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Muß man alles mit sich machen lassen??





Frage

Hallo, habe vor 1,5 Monaten mal einen CPU-Kühler über das Inet bestellt. Der kam auch irgendwann nach langer Zeit an. Es war dann aber das falsche Produkt Zalman CNPS7000 AlCu statt der A-Version. Somit konnte ich den in meinem Athlon-PC nicht verbauen. Nach langem Mailkontakt mit der Firma (beantwortet wurde mindestens 1 Tag nach Anfrage) sollte ich den Kühler zurücksenden. Es dauerte wieder bis ich endlich erfuhr, daß sie den richigen Artikel nicht vorrätig haben. Ich habe dann eine Kostenaufstellung gemacht und Sie denen zugeschickt und musste fast 2 Wochen warten, bis überwiesen wurde. Und?? Jetzt haben Sie mir nichtmal das Porto der Hinsendung zu mir überwiesen. Aber ich kann doch nicht Porto für etwas bezahlen, was ich garnicht habe?? Kann mir da jemand weiterhelfen was ich für Rechte habe? Wäre schön auch mit Paragraphen (BGB/HGB). Ich finde es echt frech, was die mit einem machen können! Danke euch! Viele liebe Grüsse Chris

Antwort 1 von Floooooo

Meines Wissens musst du als Käufer, wenn du im Versandhandel etwas bestellst und bei Nichtgefallen zurücksendest, die Portokosten tragen, wenn der Warenwert nicht über 40,- € liegt.
Allerdings liegt ja hier offensichtlich ein Fehler der Firma vor - d.h. die Portogebühren müssen Dir erstattet werden, da der fälschlicherweise verschickte Kühler auch kein ähnliches Ersatzprodukt, das du an Stelle des gewünschten genauso verwenden kannst, darstellt.

Antwort 2 von silvershadow

Genau das ist meine Meinung!!

Nur wie mache ich das dem Verkäufer ganz plausibel klar?

Antwort 3 von Floooooo

Schreib ihm das - per eMail mit Bestätigung oder notfalls per Einschreiben (vorher in der Mail drohen, dass du Porto usw. berechnen wirst). Die Drohung mit dem Anwalt hilft oft...

Antwort 4 von silvershadow

Ich kanns ja mal ausprobieren!!

Vielen Dank.



Antwort 5 von silvershadow

Hat jemand vielleicht dazu noch ne Idee, wie man das Ganze rechtlich erklären könnte. (z.B. Paragraphen, die mir Recht geben)

Viele Grüsse
Chris

Antwort 6 von anno_58

Hallo Silver

So wie du es darstellst war die geschickte Ware mangelhaft. In deinem Fall stellt der falsche, bzw. nicht von dir bestellte Kühler den Mangel dar.

Dem Käufer der mangelhaften Ware stehen lt. § 437 BGB in einem gestaffelten Verhältnis nachfolgende Rechte zu:

Nacherfüllung; das bedeutet, dass er nach seiner Wahl entweder Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware (Umtausch) verlangen kann. Der Verkäufer kann aber die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.

Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das ist normalerweise der Fall, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos waren oder mangelfreier Ersatz nicht geliefert werden konnte.

Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) kann der Käufer in der zweiten Stufe statt des Rücktritts vom Vertrag geltend machen.

Soweit zur Abwicklung der "Mängelrüge".
Nun komt der nächste Punkt, die dir entstandenen Kosten. Die sind unter dem Gesichtspunkt "Schadenersatz" zu betrachten.
Schadensersatz kann der Käufer zusätzlich verlangen, wenn der Verkäufer schuldhaft gehandelt hat. Die Lieferung einer mangelhaften Sache als solche macht noch nicht schadensersatzpflichtig. Es muss das Verschulden des Verkäufers hinzukommen.

Mit dem Nachweis des Schuldhaften Verhaltens wirst du dich schwer tun. Der Verkäufer wird erklären, dass er in dem Glauben dir die richtige Ware geliefert zu war.

Auch wenn es nicht zu 100% in deinem Sinne ist...

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

P.S. Back doch mal kleine Brötchen und erklär das der Händler weiter interessant für dich und deine Bekannten wäre und wie es denn mit Kulanz wäre...

Antwort 7 von Lutz1965

Hallo Chris,

die ganzen Sache ist zwar Sch... gelaufen....

Aber ich glaube, wegen der Rückerstattung der Portokosten, wirst Du nichts machen können.....

