Also, CO2-Wafen sehe ich nicht wirklich als "Spielzeug" an. Ganz abgesehen davon, berechtigt sowohl der "Kleine Waffenschein" als auch der "richtige" Waffenschein nicht dazu, Freuden-Salut-Schüsse in der Öffentlichkeit abgzugeben!!! Wenn man an Sylvester zu Hause (private Wohn- und Geschäftsräume) seine Signalmunition verballert, kann man das gerne tun, an öffentlichen Plätzen ist dies aber auch mit gültigem Waffenschein verboten! Insofern ist hier das Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz absolut richtig gewesen...