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Abmahnung für gehostete Seiten
Frage
Hi ich bin ehrenamtlich in einem Bürgernetzverein tätig. Als solcher stellen wir den Mitgliedern (Private, Schulen, kleine Firmen) Speicherplatz für ihre homepage (www.verein.de/Firma) und eine e-mail adresse zur verfügung.
Jetz kam uns heute eine Abmahnung ins Haus geflattert, in der der Verein wegen einem Link auf eine Glücksspielseite (die angeblich illegal ist) 381,99 € zu zahlen. Dieser link geht eindeutig von einer Seite eines Mitgliedes aus weg.
Wer ist jetzt für solche verfehlungen (heißt wer zahlt) verantwortlich? das mitglied (user) oder der verein (provider)? Und ist es überhaupt möglich wegen eines links, wie oben genannt abgemahnt zu werden?
bei onlinerecht hab ich schon geguckt un d nicht wirklich was brauchbares gesehen.Da wir ein e.V. sind ham wir auch nicht die riesen geldreserven.. nur so am rande.
Thx für die aufmerksamkeit
Targon
Antwort 1 von Yoram
Ich denke mal, dass der Bürgerverein zahlen muss. Danach könnt ihr das Geld bei dem Mitglied eintreiben.
ciao
ciao
Antwort 2 von REALKOJACK
Hallo, Du hast nicht geschrieben, WER Euch diese Abmahnung denn geschickt hat?
Des weiteren dürfte (ich habe allerdings da auch keine Ahnung von) aber auch noch von Interesse sein, WIE das Mitglied die Seite verlinkt hat.
Ich halte es z.B. für Unsinn, für den Link auf die Eingangsseite einer Webseite Abgemahnt zu werden, denn dafür stellen die sich ja schließlich ins Netz.
Anders sieht es aus, wenn man Teile einer fremden Seite verlinkt bzw. es so erscheint, als sei man selber Inhaber der verlinkten Seite.
Gruß,
Realkojack
Des weiteren dürfte (ich habe allerdings da auch keine Ahnung von) aber auch noch von Interesse sein, WIE das Mitglied die Seite verlinkt hat.
Ich halte es z.B. für Unsinn, für den Link auf die Eingangsseite einer Webseite Abgemahnt zu werden, denn dafür stellen die sich ja schließlich ins Netz.
Anders sieht es aus, wenn man Teile einer fremden Seite verlinkt bzw. es so erscheint, als sei man selber Inhaber der verlinkten Seite.
Gruß,
Realkojack
Antwort 3 von Thomas
könnte man auch mit "Haftung im Aussenverhältnis" beschreiben.
Im innenverhältnis ist ein Geldausgleich möglich. ok, so läufts sonst bei Gesellschaften, aber im Prinzip ist es ja das gleiche Schema.
noch was.
Es gibt Disclaimer(Vereinbarungen) die einen Abstand zu ausgebrachten links auf der hp nehmen lassen.
Diese sind dann unwirksam, wenn die ausgebrachten links in minimalem überschaubarem Maße vorhanden sind.
Der Webmaster muss in diesem Fall die verlinkten Seiten im Auge behalten. (gleiches gilt übrigens für Gästebücher).
1. Prüfen lassen, ob der webmaster für die verlinkte Seite wirklich haftbar zu machen ist.
Ansonsten zahlen und Geld vom Webmaster einfordern.
Hat Yoram ja schon gesagt.
Im innenverhältnis ist ein Geldausgleich möglich. ok, so läufts sonst bei Gesellschaften, aber im Prinzip ist es ja das gleiche Schema.
noch was.
Es gibt Disclaimer(Vereinbarungen) die einen Abstand zu ausgebrachten links auf der hp nehmen lassen.
Diese sind dann unwirksam, wenn die ausgebrachten links in minimalem überschaubarem Maße vorhanden sind.
Der Webmaster muss in diesem Fall die verlinkten Seiten im Auge behalten. (gleiches gilt übrigens für Gästebücher).