Rechte hin und Rechte her.......für so einen Betrag !

Du kannst es halt noch mal im Guten versuchen....ob es was bringt....Brief per Einschreiben (über 2 Euro) für Erstattung von Portokosten von ca. 5 Euro.....

Gruss

Lutz

Antwort 8 von silvershadow

@lutz
Ja, da wirst du wohl Recht haben!! Aber wenn sich das alle gefallen lassen, da kommt schon bei einem solchen Händler einiges an Geld zusammen, oder?

@anno
Danke erstmal für die Erklärung, genau sowas hatte ich mir vorgestellt. Das Ding ist nur, ich möchte keinen Schadenersatz fordern, sondern einfach nur das Porto erstattet bekommen, für einen Artikel, der mir nicht geliefert werden kann. Ich verstehe eben nicht, wieso sich der Verkäufer das recht herausnimmt, einfach das Porto zu behalten. Ich wäre ja auch einverstanden damit, wenn er den richtigen Artikel nachgesendet hätte.

Grüsse
Chris

Antwort 9 von anno_58

Hi Silver,

Zitat:
ich möchte keinen Schadenersatz fordern, sondern einfach nur das Porto erstattet bekommen


Genau das (Porto) ist der dir entstandene Schaden.

Tipp: Lies doch mal die AGB's des Verkäufers. Stehen meist auf der Rückseite vom Lieferschein oder der Rechnung.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 10 von want2cu

hi Silver,

im Prinzip hast du Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen sind nun man 2 ganz unterschiedliche Dinge.

Es gibt nicht nur im Juristischen den Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit", sondern auch im "normalen Leben".

Wenn du dir mal überlegst, in welchem Verhältnis der Betrag, den du erstattet haben willst, zu deinem Arbeits- und Zeitaufwand und deinem Ärger steht, dann müßtest du eigentlich zu dem Schluss kommen, dass die Sache nicht lohnt. Der Verlust an Lebensqualität wird aber auch nicht im geringsten durch die Portokosten aufgewogen.

Du hast zwar juristisch Recht, aber es ist nicht sinnvoll. Nutze deine Zeit besser mit positiven Dingen, die dir Freude machen. Das ist m.E. praxisgerecht und vie besser.

CU
want2cu

Antwort 11 von Lutz1965

@anno....

und schaltes Du schon den Anwalt ein bei 4,50 Euro ?

Ich glaube nicht....

Das Geld was er jetzt verschreibt, darauf bleibt er doch auch hängen, also ist der Verlust größer....

Es ist Ärgerlich das ist klar....Aber für die Zukunft hat er gelernt....

Gruss

Lutz

Antwort 12 von Lutz1965

@want2cu

B I N G O

Ganz Deiner Meinung !


Und zum Schluss....

Bei der nächsten Rücksendung....Im vorfeld klären oder Unfrei zurückschicken !

Schönen Tag noch...

Gruss

Lutz

Antwort 13 von Floooooo

Zitat:
Das Geld was er jetzt verschreibt, darauf bleibt er doch auch hängen, also ist der Verlust größer....


Deshalb würde ich es ja auch erstmal per Mail versuchen.

Aber ehrlich: Bei was für Firmen bestellst du? :-) - ich hatte noch nie irgendwelche größeren Probleme; Fehler passieren, das ist klar, aber bis jetzt wurde überall immer alles kulant geregelt, ohne viel Aufwand und so, dass beide Seiten damit leben konnten.

Antwort 14 von halfstone

Wenn du alles was du schreibst belegen kannst (also falsche Lieferung...) dann veröffentliche doch den Namen der Firma hier, das sollte dir etwas Genugtuung geben und schützt andere Kunden vor solchen "schwarzen" Schafen.

Gruß Fabian

Antwort 15 von anno_58

Hallo zusammen,

da mich die Geschichte persönlich interesiert hat habe ich mich mal schlau gemacht. Aber zunächst:

@ Lutz, irgendwie kommunizieren wir auf unterschiedlichen Ebenen. Aus welcher meiner Äußerungen hast du das
Zitat:
und schaltes Du schon den Anwalt ein bei 4,50 Euro ?
denn gelesen? Ich erinnere mich eher an das Gegenteil und zwar
Zitat:
Back doch mal kleine Brötchen


@all,
im vorliegenden Fall greift das Fernabsatzgesetz. Zur geschilderten Sachlage verweist das Fernabsatzgesetz auf das BGB und hier die §§ 355-357
Zitat:
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

1).....

