Hallo Farina88,
das Nutzungsrecht oder Lizenz an 1er namentlichen Windows-Software (z.B. "W98SE", "XP Home Edition", "Office 2000") ist ausschließlich und nur durch 1nen gleichnamigen Lizenzaufkleber gegeben. Die CD und der Product Key Aufdruck auf dem Handbuch würden nicht reichen, um die Lizenz auf einen beliebigen PC zu übertragen.
Darüber hinaus darf 1ne Lizenz inclusive anderer Sprachversion auf 1ne bereits installierte Software übertragen werden, welche derjenigen des Lizenzaufklebers entspricht, was bei Dir der Fall ist.
Also: W98SE = W98SE, gleichgültig, aus welcher CD-Charge die zugekaufte und die bereits installierte Software bzw. die darin enthaltenen Daten stammen und von welchem Herausgeber (OEM oder Microsoft).
Damit ist sichergestellt, dass eine verlorengegangene, entwendete, nicht miterworbene oder einfach nicht vorhandene Lizenz für eine bereits installierte Software separat erworben werden kann. Und da es für das Besitz- und Nutzungsrecht an einer Software lizenzrechtlich nicht auf die CD ankommt, spielt eben nur der Lizenzaufkleber eine Rolle, und der ist für die jeweilige Software identisch. Daraus folgt ebenso, wie bereits erwähnt, dass mit dem Lizenzaufkleber auch der Product Key keine lizenzrechtliche Rolle spielt, es sei denn, logisch, man möchte eine dazu erhaltene CD installieren. Günstige Verkaufsangebote weisen sogar explizit darauf hin, dass die zur Lizenz mitgelieferte CD mit dazugehörigem Key zerkratzt und unbrauchbar ist, was den Key natürlich nutzlos macht, aber von der bereits installierten Software ist der Key für eine eventuelle technische (nicht lizenzrechtliche!) Neuinstallation einer vorhandenen Kopie einer nicht mehr vorhandenen CD ja bekannt... (warum eine unbrauchbare CD/Key zum Lizenzaufkleber überhaupt mitgeliefert- und womöglich besessen werden muss, ist mir bis jetzt noch nicht klar geworden, es machte keinen "rechten" Sinn...)
So jedenfalls habe ich das aus einer Unmenge von Veröffentlichungen von Verbraucherverbänden, Gerichtsurteilen, Ebay-Verkaufsverträgen etc. herausdestilliert (Gerichtsurteile sind wie so oft eine befremdliche, fremdsprachlich wirkende Angelegenheit...). Den letzten, wichtigen Punkt, die Übertragung einer ersteigerten Lizenz auf eine bereits installierte, gleichnamige Software ohne Lizenz/mit funktionierendem Key, lies ich mir unlängst beim Erwerb einer freischaltbaren (klar) XP Professional OEM-Lizenz von einem zuverlässigen Powerseller schriftlich bestätigen, der in seinen Anzeigen mit diesem Argument direkt wirbt (bei einer W98SE-Lizenz war das Freischalten wohl noch nicht erforderlich, aber das wirst Du selbst wissen). Dabei spielt es keine Rolle, ob eine ältere XP Professional Lizenz (mit zusätzlich anderer Sprache) auf ein neueres XP Professional Service Pack übertragen wird.
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben, weise jedoch darauf hin, dass dies meine persönliche Interpretation einer schwer durchschaubaren Rechtslage unterschiedlicher Interessensgruppen ist. Im einfachsten Fall solltest Du Dir die für Dich rechtsrelevanten Punkte beim nächsten Gebraucht-Softwarekauf von einem ausschließlich seriösen, verbindlichen Verkäufer in einem separaten Vertrag unterschreiben lassen. Das ist zwar eher anstrengend als einfach, aber durchaus sinnvoll und vielleicht sogar unumgänglich in diesem Rechtssystem, wenn man nicht Gefahr laufen will, um sein Recht teuer kämpfen zu müssen, um am Ende (nicht, womöglich) der
Dumme zu sein.
MfG