1. Prüfen lassen, ob der webmaster für die verlinkte Seite wirklich haftbar zu machen ist.
Ansonsten zahlen und Geld vom Webmaster einfordern.
Hat Yoram ja schon gesagt.
Antwort 4 von linuxuser
wenn du den kunden deine eigene domain zur verfügungstellst, wie www.meinedomain.com/kunde dann bist du der verantwortliche, was unter dieser Adresse zu finden ist.
Aber ich würd die sache mal von einem Anwalt prüfen lassen, da mir so ein fall noch nicht zu ohren gekommen ist,
normal kenn ich nur unterlassungsklagen.
Von wem geht die Abmahnung aus?
Aber ich würd die sache mal von einem Anwalt prüfen lassen, da mir so ein fall noch nicht zu ohren gekommen ist,
normal kenn ich nur unterlassungsklagen.
Von wem geht die Abmahnung aus?
Antwort 5 von Yoram
@REALKOJACK: damit hast du sicher recht, aber wenn gezahlt werden muss, dann sicher so, wie ich es schrieb.
Antwort 6 von Thomas
@realkojack: yoram hat da recht. es ist völlig egal ob auf die Eingangsseite gelinkt wurde oder weiter nach innen (Deeplinks). wenn die Seite illegale Glücksspiele anbietet ist sie ja von vornerein illegal...
Wir sind also mal relativ einheitlicher Meinung.
Wir sind also mal relativ einheitlicher Meinung.
Antwort 7 von Rangoo
Wer auf Internetseiten verlinkt, ist mitverantwortlich, wenn er sich nicht ausdrücklich distanziert. Und wenn feststeht, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung bereits illegale Inhalte vorhanden waren, ist das sowieso hinfällig.
Wie schon gesagt: Wer mahnt dich da überhaupt? Sehr merkwürdig, dass eine Geldforderung wegen Links zu illegalen seiten kommt.
Aber im Zweifelsfall würdest du zahlen müssen. aber gegen sowas sichert man sich dann bei den Usern ab.
Wie schon gesagt: Wer mahnt dich da überhaupt? Sehr merkwürdig, dass eine Geldforderung wegen Links zu illegalen seiten kommt.
Aber im Zweifelsfall würdest du zahlen müssen. aber gegen sowas sichert man sich dann bei den Usern ab.
Antwort 8 von REALKOJACK
@ Yoram & Thomas:
Sicher, dann habt ihr natürlich recht. Es ist aber noch überhaupt nicht geklärt, WER da mahnt und OB diese Glücksspielseite illegal ist. Kann auch nur heiße Luft sein.
@Rangoo:
Wie kann man sich von Seiten distanzieren, wenn man sie verlinkt? Das ist meiner Ansicht nach ein Widerspruch.
Darum glaube ich auch nicht (mehr) an dieses Standard-Gerichtsurteilgeschreibsel.
Gruß,
Realkojack
Sicher, dann habt ihr natürlich recht. Es ist aber noch überhaupt nicht geklärt, WER da mahnt und OB diese Glücksspielseite illegal ist. Kann auch nur heiße Luft sein.
@Rangoo:
Wie kann man sich von Seiten distanzieren, wenn man sie verlinkt? Das ist meiner Ansicht nach ein Widerspruch.
Darum glaube ich auch nicht (mehr) an dieses Standard-Gerichtsurteilgeschreibsel.
Gruß,
Realkojack
Antwort 9 von Gabi
Zitat:
Wie kann man sich von Seiten distanzieren, wenn man sie verlinkt? Das ist meiner Ansicht nach ein Widerspruch.
Wie kann man sich von Seiten distanzieren, wenn man sie verlinkt? Das ist meiner Ansicht nach ein Widerspruch.
Stimmt ganz genau:-)
Die meisten Webmaster die diesen Standardtext verwenden haben dieses Urteil nie gelesen.
Schaut mal auf folgenden Link passend zum Thema
hier
Antwort 10 von Targon
hi hab ich ja ganz schön was losgetreten hier :) Danke an alle erstmal.
Also gemahnt hat ein Rechtsanwalt im auftrag eines (ungenannten) Klienten.
