Supportnet / Forum / Plauderecke
WICHTIG!!! Gehalt
Frage
Hey Leute,
folgende Zeit habe ich bei meiner Firma gearbeitet:
01.08.2001 - 01.08.2004
Nun bekomme ich immer Ende Juni Urlaubsgeld! Dieses habe ich diesen Monat nicht bekommen!!
Müsste ich doch aber, oder???
Habe ja genau drei Jahre dort gearbeitet, lso stehen mir auch drei Urlaubsgelder zu. Wie sieht es denn mir dem Weihnachtsgeld aus? Müsste mir nicht auch das anteilig zu stehen? Kennt Ihr irgendwelche Rechtsquellen dazu?
Liebe Grüße, Dennis
Antwort 1 von Dennis1111
ich muss noch hinzufügen, dass es sich hierbei um eine Berufsausbildung handelt
Antwort 2 von alti
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind in der Regel freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Insoweit besteht kein Anspruch darauf. Auch kann man nach 3 Jahren nicht unbedingt von einem Gewohnheitsrecht sprechen.
Als Anlaufstelle empfehle ich Dir Dein zuständiges Arbeitsgericht.
Als Anlaufstelle empfehle ich Dir Dein zuständiges Arbeitsgericht.
Antwort 3 von Dennis1111
dh. diese Leistungen können ohne Vorankündigung jederzeit einfach so gestrichen werden?
Antwort 4 von alti
Kommt auf die Betriebsgröße drauf an, ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl ist ja bekanntlich ein Betriebsrat einzusetzen, der zumindest informiert sein muß und diese Informationen an die Arbeitgeber weiter geben muß.
Antwort 5 von Steppenwolf
Ein Gespräch mit Arbeitskollegen oder einem Vorgesetzten kann auch sehr hilfreich sein!
*Kopfschüttel*
*Kopfschüttel*
Antwort 6 von ismontag
beide tarifparteien sind an den tarifvertrag gebunden.
was steht denn da drinnen?
wende dich an deinen br, bzw "azubibetriebsrat". gibt es den bei euch nicht, dann an die gewerkschaft.
was steht denn da drinnen?
wende dich an deinen br, bzw "azubibetriebsrat". gibt es den bei euch nicht, dann an die gewerkschaft.
Antwort 7 von Dennis1111
:-) lol
Das hat schon einen Grund warum ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde
Das hat schon einen Grund warum ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde
Antwort 8 von Dennis1111
Die Auszubildendenvertretung gibt es nicht, Gewerkschaft gehöre ich nicht an, der Betrieb auch nicht - glaub ich (oder muss er das?)
Antwort 9 von ismontag
...der betrieb auch nicht - glaub ich...
hey, ich denk ich würde dir auch nichts mehr zahlen wollen...
weil ich bezahl nicht für dummheit sondern für leistung!
hey, ich denk ich würde dir auch nichts mehr zahlen wollen...
weil ich bezahl nicht für dummheit sondern für leistung!
Antwort 10 von ThomasOOP
ismontag du bist aber pöse, obwohl recht hast du ja ...
Antwort 11 von Lutz1965
[Quote]Nun bekomme ich immer Ende Juni Urlaubsgeld! Dieses habe ich diesen Monat nicht bekommen!!
Von: Dennis1111 gesendet am: 28.06.2004 00:19:24
Komisch, bei mir ist der Monat erst am Mittwoch, 30.06.2004 zuende....und früher bekomm ich auch kein Geld...
Antwort 12 von Ford Prefect
Auf anteiliges Weihnachtsgeld hast Du keinen Anspruch. Meines Wissens hast Du nur Anspuch auf Weihnachtsgeld, wenn Du im Folgejahr mindestens bis 31.3. beschäftigt bist. Mit anderen Worten:
Du bekommst mit dem November- oder Dezember-Gehalt das Weihnachtsgeld und kündigst dann zum 28.2 kann es Dir passieren, dass Du das Geld zurück zahlen mußt.
Du bekommst mit dem November- oder Dezember-Gehalt das Weihnachtsgeld und kündigst dann zum 28.2 kann es Dir passieren, dass Du das Geld zurück zahlen mußt.
Antwort 13 von sasch
ich kann nur jedem raten, in die gewerkschaft einzutreten. im moment versuchen arbeitgeber alles, um den arbeitnehmern bezüge zu kürzen und die arbeitszeiten zu verlängern. ich bekomme schon zwei jahre kein urlaubs- oder weihnachtsgeld, damals auch ohne jede vorankündigung. dann wollte die geschäftsleitung meinen urlaubsanspruch um 5 tage kürzen. ich bin dann in die gewerkschaft verdi eingetreten und habe mit betriebsratswahlen unter verdileitung gedroht. im moment ist das thema wieder vom tisch. dennoch sind der arbeitsrechtschutz und die freizeitunfallversicherung der gewerkschaft ihr geld allemal wert.

