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Bewerbungen





Frage

Hallo, ich suche Internet Seiten, welche mir Tipps für eine Bewerbung geben und mir helfen, diese zu erstellen! Kennt Ihr Gute? Liebe Grüße, Jonathan

Antwort 1 von Griemokhan

Antwort 2 von Zwerg--

und schon mal auf der seite vom arbeitsamt gesucht

Antwort 3 von Jonathan

Danke für die Antworten!
Arbeitsamt? schreckliche Seite... :-(

Antwort 4 von MCC1

Als was willst du dich denn bewerben? Je nach Job sollte die Bewerbung schon "handgemacht" sein für die entsprechende Firma.
Gruss
Stefan

Antwort 5 von Jonathan

Hat jemand vielleicht eine Idee?

Ich möchte ich um eine Außendienststelle im Bereich Webdesign bewerben, habe aber meine Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei der Abschlussprüfung im Bereich Kundenbetreuung _nicht bestanden_....

Wie kann ich das in der Bewerbung einbauen, aber so, dass klar wird, dass es nicht an der Kundenbetreuung, sondern am Fachwissen lag?

Bitte um Tipps!

Danke!

Antwort 6 von Tina P.

Ein Rückschlag ist die Möglichkeit,
noch einmal neu und klüger anzufangen...
Henry Ford


Antwort 7 von Annanym

Wenn du wirklich davon überzeugt bist, dass du gut mit Kunden umgehen kannst ---> beim Kopieren eines Zeugnisses kann es gelegentlich zu Fehlern kommen... Die Chance, dass das jemand nachprüft ist gleich null und wenn du deine Fähigkeiten unter Beweis gestellt hast, interessiert es auch keinen mehr. ;-)

Viel Erfolg!

Anna

Antwort 8 von Mac

Aufruf zur Urkundenfälschung? Ich würde dem neuen Arbeitgeber das genauso erklären, wie es war, wenn Du mit Kunden gut umgehen kannst, sollte das auch für Dich kein Problem sein das deinem neuen Personalchef so darzustellen..... Mit einer Lüge in der Bewerbung anzufangen ist glaube ich nicht der richtige Weg.....

Gruß
Mac

Antwort 9 von Annanym

@Mac

Dein Aufruf zur Ehrlichkeit ziert dich....als Nichtbetroffenen. Aber glaubst du ernsthaft, Jonathan hätte mit einem Zeugnis, in dem steht, dass er in Kundenbetreuung eine Niete ist, auch nur die geringste Chance, den Personalchef in einem persönlichen Gespräch vom Gegenteil zu überzeugen? Es geht um eine schriftliche Bewerbung!

Jonathan will nicht heiraten, sondern nur einen Job. In der Werbung wird halt übertrieben und gelogen, dass sich die Balken biegen und ich halte diese mögliche Lügensünde für eine lässliche.

Anna

Antwort 10 von Tina P.

Dir ist bewusst, dass eine Luege, wenn sie spaeter auffaellt ein Grund fuer eine fristlose Kuendigung ist.

Wer mit dieser Buerde einen Job beginnen moechte .. bitte.

Antwort 11 von FibreFlex

eine sehr gute seite dafür ist
www.focus.de
die haben da alles mögliche,sogar die erklärung der verschiedenen arten.(amerikanische(neue form) und europäische---eben alles)

reinschauen lohnt sich auf jeden fall

FibreFlex

Bitte um Rückmeldung,wenn das Problem gelöst wurde (wie/wodurch)

Antwort 12 von Annanym

Zitat:
Dir ist bewusst, dass eine Luege, wenn sie spaeter auffaellt ein Grund fuer eine fristlose Kuendigung ist.


Natürlich bin ich mir dessen bewusst. Aber ist dir bewusst, dass Jonathan mit dieser Hypothek niemals einen Job als Kundenbetreuer aufgrund einer schriftlichen Bewerbung bekommen wird und somit auch nie gekündigt werden kann? Was ist wohl besser?

Wenn er aufgrund einer kleinen Schummelei eingestellt wird und seinen Job gut macht, also nur eine Chance braucht, warum sollte der AG ihn dann rauswerfen wollen? Mal abgesehen davon, dass der AG kaum einen Privatdetektiv engagieren wird wg. solch einer Nebensächlichkeit. Schul-/Ausbildungszeugnisse sind nur bei der ersten schriftlichen Bewerbung interessant. Anschließend interessieren sie keine S.. mehr.

Entscheiden muss Jonathan, Tina P.


Nachtrag @Mac

Es handelt sich nicht um Urkundenfälschung, solange keine Urkunde gefälscht wird. Die Rede war von ZeugnisKOPIEN. Wenn diese nicht beglaubigt sind und nicht im Nachhinein mutwillig verändert wurden, liegt auch kein Straftatbestand vor.


