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Gefragt in Plauderecke von
Da wird eine Verkäuferin von "gut bezahlten" Richtern wegen sagenhaften 1,30 EUR mehr oder weniger in den Vorruhestand geschickt - nach 30 Jahren.
Ein möglicher Vertrauensbruch war es angeblich
Und ohne Bewertung dessen (früher galt mal: im Zweifelsfall...), hat der Manager XY um die Ecke Milliarden in den Sand gesetzt, bleibt weiter im Amt, und verdient weiter Millionen.

Wo liegt da die Moral? Finde sie gerade nicht :(

Gruss

32 Antworten

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Beantwortet von benny_aua Mitglied (707 Punkte)
Die Verkäuferin hat einen Diebstahl begangen, der Manager war unfähig, hat aber nicht absichtlich einen Schaden angerichtet.
Wenn du dich beim Strafmaß an der Schadenshöhe orientieren würdest, wo wolltest du die Grenze setzen? Sollen Diebstähle unter 5 Euro nicht geahndet werden? Oder unter 500 Euro? Oder nach freiem Ermessen des Richters?
Letzten Endes ist nicht das Gericht an dem harten Urteil schuld, sondern der Supermarkt-Besitzer, der es auch bei einer Abmahnung hätte belassen können.
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Beantwortet von Mitglied (173 Punkte)
Hi,

das interessante ist ja, das sie nicht dem Diebstahl/Unterschlagung überführt wurde. Der Verdacht reichte da aus.
Jetzt spielen wir mal das Szenario weiter, dann würde erst mal jeder unliebsame Mitarbeiter auf der Abschußliste stehen. Oder geht es der Firma schlecht, gibt es massige Entlassungen. Da wird dann nicht der Betriebsrat mit einbezogen, sondern jeder steht unter Verdacht eine Schraube oder ein Blatt Papier geklaut zu haben.
Kündigungsschutz ist damit gelaufen, jeder wird, wenn es der Chef so will, nächsten Tag auf der Straße stehen.

Es steht in keiner Verhältnismässigkeit.......

Nessus
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Beantwortet von
Wenn du dich beim Strafmaß an der Schadenshöhe orientieren würdest, wo wolltest du die Grenze setzen? Sollen Diebstähle unter 5 Euro nicht geahndet werden? Oder unter 500 Euro? Oder nach freiem Ermessen des Richters?

Selbstverständlich richten sich in allen anderen Bereichen üblicherweise die Urteile nach der Schadenshöhe!

Mach dich einfach mal schlau, wie und warum hingetrickst wurde (puh, natürlich REINE Spekulation von mir ;o) daß der feine Herr Zumwinkel bei seinem Steuerhinterziehungverfahren auf eine Schadenshöhe von knapp unter 1 Mio. kam.
Und zwar nachdem kurz vorher der Bundesgerichtshof ab Höhe 1 Mio. eigentlich Knast vorgeschrieben hatte. Ein Schelm, der Arges dabei denkt! :o(

Yossarian
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Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Mahlzeit!
Antwort 3 ist Klasse.
die anderen: Wenn Ihr noch nicht im Einzelhandel gearbeitet habt, könnt Ihr nicht urteilen. man sagt, dass mehr durch Mitarbeiter als durch die Kunden geklaut wird. Und im Handel reicht halt der Verdacht völlig aus.
Und eins steht fest: könnte die Frau weiter beschäftigt bleiben durch ein Grundsatzurteil, wäre der Diebstahl legalisiert worden! Punkt.

kromgi
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

vor etlichen Jahren war ich auch mal Chef eines Ladens in dem es, wie in jedem Einzelhandelsgeschäft immer einen gewissen Schwund gab. Mehr oder weniger zufällig konnte ich bemerken, dass einer der Mitarbeiter mal 'vergaß' die für den Eigenbedarf entnommenen Packung Zigaretten in die Kasse einzuscannen.

Kein weltbewegender Betrag und in dem anschließenden Abmahnungs-Gespräch wurde versichert, dass es ein einmaliges Versehen war und garantiert nicht wieder vorkommt. So richtig habe ich das mit dem 'einmalig' zwar nicht geglaubt, aber gehofft, dass es zumindest mit dem Versprechen ernst gemeint ist.

Dennoch, Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser. Die Schwundstatistik bei seiner bevorzugten Marke verbesserte sich tatsächlich, was allerdings keine Auswirkungen bei der allgemeinen Statistik für Zigaretten zeigte. Zufall oder geschicktes Taktieren eines bereits einschlägig bekannten Mitarbeiters?

Und was ist eigentlich mit den anderen irgendwie anhanden gekommenen Waren, ist er dort eventuell auch nicht ganz unschuldig? Dass Mitarbeiterdiebstähle im Einzelhandel nicht zu unterschätzen sind, war mir ja durchaus bekannt und es ging dabei ja auch um mein Geld.