Distanziert haben wir uns insoweit, das in den Nutzungsbedingungen und der Satzung(Bekommt jedes neue mitglied) drin steht das er selber für sein Verzeichnis und den inhalt verantwortlich ist (ist ne schule bzw. schüler im auftrag in unserem fall, die eine linkliste zusammengestellt hat). (es hindert ihn auch keiner ne domain drauf zu legen....)Es ist "nur" ein reiner Textlink auf die seite von virtualvegas.com (glaube irgendwie nicht, das das illegal ist)
Mit der verrechnung.. dann könnte doch eigentlich auch rein theoretisch jeder hoster für die bei ihm gehosteten seiten eine abmahnung/klage bekommen? schließlich liegen die bei ihm auf dem server www.members.tripod.de/mitglied oder nicht?
gruß
targon
Also gemahnt hat ein Rechtsanwalt im auftrag eines (ungenannten) Klienten.
Distanziert haben wir uns insoweit, das in den Nutzungsbedingungen und der Satzung(Bekommt jedes neue mitglied) drin steht das er selber für sein Verzeichnis und den inhalt verantwortlich ist (ist ne schule bzw. schüler im auftrag in unserem fall, die eine linkliste zusammengestellt hat). (es hindert ihn auch keiner ne domain drauf zu legen....)Es ist "nur" ein reiner Textlink auf die seite von virtualvegas.com (glaube irgendwie nicht, das das illegal ist)
Mit der verrechnung.. dann könnte doch eigentlich auch rein theoretisch jeder hoster für die bei ihm gehosteten seiten eine abmahnung/klage bekommen? schließlich liegen die bei ihm auf dem server www.members.tripod.de/mitglied oder nicht?
gruß
targon
Antwort 11 von Stefanowski
Hallo, mal eine Frage: Macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich auf eine Seite per LINK verweise (heist für mich "anklickbar") oder nur in Textform die Adresse der Seite nenne (also auf die Existenz einer solchen hinweise)???
Danke an die Experten und Gruß,
Stefan
Danke an die Experten und Gruß,
Stefan
Antwort 12 von Huutsch
Ich bin da nun auch nicht wirklich juristisch vorbelastet, allerdings habe ich schon mal von solchen Abmahnungen gehört.
Es gibt Rechtsanwälte, die nichts anderes tun, als sich irgendwo rumzutreiben und Gründe für Abmahnungen zu "suchen".
In sehr vielen Fällen sind diese völlig Gegenstandslos, allerdings muß man immer sofort widerspruch einlegen, weil sonst die Forderung eingetrieben werden kann.
Das Problem ist, daß jeder Gewerbetreibende, jedem anderen mit einer solchen Abmahnung kommen kann, wenn er der Meinung, ist, daß der andere was "unrechtmäßiges" macht, z.B. sich mit illegalen Mittelen besseren Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
In Deinem Fall scheint es mir so zu sein, daß Du mit der Satzung wieder aus dem Schneider bist, einzige "Arbeit", die Du Dir machen mußt ist, die Seite unverzüglich sperren, bis die Linkliste geändert ist und dem User unterrichten.
An den Abmahnenden, einen Widerspruch schicken mit dem Hinweis, auf Deine Satzung und daß Du nun bis zur Beseitigung des Links, den Zugang gesperrt hast.
Nach meinem Wissen, machen große Provider auch nichts anderes, wenn ein Kunde von Ihnen irgend etwas illigales macht oder auch nur etwas, was bei Benutzern (oder Anwälten), Beschwerdebriefe verfassen läßt.
Der Hinweis zur Dinstanzierung von Inhalten und verlinketn Inhalten ist in sofern wichtig, weil man ja auch in Gästebüchern, Foren oder anderen, von jedem zugänglichen Orten, so etwas hinterlassen kann.
In diesem Fall macht eine Distanzierung Sinn, weil man ja nicht jeder Zeit alle Einträge im Auge behalten kann.
Allerdings muß der Betreiber, sobald er davon Kenntnis erlanget, für Abhilfe sorgen.
