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Probleme mit dem Reparaturservice
Frage
Hi,
ich habe ein Problem mit einem Reparaturservice...und zwar sollte mein Notebook ein neues Mainboard bekommen (Garantiefall / Hersteller Toshiba). Das Mainboard wurde bestellt und als es da war, brachte ich mein Notebook beim Laden vorbei. Mir wurde gesagt, dass ich es am nächsten oder übernächsten Tag wieder abholen könnte....Denkste.
Als ich es dann 2 Tage später abholen wollte, wurde mir gesagt, dass das Notebook noch nicht funktioniert (genauer: es bootet nicht mehr.
Der Reparaturservice wußte keine Antwort auf dieses Problem.
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Meine Frage:
-Habe ich ein Recht auf ein Ersatzgerät? (Oder ab wann habe ich ein Anrecht auf ein Ersatznotebook)?
- Wie soll ich mich verhalten? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und könnt mir irgendwelche Tips geben?
Vielen Dank
r0cc0
Antwort 1 von Kismo
Hallo r0cc0,
sollte sich die Sache ausweiten, so dass am Ende die von Dir gesetzte Frist (z.B. 14 Tage) und eine gleichzeitig gesetzte Nachfrist (z.B. + 5 Tage) nicht eingehalten wird, kommst Du vermutlich in Beweisnot, da die Dir zugesagten Termine bestimmt nicht schriftlich vereinbart wurden. Sollte die ganze Kiste böse in die Hose gehen, hoffe ich, dass Du Deine für Dich relevanten Daten irgendwo gesichert hast, da sonst Du selbst Schuld sein könntest. Geht es in diese Richtung würde ich Dir einen Anwalt empfehlen.
Gruß
Kismo
sollte sich die Sache ausweiten, so dass am Ende die von Dir gesetzte Frist (z.B. 14 Tage) und eine gleichzeitig gesetzte Nachfrist (z.B. + 5 Tage) nicht eingehalten wird, kommst Du vermutlich in Beweisnot, da die Dir zugesagten Termine bestimmt nicht schriftlich vereinbart wurden. Sollte die ganze Kiste böse in die Hose gehen, hoffe ich, dass Du Deine für Dich relevanten Daten irgendwo gesichert hast, da sonst Du selbst Schuld sein könntest. Geht es in diese Richtung würde ich Dir einen Anwalt empfehlen.
Gruß
Kismo
Antwort 2 von Grabestau
Hi !
Anrecht auf ein Ersatzgerät hat man in der Regel nicht. Aus Kulanz bieten aber manche Hersteller soetwas an, sofern Leihgeräte verfügbar sind. Wie lange eine Reperatur dauern muß/sollte ist nicht vorgeschrieben, da dies nicht in den Garantiebestimmungen vermerkt wurde.
Wenn 2 Wochen vorbei sind, würde ich da mal Druck machen. Wenn dann wieder nix kommt, könnte man mal den Anwalt hinzuschalten. Es gibt Hersteller, bei denen muß man unter Umständen 6 Wochen auf sein Gerät warten.
Wie alt ist denn dein Notebook ?
bye
Grabestau
Anrecht auf ein Ersatzgerät hat man in der Regel nicht. Aus Kulanz bieten aber manche Hersteller soetwas an, sofern Leihgeräte verfügbar sind. Wie lange eine Reperatur dauern muß/sollte ist nicht vorgeschrieben, da dies nicht in den Garantiebestimmungen vermerkt wurde.
Wenn 2 Wochen vorbei sind, würde ich da mal Druck machen. Wenn dann wieder nix kommt, könnte man mal den Anwalt hinzuschalten. Es gibt Hersteller, bei denen muß man unter Umständen 6 Wochen auf sein Gerät warten.
Wie alt ist denn dein Notebook ?
bye
Grabestau