In den nächsten Wochen habe ich täglich mindestens 1 Stunde dafür aufgewendet, die Bänder der ganz normalen Videoüberwachung der Geschäftsräume unter diesem Gesichtspunkt auszuwerten. Da war jedoch nichts Verdächtiges zu sehen, nur, dass gelegentlich nach dem Kassierungsvorgang noch an der Kasse hantiert wurde. Also her mit dem Kassenjournal und dieses anhand der Zeitangaben des Videos überprüft. Und dabei stellte sich Erstaunliches heraus. Die mit diesen Zeitpunkten zusammenfallenden Stornobelege erklärten plötzlich die unbegreifliche Tatsache, dass in einigen Warenposten mehr Bestand vorhanden war, als es lt. Wareneingang abzüglich Verkauf lt. Kasse eigentlich geben sollte. Teure Ware kassiert, anschließend den Beleg wieder storniert und aus dem Gedächtnis(!) per Hand die EAN eines wesentlich billigeren Produktes für die Kassenabrechnung eingegeben. Der Storno-Beleg war zwar entsprechend der Anweisungen von einem anderen Mitarbeiter gegengezeichnet, aber das war wohl mehr eine Gefälligkeit unter Kollegen als eine tatsächliche Kontrolle.

Lange Rede, kurzer Sinn: Aus dem ursprünglichem Bagatellbetrag wurde allein für den überprüften Zeitraum eine Summe, die den monatlichen Nettoverdienst dieses Mitarbeiters erheblich überstieg.

Man könnte jetzt von einem Einzelfall reden, aber sollte dabei eins nicht vergessen:
- jeder zweite 'Täter' ist Mitarbeiter des Unternehmens
- jeder dritte 'Täter' ist bereits länger als 10 Jahre im Unternehmen beschäftgt
- rd. 90 % davon sind 'Wiederholungstäter'
- etwa die Hälfte davon über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren
- der Warenwert eines beim Diebstahl erwischten Einzelhandelskunden beträgt im Durchschnitt etwa 75 EUR (rd. 45 % des Warenverlustes), der eines erwischten Mitarbeiters rd. 2.150 EUR (rd. 25 %)

Das o.a. Urteil mag im Einzelfall ungerecht erscheinen, andererseits sind einer Konrolle nach solch einem Vertrauensverlust in einen Kassierer durchaus verständliche gesetzliche und auch betriebswirtschafliche Grenzen gesetzt.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von Experte (9.8k Punkte)
Und im Handel reicht halt der Verdacht völlig aus.
Und eins steht fest: könnte die Frau weiter beschäftigt bleiben durch ein Grundsatzurteil, wäre der Diebstahl legalisiert worden! Punkt.


na bravo

ein verdacht reicht aus. im arbeitsrecht leider ja.
aber ich denke das wird der EuGH canceln.

vadder
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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Handelte es sich nicht in diesem Fall um eine "unbequeme" Mitarbeiter, die sie loswerden wollten?

So was kann man auch gut in die Schuhe schieben, wie neulich beim "TATORT" ;)
0 Punkte
Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Hi vadder!

du verstehst nicht: das jetzt gesprochene urteil ist ein GRUNDSATZURTEIL. um allen künftigen diebstählen vorzubeugen und klar zu sagen: wer klaut, fliegt raus! Dieses Urteil ist ein Politikum. Um allen Ladendieben die richtung zu zeigen, dass Diebstahl, egal wie hoch, nicht tolleriert wird!

Was denkst du denn über Kumpels, die dich besuchen und danach ist ´ne Rolle Toilettenpapier weg? Das wäre doch mal interessant!

kromgi
0 Punkte
Beantwortet von
Barbara E. wird vorgeworfen, zwei Pfandbons in Höhe von 48 und 82 Cent, die Kunden im Laden verloren haben sollen, auf einen persönlichen Einkauf angerechnet zu haben.


Wenn sie wenigstens in die Kasse "gegriffen" hätte. Aber 2 von Kunden verlorene, möglicherweise sogar wegeworfene Bons ihrer eigentlichen Bestimmung zuzuführen :))

Da fehlt mir die Verhältnismäßigkeit

MfG
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Da fehlt mir die Verhältnismäßigkeit

Das kann man allenfalls dem Arbeitgeber Tengelmann (Kaiser´s, OBI, KiK) anlasten, der die Kündigung ausgesprochen hat, nicht aber den beiden Gerichten, die in dieser Sache allein zur sich darstellenden Sachlage nach dem geschriebenen Recht zu urteilen hatten. Es wurde auch überprüft, ob es einen Zusammenhang mit den gewerkschaftlichen Aktivitäten geben könnte. Das ist zwar ziemlich wahrscheinlich, bewiesen werden konnte es jedoch nicht.

Wie soll ein Gericht nun urteilen?
Eine Grenze festlegen, bis zu welcher sich eine Kassierein ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen selbst bedienen darf?
Für gewerkschaftlich aktive Mitarbeiter einen Selbsbedienungs-Freifahrschein ausstellen?

Eine etwas bessere und geschicktere Rechtsvertretung hätte Barbara E. vermutlich mehr Erfolg gebracht, als das Thema an die öffentliche Glocke zu hängen und damit erst dieses grundsätzliche Urteil zu provozieren.

Gruß
Kalle
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