragt wird.

Gib bitte keine falsche Versicherung ab, dass könnte sonst richtig böse enden.

Gruß

Kismo

Antwort 9 von Frank F.

Hi Lutz,

ja, habe es erst bei meinem monatlichen Kotoauszug gesehen...
Die einzelnen Artikel kann ich jedoch noch aufrufen.
Er hat jedoch noch weitere (viele ?) Artikel verkauft. Z.Z. jedoch keine...
Ich will/kann ihm ja nichts bösen unterstellen (...), nur meine Anspüche beweisen!

Frank

@ Kismo: Das ist heftig und wäre für mich die letzte aller Möglichkeiten - jedoch wäre es eine...

Antwort 10 von Lutz1965

Hallo frank

such Deine gekauften Artikel raus. Dafür hast Du ja auch eine Mail bekommen...

Mach dem Verkäufer eine Aufstellung,
mit den Artikelnummern...dann schikst Du es ihm, mit kopie der Überweisung....und drohst ihm wie Kismo es schon gesagt hat.....Dann wird er schon aus den Socken kommen

Gruss

Lutz

Antwort 11 von Frank F.

Das habe ich mir auch schon gedacht - und gemacht...
Ich hätte ja noch weitere Artikel ersteigert haben könne würden täten... :-)

Merkst du was?

Frank

Antwort 12 von Frank F.

Ich danke Lutz, blbl und Kismo für die Antworten!!!

Ich werde euch über den Ausgang informieren! :-)

Frank

P.S.: Vielleicht melde ich mich dann auch mal an. ;-)

Antwort 13 von marlenchen

hi

ist es ein gewerblicher oder privater verkäufer.
ist aber auch egal, der unterschied ist nur, bei erstem muss er ja eh seine einnahmen dem finanzamt offenlegen.

setze ihm eine frist, sende dies am besten als fax, wenn er keinen faxanschluss hat, dann muss es wohl ein einschreiben sein.

weise ihn bei der fristsetzung darauf hin, dass wenn er bis zum angegeben datum nicht zurück überwiesen hat, du dies deinem rechtsvertreter übergibst.

auch das du dir die geltungsmachung deiner gesetzlichen rechte vorbehältst, welches für ihn unangenehm und mit unnötigen kosten verbunden sei ;)))

gruss
marlene

ps:
was ist das eigentlich für ein verkäufer, der nicht einmal überblicken kann, was er an wen verkauft hat ;)

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