Anna

Antwort 13 von FibreFlex

bleibt mal beim thema.

er will nur wissen,wo er sich anregungen zu seiner bewerbung holen kann,und nichts anderes....


der link in antwort 11

FibreFlex

Bitte um Rückmeldung,wenn das Problem gelöst wurde (wie/wodurch)

Antwort 14 von Annanym

Falsch FibreFlex,

Jonathans letzte Frage bezog sich darauf, wie er die versiebte Prüfung in Kundenbetreuung geschickt in einer schriftlichen Bewerbung unterbringen könnte, ohne sich von Vornherein alle Chancen zu verbauen. Meine Antwort war --> geht nicht. Denn da stehen schon 100 Andere, die ne Eins mit Sternchen in Kundenbetreuung bekommen haben. Auch wenn Jonathan die fettesten Aufträge an Land ziehen würde, wird er die Chance, das zu beweisen, auf "normalem Wege" nie bekommen.

Die üblichen Links wurden schon genannt --->"Wie_basteln_wir_eine_total_individuelle_Bewerbung" nach dem Motto "ich habe mich schon als Kleinkind nur für die Klobürstenherstellung interessiert und es wäre mir eine Ehre, in Ihrem Klobürstenherstellungsunternehmen zu arbeiten und dazu beizutragen, die Klobürstenherstellung weiter zu optimieren..."

Anna

Antwort 15 von Mickey

@annanym,
du solltest aber trotz allem den Threaderöffner nicht dazu verleiten, sein Zeugnis nachträglich zu ändern. Ein Arbeitszeugniss soll einen bestimmten Sachverhalt belegen oder beweisen, und ist nichts anderes als eine Urkunde, eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung.
Damit greift hier ganz klar der § 267ff des Strafgesetzbuches - bevor du also Macs Aussage in Abrede stellst, bzw. diese Tatsache verharmlost - lies dich bitte erstmal in die Materie ein.

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 16 von Bewerber

Unterbringen kannst Du die versiebte Prüfung im Lebenslauf:
von dann bis dann Ausbildung zum Versicherungskaufmann - ohne Abschluss

weiter würde ich darauf garnicht eingehen. Wenn es zum Vorstellungsgespräch kommt und Du drauf angesprochen wirst woran es lag, dann einfach die Wahrheit sagen.

Nebenbei:
Ich hatte 2 (!) Studiengänge abgebrochen und mich dann als Quereinsteiger in die IT beworben. Beim Vorstellungsgespräch hieß es dann als letzte Frage:
"Sie haben 2 Studiengänge abgebrochen, wer sagt uns denn, dass sie das hier nicht auch nach ein paar Monaten abbrechen?"
meine Antwort: "Das sagt Ihnen keiner"
so ungefähr sagte ich dann noch, dass ich jetzt noch lang rumlabern könnte aber das könnte auch als leeres Geschwätz aufgefaßt werden denn ich hatte nunmal 2 Studiengänge abgebrochen ...
Ich bin jetzt seit 5 Jahren in dem Laden! Scheinbar hatte ich einen guten Eindruck gemacht.

Antwort 17 von MCC1

@Bewerber: Dem kann ich nur zustimmen. Wie in Antwort 4 schon mal erwähnt: Tipps sind schön und gut, aber gerade in dem Bereich in dem er arbeiten will, halte ich es für wichtig die Bewerbung selbst zu schreiben. Lieber mal gegen die Regeln einer glatten Bewerbung verstossen und auffallen als andersrum. Denn wenn er eine Bewerbung nach Schema F macht, entscheiden für die Einladungen die Noten, und dann kommt er schlecht weg.
@Annanym: Ich halte auch nichts von der Idee die Bewerbung zu schminken. Nach meiner Erfahrung ist Ehrlichkeit im Gespräch die wichtigste Voraussetzung für Erfolg. Sollte er also auf Grund der Bewerbung eingeladen werden, wie gut sind seine Chancen überzeugend ehrlich zu wirken?? Dafür muss man schon verdammt abgebrüht sein. Also besser nicht.
Gruss
Stefan

Antwort 18 von Annanym

@Mickey

Ich stelle nicht nur Macs sondern auch deine Aussage in Abrede. Denn bei einer Zeugniskopie handelt es sich eben nicht um eine Urkunde im rechtlichen Sinne.

Abgesehen davon ist mir Bewerbers Vorschlag auch wesentlich sympathischer. Seine ehrliche Strategie hat funktioniert, aber wie groß ist die Chance, dass Jonathan ähnliches Glück widerfährt? Wie heißt es so schön: "Im Krieg, in der Liebe und bei der Jobsuche sind alle Mittel erlaubt." ;-) Ich will niemanden zu irgendetwas verleiten. Ich schrieb oben schon "Entscheiden muss Jonathan".

