Aber was machst Du wenn Dir die CD herunterfällt, und Du mit Deinem Drehstuhl darüberfährst?
Für eine legale Lizenz ist der Besitz einer Original-CD oder eines Handbuchs in diesem Fall sowieso nicht Bedingung. Und für eine
technische Neuinstallation hat man ja die legal gebrannte Kopie...
Für eine
rechtlich legale Installation ist nur der Lizenzaufkleber erforderlich, da in der Regel (Ausnahme: Siehe weiter unten) das Nutzungsrecht an Windows ausschließlich und nur durch den Lizenzaufkleber gegeben ist. Es spielt auch keine Rolle, ob ein bereits vorinstalliertes Windows bereits schon einmal freigeschaltet war und/oder "ge*Z*t" ist (wie es evtl beim Threatheröffner der Fall ist), für solche Fälle hat Microsoft (still und leise) ein
"Aktualisierungstool" herausgegeben.
Laut MS-Vertrag müsste ja ein Anwender für den rechtlich legalen Betrieb ALLES besitzen – das Handbuch mit dem COA-Echheitszertifikat, die ROM und den dazugehörigen Lizenzschlüssel mit dem zur technischen Installation benötigten Key. In diesem Umfeld der Konflikte gegenseitiger Interessensgruppen kam es mittlerweile zu Urteilen, die jedoch eine andere Sprache sprechen (abgesehen von der gelösten OEM-Lage und Weiterverkaufbarkeit von Software), zumindest, was den Schutz eines Privatanwenders angeht:
Microsoft muss einem Privatanwender nämlich einen erlittenen Schaden nachweisen können. Das ist Zivilrechtlich letztlich Dreh- und Angelpunkt der Geschichte. Und das dürfte schwer sein, denn ein beispielsweise verlorener Key (der mitnichten auf den PC aufgepappt werden muss), jedoch eine vorhandene Original-CD – oder umgekehrt - weisen den Betreiber bereits als Besitzer aus, sofern 1 damit verbundene Software jeweils eben nicht parallel genutzt und/oder Geschäfte damit gemacht werden. Erst durch die widerrechtliche Vervielfältigung 1 Software auf mehr als 1 System (nicht Festplatte oder Arbeitskopie!) - ob zum Zwecke des eigenen Bedarfs oder zur Hehlerei – entsteht ein anfechtbarer Zustand bis Straftatbestand.
Klar, man akzeptiert zwar die Spitzfindigkeiten eines Vertrags mit MS, wie mit jedem anderen Vertrag auch, was aber nicht bedeutet, dass dies auch jedem bewusst und én detail zugemutet werden kann. Die quasi-Abhängigkeit von MS-Betriebssystemen spielt da eine nicht unbedeutende Rolle, eine Grauzone mit durchaus differenter Beurteilung durch Gerichte (es kommt wie immer auf den Einzelfall und dessen Hintergründe an). So gab es nämlich eben auch bereits die Entscheidung, dass ein verlorener Lizenzaufkleber, aber eine nachweislich vorhandene, originale CD den Betreiber vor Strafverfolgung schützte: Er musste sich jedoch einen neuen Aufkleber besorgen...
Gruß