Da für die Inhalte Deine Kunden ja die eigentlich Verantwortung tragen, obliegt es Deiner Verantwortung, den Zugang unverzüglich zu verwehren, sobald Du Kenntnis davon erlangst.
Im übrigen würde ich empfehlen, für solche Zwecke einen Anwalt in Petto zu haben, der sich mit so etwas auskennt.
Gruß
Huutsch
Es gibt Rechtsanwälte, die nichts anderes tun, als sich irgendwo rumzutreiben und Gründe für Abmahnungen zu "suchen".
In sehr vielen Fällen sind diese völlig Gegenstandslos, allerdings muß man immer sofort widerspruch einlegen, weil sonst die Forderung eingetrieben werden kann.
Das Problem ist, daß jeder Gewerbetreibende, jedem anderen mit einer solchen Abmahnung kommen kann, wenn er der Meinung, ist, daß der andere was "unrechtmäßiges" macht, z.B. sich mit illegalen Mittelen besseren Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
In Deinem Fall scheint es mir so zu sein, daß Du mit der Satzung wieder aus dem Schneider bist, einzige "Arbeit", die Du Dir machen mußt ist, die Seite unverzüglich sperren, bis die Linkliste geändert ist und dem User unterrichten.
An den Abmahnenden, einen Widerspruch schicken mit dem Hinweis, auf Deine Satzung und daß Du nun bis zur Beseitigung des Links, den Zugang gesperrt hast.
Nach meinem Wissen, machen große Provider auch nichts anderes, wenn ein Kunde von Ihnen irgend etwas illigales macht oder auch nur etwas, was bei Benutzern (oder Anwälten), Beschwerdebriefe verfassen läßt.
Der Hinweis zur Dinstanzierung von Inhalten und verlinketn Inhalten ist in sofern wichtig, weil man ja auch in Gästebüchern, Foren oder anderen, von jedem zugänglichen Orten, so etwas hinterlassen kann.
In diesem Fall macht eine Distanzierung Sinn, weil man ja nicht jeder Zeit alle Einträge im Auge behalten kann.
Allerdings muß der Betreiber, sobald er davon Kenntnis erlanget, für Abhilfe sorgen.
Da für die Inhalte Deine Kunden ja die eigentlich Verantwortung tragen, obliegt es Deiner Verantwortung, den Zugang unverzüglich zu verwehren, sobald Du Kenntnis davon erlangst.
Im übrigen würde ich empfehlen, für solche Zwecke einen Anwalt in Petto zu haben, der sich mit so etwas auskennt.
Gruß
Huutsch
Antwort 13 von Targon
Hallo Huutsch
das mit dem sperren erzeugt n ungutes gefühl bei mir.. könnte das nicht als eine art "schuldanerkennung" angesehen werden? Wie gesagt: ich bin mir nichtmal sicher ob die website überhaupt illegal ist.
Wir sind ein verein (nicht gewerbsmäßig tätig) - anwalt mal sehen sowas kann unc will ich nicht alleine entscheiden.
das mit dem sperren erzeugt n ungutes gefühl bei mir.. könnte das nicht als eine art "schuldanerkennung" angesehen werden? Wie gesagt: ich bin mir nichtmal sicher ob die website überhaupt illegal ist.
Wir sind ein verein (nicht gewerbsmäßig tätig) - anwalt mal sehen sowas kann unc will ich nicht alleine entscheiden.
Antwort 14 von sasch
frag mal hier: www.recht.de
Antwort 15 von Milhouse van Houten
Es ist leider wahr, dass dieses Glückspiel auf virtualvegas.com in Deutschland illegal ist, da man in Deutschland eine Zulassung für Glückspiele braucht. Da aber dieses Unternehmen mit Sicherheit keine deutsche Zulassung hat, gilt es als illegal. Somit ist auch der Link illegal. Ist wohl leider so.
Antwort 16 von Milhouse van Houten
Hier hätte ich einen Link zu einem Gerichtsurteil allerdings mit einem Sportwettenanbieter aus Österreich.
http://www.netlaw.de/urteile/olghh_08.htm
Da war auch der Link nicht erlaubt.
