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Gefragt in Plauderecke von
nabend,

die bahn gehört ja dem bund und der gehört ja bekanntlich zum öffentlichen dienst also müssten die ja die stelle ausschreiben und nicht vergeben.

wenn die stelle jetzt ein mann bekommt kann ich da klagen wegen gleichstellung und solch zeugs

danke für eure antworten

27 Antworten

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Beantwortet von
wenn ich ganz ehrlich bin, bin ich gar nicht arbeitslos, eher arbeitssuchend ;-)

also ne besser bezahlte arbeit wie ich jetzt habe,


der job als bahnchef ist ja nicht ganz schlecht bezahlt da könnte man sich ja mal bewerben
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Beantwortet von
Na kar doch, jeder kann klagen!
Sorry, jede kann klagen.
Jetzt aber erst ab auf deinen Platz unter dem Schreibtisch.
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Beantwortet von
genau aus diesen gründen und weil ich keine erfahrung habe 10 bis 20 tausend mitarbeiter/inen zu entlassen

dann klage ich auf drei monatsgehälter (das ist wohl so üblich) und dann kann ich mich gerechnet auf mein jetziges gehalt mal locker leicht 100 jahre zurücklehnen ;-)
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Beantwortet von
Glaubst Du wirklich, dass ich gehe?
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Beantwortet von
da kann man sich ja nicht mal per email bewerben!

da werde ich das mal ausdrucken und eintüteln und ganz herkömmlich verschicken.
mal sehen was dabei rauskommt
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Beantwortet von
dann klage ich auf drei monatsgehälter (das ist wohl so üblich)

Das waren aber nicht Deine Monatsgehälter, die vertraglich festgelegt wurden, also kannst Du auch nicht Klagen (vorm Arbeitsgericht meine ich - dass Du sonst allen Grund zum Klagen hast, sei dahingestellt...)
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Beantwortet von
Wenn dein Bewerbungsschreiben genauso korrekt ist wie deine Beiträge hier, dann geht es gleich in die Tonne.
Deine Klage ist dann nutzlos. Du bist nicht mal fähig einen Satz richtig zu schreiben und damit selbst in deiner jetzigen Arbeit überbezahlt.
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Beantwortet von
Arbeitslose: Du liest ncht und willst MICH beerben???
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Beantwortet von
zu antwort 6,
aber da ich versichert bin mögen das andere für mich klären,
und um eins klarzustellen,
ich möchte nicht mehr und nicht weniger wie mir vom gesetz her zusteht


zu antwort 8,
du bist raus ;-)
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Beantwortet von
zu Antwort 9:

Das glaubst Du....
...