Zitat:
Urkundenfälschung

Straftat, wegen der bestraft wird, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

Sie ist nach § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe bedroht.

Eine Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist.

Der gedankliche Inhalt kann sich ergeben aus der:

Urkunde selbst
Verbindung mit der Sache (Beweiszeichen), beispielsweise bei Ohrenmarken an Tieren und Siegelabdrücke auf Briefen
Verbindung einer Urkunde mit einer Sache (z. B. Kfz-Kennzeichen an Auto, Personalausweis mit Passbild, Verkehrsschild auf Straße)
Sammlung einer Vielzahl von Einzelurkunden zu einer Gesamturkunde (z. B. Gerichts- oder Personalakte)

Keine Urkunde - weil es an einer festen Verbindung einer Sache mit einer Gedankenerklärung fehlt - sind reine Augenscheinsobjekte (Blutflecke, Fußabdrücke), technische Aufzeichnungen, unausgefüllte Blankette und Zeichen in Sand und Schnee.


http://www.rechtslexikon-online.de/Urkundenfaelschung



Anna

Antwort 19 von cmkatz

Hallo,

kann mich MCC1 nur anschließen.

Ich war selbst vor Kurzem (Mai 04) in ähnlicher Situation. Habe mich nach abgebrochenem Jura-Studium um eine Stell als FiAe beworben. Im Lebenslauf stand auch Studium ohne Abschluß. Und selbstverständlich kam die Frage nach dem "Warum".

Antwort von mir: War halt nicht mein Fach. Meine Noten zu schlecht, hat mich nicht wirklich interessiert.

Eine Woche später wurde mir die Stelle gegeben.

Ehrlichkeit diesbezüglich ist immer am Besten. Im Anschreiben gar nicht darauf eingehen, sondern nur im Lebenslauf einbaune, dass Du von ... bis... studiert hast. Fertig.

Fragen dazu kommen bestimmt. Und dann ehrlich antworten!! Das beeindruckt mehr als irgendwelche Ausreden. Denn Ehrlichkeit ist ein sehr wichtiges Kriterium für Personaler...

Gruß
cmkatz

Antwort 20 von cmkatz

Hallo nochmal:

@annanym

Und was machst du, wenn der Arbeitgeber nach dem Original verlangt? Auch ein Kopie ist im Falle eines Falles als Urkunde anzusehen...

Gruß
cmkatz
P.S.: Mein abgebrochenes Studium war Jura...

Antwort 21 von Tina P.

es ist doch voellig egal, ob es sich bei zeugniskopien um eine urkunde handel oder nicht. das ist dann eine frage, ob man sich strafbar macht. den zukuenftigen arbeitgeber anluegen kann, muss aber keine strafbarkeit sein. es ist aber auf jeden fall eins. ein grosse dummheit. ueber kurz oder lang, vielleicht schon im bewerbungsgespraech, kommt das raus und dann steht man wirklich dumm da.

Antwort 22 von Jonathan

Hallo zusammen!

Danke für Eure rege Beteiligung an meinem Problem.

Ich muss aber den vielen "Aufrufen zur Ehrlichkeit" zustimmen.
Ich bin der Meinung, dass ich bin wie ich bin und eingestellt werde oder nicht, weil ich so bin - nicht weil ich toll kopieren kann.

Nach langer und harter Arbeit habe ich nun die Bewerbung fast fertig. Also rufe ich bei der Firma an, möchte mich noch vorab ein wenig informieren.

nicht der genaue Wortlaut:

"Sie möchten sich bewerben?"
> "Ja, sehr gerne"
"Darf ich Ihnen ein paar Fragen stellen?"
> "na dann los"
"wie alt? Auto? Was gemacht?"
> "20, ja, Ausbildung - Außen- und Innendienst Versicherungsmakler"
"Ah, sehr gut. ICh leite das weiter, wir melden uns dann bei Ihnen..."
> "aber... meine BEWERBUNG..."
"brauchen Sie nicht, wir selektieren vorab nur so, danach beim Gespräch!"

Ahhhhhh!

Bin ja mal gespannt, ob ich eingeladen werde (hoffentlich ist es ne Frau!)

Antwort 23 von Bewerber

Wurd auch Zeit, dass diese klassische Bewerbung abgeschafft wird ... Du sollst dort ja auch arbeiten und nicht Bewerbungen schreiben ... ;-)

Das wird schon und bleib bei Deiner ehrlichen Einstellung, dann kommst auch zur Einstellung
(oh Gott war das schlecht)

Ich möchte kostenlos eine Frage an die Mitglieder stellen:


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