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Gefragt in Plauderecke von
Ich denke, die "Nigeria-Problematik" gerade bei Ebay ist den meisten hier geläufig. Immer wieder wird davor gewarnt, Waren nach Nigeria zu schicken, immer wieder passiert es dennoch (ich habe eben gerade was von 5% gelesen, die auf diese Masche hereinfallen).

Wenn es darum geht, dass man erst die Waren verschickt und hinterher kein Geld bekommt, sollte das auch jedem einleuchten. Was aber, wenn das umgekehrt passiert? Was also, wenn man den Artikel erst verschickt, wenn man den vereinbarten Kaufpreis auf seinem Konto hat? Auch davor wird immer wieder gewarnt, allerdings, auch wenn ich mich dem Risiko aussetze, etwas doof dazustehen, ist es dabei mit dem "erschließen" schon schwieriger. Ist es tatsächlich so einfach möglich, dass das Geld wieder zurückgebucht wird oder wieder "einfach so" vom Konto verschwindet?

5 Antworten

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Beantwortet von chrism Mitglied (357 Punkte)
Ich kann zwar jetzt nicht 100%ig auf alles eingehen aber a bisserl was weiß ich dazu,
Das kommt drauf an wie du das geld bekommst ein Scheck z.b. kann zurück geholt werden, und das über mehrere Wochen, bei einer Überweisung ist es schon schwerer, da habe ich unterschiedliche Aussagen gehört zwischen "Möglich sehr begrenzte zeit und großer Aufwand und Unmöglich"

Chris
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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Ist es tatsächlich so einfach möglich, dass das Geld wieder zurückgebucht wird oder wieder "einfach so" vom Konto verschwindet?
Natürlich. Handelt es sich um ein gephishtes Konto und der echte Inhaber weiß nichts von seinem Glück kann natürlich eine Rückbuchung (respektive Forderung) erfolgen.

Gruss,
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
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Beantwortet von
Aber doch nicht ohne vorherige Info an den Kontoinhaber. Jedenfalls ist es nicht unbedingt einfach, eine Überweisung, die man selbst veranlasst, dabei aber z.B. eine falsche Kontonummer angibt, wieder zurück zu bekommen. Ohne "Mitwirkung" des Empfängers geht das in aller Regel nicht. Das man natürlich als Empfänger nicht wirklich wirksam einen Anspruch geltend machen kann, das Geld zu behalten, ist klar.
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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
@besucherpete,
bei einem gephishten Konto veranlasst der Kontoinhaber doch keine Überweisung. Ob nun der Scheck der platzt, oder gephishtes Konto, Paypal Account oder Kreditkarteninfos - deine Ware ist weg, und fremdes Geld wirst du nicht behalten.

Gruss,
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
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Beantwortet von xj12 Mitglied (139 Punkte)
In etwa so ist die Rechtslage..

Ein Auftraggeber stellt eine falsche Überweisung fest, wenn das Geld bereits unterwegs zu der Gläubiger-Bank ist. So wird dieses Institut durch die Bank des Auftraggebers mit einem Kündigungsschreiben sofort informiert.

Nun muss man unterscheiden, ob das Geld oder die Kündigung der Überweisung eher bei der Bank des Gläubigers ankommt. Denn laut §67g (1) 1 ist das Kreditinstitut des Gläubigers verpflichtet, das Geld auf dem Konto des Empfängers gut zu schreiben.

War die Kündigung dieser Überweisung jedoch eher als der Betrag bei dem Kreditinstitut des Gläubigers, dann muss dieses Kreditinstitut den Betrag an die Bank des Auftraggebers zurück überweisen.

Ist das Geld bereits angekommen, ist die Kündigung der Überweisung zwecklos. Der Überweisende muss nun versuchen, das überwiesene Geld auf dem zivilrechtlichen Weg vom Empfänger zurückzufordern.

MfG XJ12
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