2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

3)....

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Also Silver,
kurze Mail an den Verkäufer, o.a. Text per d+d einfügen. In deinem Fall ist das die wesentliche Aussage:
Zitat:
, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Gibt es keine oder die falsche Reaktion Unterlagen aufheben und Fabians Angebot wahrnehmen.

Gruß Anno

Rückmeldung wäre nett.

Antwort 16 von Lutz1965

@Anno

Dann lese mal Deine Antwort 9 !
"Genau das (Porto) ist der dir entstandene Schaden"

Du solltes aber mal solangsam das Verhältnis sehen......das steht schon in keinen Vergleich mehr...

Sagt ja auch schon Antwort 10.....


Mal ein Beispiel....Setz Du dich jetzt mal hin und schreibe eine Mail...

Überlege mal, was Du Deiner Firma die Stunde kostes......

Er soll den Namen nennen und gut ist es im Karton.......





Antwort 17 von Floooooo

@Lutz:

Ich bin schon der Ansicht, dass man um sowas "kämpfen" sollte - natürlich mit möglichst wenig Aufwand. Weiter oben steht es schon: Es geht einfach darum, dass solche Sitten generell nicht einreißen dürfen, und deshalb brauchen entsprechende Firmen ein Schuss vor den Bug.

Aber, bevor wir hier lang weiterdiskutieren: Es sollte eine eMail mit Verweis aufs Fernabsatzgesetz reichen - und Ende.

(Es kann auch sein, dass das fehlende Porto schlichtweg ein Fehler der Buchhaltung dieser Firma war; ist z.B. Amazon bei einer Rücksendung von mir auch schonmal passiert: Die haben den Betrag rückerstattet, den Amazon fürs verschicken zahlt... und das sind 25% von dem, was ich zahlen muss - aber: eine kurze eMail hat gereicht.)

Achja:

Zitat:
Überlege mal, was Du Deiner Firma die Stunde kostes......


Durchaus berechtigt. Aber: Dreh den Spieß mal um: Überlege mal, was diese Firma Kundenbeschwerden Kosten: Da sind dann meist mehrere Mitarbeiter mit beschäftigt.... und so soll es sein... :-)

Antwort 18 von anno_58

@Lutz,

Populaten fragiler transparenter Domizile ...

In meiner A9 habe ich Silver auf einen Widerspruch hingewiesen. Er schrieb, er wolle keinen Schadenersatz nur das Porto. Aber genau das Porto ist der entstandene Schade, sonst hat er keinen, ist ja nichts kaputt gegangen.

Nun sage ich dir weshalb ich mit dem Glashausspruch angefangen habe.

In einem Zeitraum, der für dich noch ca 14 Tage kürzer war als für mich kommst du auf 2497 Postings. Ich habe grade mal 655, grob gerechnet 25%. Falls du mal meine Visi gelesen hast und nicht nach "Egal wo du bist..." aufgehört hast, solltest du wissen, dass ich selbstständig bin. Du hast mir mal geschrieben, das du in "Lohn und Brot" stehst. Wer sollte hier also mal überlegen was er seine Firma kostet? Ich habe es schon mal in einem anderen Thread gesagt und wiederhole es hier: Bei manchen Postings und Postern habe ich den Eindruck das es gar nicht um die Sache geht, sondern darum mir Kontra zu geben. In einem Supportnet geht es nach dem Sinn des Wortes darum einem anderen zu helfen und nicht darum einem anderen Helfer um jeden Preis eine "reinzuwürgen". Vielleicht sollten wir das am Freitag mal in aller Ruhe bei einem Bier in Hachenburg besprechen.

Gruß Anno

Man möge mir verzeihen, dass ich hier jetzt abseits vom Thema poste aber das musste mal gesagt werden.

Antwort 19 von Lutz1965

@anno

Na wer wohl jetzt auf Anmache aus ist....

Du bist doch nur ein § Reiter, der meint mal müssen alles haarkein aufschlüssen..

Meinst Du, das Deine langen Antworten besser sind...

Noch kann ich selber entscheiden, ob und wie ich Antworte, dazu brauch ich Dich nicht....

Aber ich muß bestimmt jetzt wieder bei Dir aufpassen, sonst haust Du mir gleich wieder ein paar § um die Ohren.....



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