Was die Kosten der Abmahnung angeht kannst Du mal versuchen drumherum zu kommen mit der Begründung, dass Ihr ein Verein seit (e.V?, gemeinnützig?), angeblich gibt's da Möglichkeiten, weiß ich aber nicht genau. Auf jeden Fall würde ich den Link erstmal verschwinden lassen.
http://www.netlaw.de/urteile/olghh_08.htm
Da war auch der Link nicht erlaubt.
Was die Kosten der Abmahnung angeht kannst Du mal versuchen drumherum zu kommen mit der Begründung, dass Ihr ein Verein seit (e.V?, gemeinnützig?), angeblich gibt's da Möglichkeiten, weiß ich aber nicht genau. Auf jeden Fall würde ich den Link erstmal verschwinden lassen.
Antwort 17 von REICHR
ich würde auf jeden fall den rechtsanwalt einschalten!
normal sollte der hoster nicht für den inhalt anderer seiten haftbar sein - dass sollte man im vorhinein schon mit den usern abklären die webspace bei dir nutzen! vertraglich würde sich natürlich dies einfacher lösen damit du das geld vom user wieder zurückbekommst!
lg
chris
normal sollte der hoster nicht für den inhalt anderer seiten haftbar sein - dass sollte man im vorhinein schon mit den usern abklären die webspace bei dir nutzen! vertraglich würde sich natürlich dies einfacher lösen damit du das geld vom user wieder zurückbekommst!
lg
chris
Antwort 18 von Tastendruecker
... ich denke sowie linuxuser schon beschriebn hat, wird es rechtlich sein.
Verantwortlich ist der "Besitzer" der domain (Admin C).
Ich würde mich rechlich Beraten lassen ob die Abmahnung eine wirksammkeit aufweist. Heute versucht wohl jeder jeden abzumahnen..
Wenn ja, die vollen Kosten an das betreffende Mitglied weitergeben.
Gruß
Verantwortlich ist der "Besitzer" der domain (Admin C).
Ich würde mich rechlich Beraten lassen ob die Abmahnung eine wirksammkeit aufweist. Heute versucht wohl jeder jeden abzumahnen..
Wenn ja, die vollen Kosten an das betreffende Mitglied weitergeben.
Gruß
Antwort 19 von Targon
Hi
großes danke an alle. Hab auch mal quergepostet bei www.recht.de mal gucken was die sagen, aber ich denke wir werdens so handhaben, das das Mitglied zahlt.. und wir die server mal intensiv durchgucken (per schlagwort etc.) was da sonst noch rumfliegt. Bis her ham wir nur nach mp3 und sexbildchen geguckt, kommen halt jetz auch noch anscheinend harmlose links dazu. Auch n paar sachen in der Satzung werden neu formuliert werden müssen.. Arbeit arbeit arbeit.. da macht n verein richtig spass.. :-/
Thx nochmal
großes danke an alle. Hab auch mal quergepostet bei www.recht.de mal gucken was die sagen, aber ich denke wir werdens so handhaben, das das Mitglied zahlt.. und wir die server mal intensiv durchgucken (per schlagwort etc.) was da sonst noch rumfliegt. Bis her ham wir nur nach mp3 und sexbildchen geguckt, kommen halt jetz auch noch anscheinend harmlose links dazu. Auch n paar sachen in der Satzung werden neu formuliert werden müssen.. Arbeit arbeit arbeit.. da macht n verein richtig spass.. :-/
Thx nochmal
Antwort 20 von hendrikw
Also nach meinem (nicht-juristischem) Kenntnisstand muss laut Teledienstgesetz/Medienstaatsvertrag für jede Homepage ein Impressum existieren, in dem mit Name und Anschrift usw. genau steht, wer dafür verantwortlich ist.
Das zur Verantwortung.
