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Gefragt in Security Viren von urmi75 Mitglied (103 Punkte)
Ich lade auf [sup]*xxxxxxxxx*[/sup] hin und wieder Musik für den privaten Gebrauch. Nun erzählte man mir, dies sei eine Hackersite. Wer kann mir sagen ob dem so ist.
Danke im voraus
urmi75
[*]
[sup]*Threadedit* 08.09.2009, 16:25:10
Admininfo: Anfrage/ Link/ Tool/ Tipp gemäß UrHG/ StGB editiert. Siehe FAQ 3.
[/sup]

6 Antworten

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Beantwortet von Mitglied (849 Punkte)
Was für eine Frage.Du lädst doch dort Musik runter ohne zu bezahlen.

MFG
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Beantwortet von son_quatsch Experte (5.3k Punkte)
Du lädst doch dort Musik runter ohne zu bezahlen.
Ja - und? Für meine Musik muss auch keiner zahlen...
0 Punkte
Beantwortet von ralfb Experte (6.9k Punkte)
da muss man bezahlen

und die Sitebetreiber behaupten in deren FAQ, dass sie legal anbieten

Alle Materialien im Rahmen des MP3.RIN.RU-Projektes sind freigegeben zur Verbreitung ueber das Internet durch die Lizenz Nr. LS-V-3M-05-58 (ЛС-В-3М-05-58) der Russischen Multimedia- und Internetbehoerde. Gemass den Bestimmungen dieser Behoerde zahlt MP3.RIN.RU Lizenzgebuhren fuer alle Materialien, die den Gesetzen der Russischen Foederation zu "Copyright und verwandten Bestimmungen" unterliegen. Alle dieser Lizenz unterliegenden Materialien sind ausschliesslich zum personlichen Gebrauch bestimmt und durfen keinesfalls fuer weitere Verbreitung, Verkauf oder Auffuehrung genutzt werden.

Die Nutzer tragen die Verantwortung fuer den Gebrauch von Material der MP3.RIN.RU-Site hinsichtlich der Gesetze ihrer Heimatstaaten.


...was zu prüfen wäre, damit es hinterher keine Unannehmlichkeiten gibt, ...denn verantwortlich bist DU wenn die Polizei sich meldet

Ralf
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Beantwortet von urmi75 Mitglied (103 Punkte)
Hallo Ralf,

laut UrhG § 53Abs. 1 sind Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch zulässig und kopiergeschützte kann man eh nicht downloaden.
mfg
urmi75
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi urmi75,

da mißverstehst du den Satz "zum privaten Gebrauch". Das du sie privat gebrauchst hiflt da nicht viel, da der Anbieter sie kommerziell anbietet, da er mit dem Angebot ja Geld verdient.

Selbst wenn er kein Geld verdienen würde, wäre das Anbieten von Musik für tausende von Internetnutzern kein privater Gebrauch mehr.

Wenn du also irgendwo aktuelle Chartmusik kostenlos bekommst oder ohne Geld an die Rechteinhaber (Sony Music, BMG ...) zu zahlen ist das eigentlich immer nicht legal (kann man sich eigentlich auch denken, oder gehst du Arbeiten ohne Geld dafür zu bekommen?).

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von flupo Profi (17.8k Punkte)
Mit den Vervielfältigungen ist im BGB auch eher gemeint, dass man sich von seinen (gekauften) Datenträgern Kopien für den eigenen Gebrauch machen kann.

Gruß Flupo
...