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wer kennt sich mit der steuer aus?
Frage
hallo!
ich habe mal wieder eine frage:
mir wurde nicht nur bei einem existensgründerseminar sondern auch auf von dem steuerberater eines freundes folgendes gesagt:
wer selbstständig ist und kindergeld bekommt, kann so viel als selbstständiger verdienen, wie er will. erst wenn der betrag auf der lohnsteuerkarte knapp 7200 € übesteigt, wird das kindergeld gestrichen.
nun höre ich von anderer seite dass es völlig wurscht ist, wie ich mein geld verdiene, sobald der betrag mehr als die besagten 7200 € sind, wird das kindergeld gestrichen...
wer kennt sich da aus und wie ist das nun?
Antwort 1 von sutadur n.a.
Alle Eltern bekommen Kindergeld, unabhängig vom Einkommen. Lediglich wenn das Kind volljährig ist und selber Geld verdient gibt es eine Einkommensgrenze von 7.188 EUR. Wenn das Einkommen des Kindes diese Summe übersteigt, haben die Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.
Antwort 2 von f*euervogel
also, ich bin das volljährige kind.
aber eben das ist mein problem...ist mit "einkommen" das gemeint, was auf meiner lohnsteuerkarte steht oder alles was ich verdiene, egal wie...?
aber eben das ist mein problem...ist mit "einkommen" das gemeint, was auf meiner lohnsteuerkarte steht oder alles was ich verdiene, egal wie...?
Antwort 3 von SvenjaK
Hi,
sutadur, das stimmt so nicht ganz. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe der Eltern kann auf Kindergeld verzichtet werden und alternativ ein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden.
@feuervogel
Was meinst du mit "was auf meiner lohnsteuerkarte steht"? Natürlich kann nur das bei der von sutadur genannten Obergrenze berücksichtigt werden, was du offiziell verdienst, Einkommen aus Schwarzarbeit nur, wenn du erwischt wirst. ;-) Oder hab ich dich falsch verstanden?
Gruß
Svenja
Signatur und Textformatierungen wurden mit SNTool V1.1.8 erstellt
sutadur, das stimmt so nicht ganz. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe der Eltern kann auf Kindergeld verzichtet werden und alternativ ein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden.
@feuervogel
Was meinst du mit "was auf meiner lohnsteuerkarte steht"? Natürlich kann nur das bei der von sutadur genannten Obergrenze berücksichtigt werden, was du offiziell verdienst, Einkommen aus Schwarzarbeit nur, wenn du erwischt wirst. ;-) Oder hab ich dich falsch verstanden?
Gruß
Svenja
Signatur und Textformatierungen wurden mit SNTool V1.1.8 erstellt
Antwort 4 von f*euervogel
also, wenn ich irgendwo angestellt bin und mein arbeitgeber meine lohnsteuerkarte haben will, dann steht da ja mein lohn für die zeit drauf, die ich bei ihm gearbeitet habe.
da ich aber selbständig bin (nebenbei, hauptsächlich student), schreibe ich auch rechnungen. ich führe umsatzsteuer ab usw...
alles schön legal.
jetzt macht sich halt mutti sorgen, wann sie kein kindergeld mehr bekommt.
wenn ich mehr als 7188 €/a verdiene und diese zustande kommen:
a) _nur_ aus den beträgen die auf der lohnsteuerkarte stehen
b) aus den beträgen der lohnsteuerkarte und dem was ich an rechnungen ausstelle
a oder b?
da ich aber selbständig bin (nebenbei, hauptsächlich student), schreibe ich auch rechnungen. ich führe umsatzsteuer ab usw...
alles schön legal.
jetzt macht sich halt mutti sorgen, wann sie kein kindergeld mehr bekommt.
wenn ich mehr als 7188 €/a verdiene und diese zustande kommen:
a) _nur_ aus den beträgen die auf der lohnsteuerkarte stehen
b) aus den beträgen der lohnsteuerkarte und dem was ich an rechnungen ausstelle
a oder b?