Zum Thema Geld: Nach meiner Rechtsauffassung kann man nur für Merkenrechtsverletzungen bzw. Verletzungen des Urheberrechts u.ä. abgemahnt werden. Ein Link auf eine illegale Seite ist dagegen eher etwas für den Staatsanwalt. Das wäre ja so, als ob Dich jemand beim Diebstahl erwischt und anstatt Anzeige zu erstatten 500€ von Dir verlangt.
mfg
Hendrik
Das zur Verantwortung.
Zum Thema Geld: Nach meiner Rechtsauffassung kann man nur für Merkenrechtsverletzungen bzw. Verletzungen des Urheberrechts u.ä. abgemahnt werden. Ein Link auf eine illegale Seite ist dagegen eher etwas für den Staatsanwalt. Das wäre ja so, als ob Dich jemand beim Diebstahl erwischt und anstatt Anzeige zu erstatten 500€ von Dir verlangt.
mfg
Hendrik
Antwort 21 von marlenchen
huhu
hab hier auch einmal ein link für dich
http://www.abmahnungswelle.de
dort steht auch direkt was auf der startseite mit glücksspielen
vielleicht ist es ja hilfreich für dich
gruss
hab hier auch einmal ein link für dich
http://www.abmahnungswelle.de
dort steht auch direkt was auf der startseite mit glücksspielen
vielleicht ist es ja hilfreich für dich
gruss
Antwort 22 von Thomas
lies das hier durch und dir wird ein licht aufgehen:
http://www.geldgeier.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=...
oder das:
http://www.klamm.de/phpBB2/viewtopic.php?t=41656&postdays=0&postord...
sind beides Diskussionen um das gleiche Thema.
http://www.geldgeier.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=...
oder das:
http://www.klamm.de/phpBB2/viewtopic.php?t=41656&postdays=0&postord...
sind beides Diskussionen um das gleiche Thema.
Antwort 23 von Thomas
lol marle war schneller, denn genau das mit der Abmahnungswelle steht dort auch.
Antwort 24 von Locke
Mich würde mal vor allem interessieren aus was sich die gefordete Summe von 381,99 € zusammensetzt?
Wie ist der Schaden entstanden?
Hat da jemand die Seite aufgerufen und dann Geld beim Glücksspiel verloren?
Dann ist derjenige eigentlich selbst schuld.
Für was soll das Geld denn bezahlt werden?
Ich denke kein Anwalt darf einfach so, ohne Richteliches Urteil von Dir Geld verlangen.
Wie ist der Schaden entstanden?
Hat da jemand die Seite aufgerufen und dann Geld beim Glücksspiel verloren?
Dann ist derjenige eigentlich selbst schuld.
Für was soll das Geld denn bezahlt werden?
Ich denke kein Anwalt darf einfach so, ohne Richteliches Urteil von Dir Geld verlangen.
Antwort 25 von marlenchen
hehe thomas
war so frech und hab mich vorgedrängelt *ggggg
gruss
war so frech und hab mich vorgedrängelt *ggggg
gruss
Antwort 26 von Thomas
@locke: im großen um ganzen gehts um wettbewerbsverbot von ausländischen glücksspielanbietern die keine Lizens in Deutschland haben.
Antwort 27 von marlenchen
@ locken,
das habe ich mich auch schon manchmal gefragt, wenn ich bei abmahnwelle.de wieder einmal einen krummen betrag gelesen habe.
ich denke einmal, dass bei nachfrage nur die reinen bearbeitungsgebühren aufgelistet werden würde, da sie ja angeblich noch sehr kulant sein wollen ;)
die disclaimer sind für mich wie ne art modeerscheinung, auf einmal sah man diese auf fast jeder privaten page.
und wie gabi schon schrieb, ohne zu wissen was es eigentlich bedeutet.
gruss
das habe ich mich auch schon manchmal gefragt, wenn ich bei abmahnwelle.de wieder einmal einen krummen betrag gelesen habe.
ich denke einmal, dass bei nachfrage nur die reinen bearbeitungsgebühren aufgelistet werden würde, da sie ja angeblich noch sehr kulant sein wollen ;)
die disclaimer sind für mich wie ne art modeerscheinung, auf einmal sah man diese auf fast jeder privaten page.
und wie gabi schon schrieb, ohne zu wissen was es eigentlich bedeutet.
gruss
Antwort 28 von Darth_Rayman
hab keine lust das alles zu lesen *g*
kann sein das das hier schon steht:
1. von den Inhalten der verlinkten Seiten distanzieren
2. Verlinkte seiten Druefen nicht ohne aus druecklicher erlaubnis des Besitzers in den eigenden Seiten geoefnet werden.
mfg rayman
kann sein das das hier schon steht:
1. von den Inhalten der verlinkten Seiten distanzieren
2. Verlinkte seiten Druefen nicht ohne aus druecklicher erlaubnis des Besitzers in den eigenden Seiten geoefnet werden.
mfg rayman
Antwort 29 von Targon
soo hi nochmal :)
marlenchen: genau das auf abmahnwelle.de ist das meinige *g* bin ich mittlerweile auch schon selber drauf gestossen *g*
rayman: distanziern is reichlich sinnlos, dann dürfte ich nicht verlinken. steht weiter oben (OLG Hamburg, keiner liests jeder kopierts..)
Es wird nix in nem frame, iframe, layer etc. geöffnet. es ist ein textlink mit target=_blank
allen vielen Dank, habt mir gute denkanstöße gegeben :-)
marlenchen: genau das auf abmahnwelle.de ist das meinige *g* bin ich mittlerweile auch schon selber drauf gestossen *g*
rayman: distanziern is reichlich sinnlos, dann dürfte ich nicht verlinken. steht weiter oben (OLG Hamburg, keiner liests jeder kopierts..)
Es wird nix in nem frame, iframe, layer etc. geöffnet. es ist ein textlink mit target=_blank
allen vielen Dank, habt mir gute denkanstöße gegeben :-)
Antwort 30 von Nessus
Hi,
na das passt ja........
Lest euch doch mal dem Bericht bei Heise durch (aus dem aktuellen Newsletter) Klick
Nessus
na das passt ja........
Lest euch doch mal dem Bericht bei Heise durch (aus dem aktuellen Newsletter) Klick
Nessus
Antwort 31 von marlenchen
@ targon
wie gehst du / ihr da jetzt eigentlich weiter vor.
habt ihr jetzt einen anwalt oder was wollt ihr nun machen
gruss
Antwort 32 von Targon
wir ham den netten Anwälten mal von einem Anwalt (zufällig Mitglied *g*) nen Brief schreiben lassen, und durchscheinen lassen, dass wir a) auf keinen fall zahlen b)laut satzung die mitglieder selbst zuständig sind für ihren inhalt und das c) Massenabmahnungen auch leicht gegen das uwg verstoßen könnten und ja sein klient gar keine seite mehr im netz hat...
naja mal abwarten *g*
naja mal abwarten *g*
Antwort 33 von Friedel
Ich rate auf jeden Fall zum Anwalt. Das sollte auf jeden Fall etwas kosten für denjeniger der Abmahnt. Ein Link ist nur dann illegal, wenn derjenige der den Link setzt vom illegalen Inhalt weiß. Hier ist davon aus zu gehen, dass der Schüler nicht wußte dass diese Glücksspielseite eine deutsche Zulassung braucht. Ich glaube übrigens nicht aml, dass diese Zulassung gebraucht wird. Schließlich muss sich jeder der mitspielen will bei der amerikanischen Betreiberfirma registrieren. Es ist also nicht so, dass man nach betätigen dieses links einfach illegale Glückspiele machen kann. Diese Seite zeigt also nur den Spielbetrieb, man kann nicht ohne weiteres spielen. Eine Verlinkung dieser Website halte ich nicht für illegaler als das öffentliche Zeigen von einem Foto eines Casinos das keine deutsche Zulassung hat. Ichwürde auf keinen Fall zahlen und außerdem die Kosten für die Bearbeitung der Abmahnung verlangen.
Antwort 34 von Kaffeebecher
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-12.02.03-000/
... melde Dich einfach mal bei v. Grafenreuth...
mfg
Tom:-)
... melde Dich einfach mal bei v. Grafenreuth...
mfg
Tom:-)