Antwort 5 von Lutz1965
Antwort 6 von f*euervogel
danke lutz, aber
was mich jedoch erschrocken hat, ist dies:
das ja blöd...gilt das auch für privat versicherte?
obwohl, dann muss ich halt immer genug geld für pcs ausgeben, dann passt das schon :-)
Zitat:
Wenn die Einkommensgrenze von 7.188,- € pro Kalenderjahr (ab 2004: 7.428,- €, ab 2005: 7.680,- €) überschritten wird, gibt es kein Kindergeld mehr. Das im betroffenen Jahr bereits unzulässig erhaltene Kindergeld muss komplett zurückgezahlt werden.
bringt mich auch nicht viel weiter. Wenn die Einkommensgrenze von 7.188,- € pro Kalenderjahr (ab 2004: 7.428,- €, ab 2005: 7.680,- €) überschritten wird, gibt es kein Kindergeld mehr. Das im betroffenen Jahr bereits unzulässig erhaltene Kindergeld muss komplett zurückgezahlt werden.
was mich jedoch erschrocken hat, ist dies:
Zitat:
Studenten und Schüler sind bei der Krankenkasse meist mit ihren Eltern versichert. Wenn sie aber z. B. mit einem Gewerbe mehr als 345 € pro Monat (ab 1.1.2004) im Jahresdurchschnitt verdienen (Gewinn), oder mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten, oder mehr als 400 €/Monat als Arbeitnehmer verdienen (Ausnahme 50-Tage-Job), müssen sie sich selbst krankenversichern.
Studenten und Schüler sind bei der Krankenkasse meist mit ihren Eltern versichert. Wenn sie aber z. B. mit einem Gewerbe mehr als 345 € pro Monat (ab 1.1.2004) im Jahresdurchschnitt verdienen (Gewinn), oder mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten, oder mehr als 400 €/Monat als Arbeitnehmer verdienen (Ausnahme 50-Tage-Job), müssen sie sich selbst krankenversichern.
das ja blöd...gilt das auch für privat versicherte?
obwohl, dann muss ich halt immer genug geld für pcs ausgeben, dann passt das schon :-)
Antwort 7 von Teddy
Zum Ende des Jahres mußt Du ja eine Einkommensteuermeldung abgeben.
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, dann fließen diese Einkünfte mit in den zu versteuernden Topf (natürlich nur der Gewinn).
Die Summe aller Einkünfte ist das Einkommen.
Wenn Du über Deine ELtern privatversichert bist, bist Du ja krankenversichert (weil es bei der Privaten keine Mitversicherung gibt) und der Passus interessiert nicht.
Bist Du gesetzlich "mitversichert" greift der Passus.
D.h. wenn Du im Laufe des Jahres über die Einkommensgrenze rutschst mußt Du das Kindergeld zurückzahlen.
Gruß
Teddy
Wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast, dann fließen diese Einkünfte mit in den zu versteuernden Topf (natürlich nur der Gewinn).
Die Summe aller Einkünfte ist das Einkommen.
Wenn Du über Deine ELtern privatversichert bist, bist Du ja krankenversichert (weil es bei der Privaten keine Mitversicherung gibt) und der Passus interessiert nicht.
Bist Du gesetzlich "mitversichert" greift der Passus.
D.h. wenn Du im Laufe des Jahres über die Einkommensgrenze rutschst mußt Du das Kindergeld zurückzahlen.
Gruß
Teddy
Antwort 8 von Dieter 2005
Was steht denn alles auf einer lohnsteuerkarte drauf?
Antwort 9 von Griemokhan.
Antwort 10 von Nhuya
Also da ist alles ganz einfach:
Besorge Dir einen Kindergeldantrag vom Amt. Da musst Du alles mögliche angeben und dann siehst du auch, WAS genau miteinbezogen wird in die Berechnung :)
Besorge Dir einen Kindergeldantrag vom Amt. Da musst Du alles mögliche angeben und dann siehst du auch, WAS genau miteinbezogen wird in die Berechnung :)

