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Gefragt in Plauderecke von Mitglied (215 Punkte)
Kennt jemand den aktuellen Stand (die Gesetze/Vorschriftenwerden ja alle paar Jahre geändert)?
Beispiel: jemand arbeitet bis 40 als festangestellter Webdesigner.
Dann macht er sich selbständig, zahlt nicht mehr in die Rentenkasse ein. 10 Jahre später, mit 50, will er wegen gesundheitlicher Probleme Frührente beantragen.
Geht das oder muß er bis 65 mit dem Rentenantrag warten und bis dahin von Hartz4 leben?
Gruß, K.

9 Antworten

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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

diese Frage würde ich lieber mal direkt an die Rentenstelle stellen.

Gruss

Lutz
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

zu diesem Zeitpunkt ist nur eine Erwerbsminderungsrente möglich, über einen eventuellen Anspruch wird in einem entsprechenden Prüfungsverfahren der Rentenversicherung entschieden. Um als Webdesigner eine solche Rente zu bekommen muss man aber schon mächtig krank sein.

Bei der kurzen Beitragszeit wirst du von der gesetzlichen Rente kaum leben können und bei einer möglichen Erwerbsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich würde die noch halbiert. Arbeitslose würden sie zwar voll bekommen, aber der Zug ist nach 10 Jahren Selbständigkeit für dich schon lange abgefahren.

Um dich mit 50 'gesundheitsbeding' ohne existenzbedrohende finanziellen Einbußen zur Ruhe setzen, hättest du Beamter werden, oder selbst entsprechend vorsorgen müssen.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von Mitglied (215 Punkte)
@kalle: danke für deine Antwort.

zu "zu diesem Zeitpunkt ist nur eine Erwerbsminderungsrente möglich":
Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß ein Antrag (auch ein wiederholter) nur möglich sei, wenn in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden wären.
Aber du hast Recht: sollte man direkt bei der BFA nachfragen

zu "Um als Webdesigner eine solche Rente zu bekommen muss man aber schon mächtig krank sein."
Also ich kenne Leute, die im zarten Alter von 25 Lebensjahre ihren Arbeitstag (von Montags bis Sonntags einschl.) von morgens 8 bis um Mitternacht vor dem PC sitzend und geduldig Programmierarbeiten ausführend und (erfolgreich) programmfehler suchend verbracht haben.
Die gleichen Leute, die 20 Jahre später immer noch als Programmierer/Webdesigner arbeiten, neigen dann aber dazu, bei geringsten Schwierigkeiten den Bildschirm mit Faustschlägen zu traktieren, unter Rückenproblemen und Herzrhytmusstörungen zu leiden und psychisch etwas labil zu sein (vorsichtig formuliert).
Dies vielleicht hat mal als Hinweis an diejenigen hier, welche vielleicht erst ein paar Jahren in solch einem Job arbeiten, 80-100 Stunden pro Woche vor der Kiste verbringen und NOCH keine gesundheitlichen Probleme haben.
Mein ehrlich gemeinter Tipp: lieber eine geregelte Arbeitszeit, ein Privatleben und eine gute Gesundheit haben, statt sein Leben nur in der Firma zu verbringen und als einziges Trostpflaster ein dickes Auto vor der Tür stehen zu haben...

zu "hättest du Beamter werden, oder selbst entsprechend vorsorgen müssen"
-> gebe ich dir vollkommen Recht. Ein finanzielles Polster und eine eigene Altersvorsorge sind heutzutage unabdingbar.

Gruß, K.
0 Punkte
Beantwortet von Mitglied (215 Punkte)
Gerade gefunden:

... Rente wegen Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn die medizinischen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von Ihnen erfüllt sind.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt, wenn Sie mindestens fünf Jahre versichert sind (Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.
Weitere Informationen enthält die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: dasNetz für alle Fälle", welche Sie hier herunterladen können:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11318/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/erwerbsminderungsrente_das_netz_für_alle_fälle

Vielleicht bin ja etwas begriffsstutzig, aber dies (das fettmarkierte oben) bedeutet dann,dass Selbständige, welche in den letzten Jahren nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, das Thema Frührente grundsätzlich vergessen können, auch wenn sie mit dem Kopf unter dem Arm herumlaufen?!
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Beantwortet von mikoop Experte (2.7k Punkte)
Hallo,

Als Selbstständiger muss man sich selbst um die Finanzierung des Ruhestand sorgen, das hat auch den Vorteil, dass man sich effektiver versichern kann als bei der gesetzl. Rentenversicherung.
Dasselbe gilt auch für Arbeits- / Berufsunfähigkeit.

Einfach so wieder unter die warme Decke der gesetz. Rentenversicherung zu schlüpfen ohne Beiträge gezahlt zu haben wird wohl nicht so einfach gehen...

Gruss, Mikoop
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Beantwortet von terror_tubbie Experte (3k Punkte)
Hi

Einfach so wieder unter die warme Decke der gesetz. Rentenversicherung zu schlüpfen ohne Beiträge gezahlt zu haben wird wohl nicht so einfach gehen...


Hier hat Mikoop völlig Recht, dazu ist man als Freiberufler selbst verantwortlich.

Frührente ist heut zu Tage auch gar nicht so einfach mehr möglich, setzt lange Krankheiten, die auf Behinderungen vorweisen, selbst bei Gesetzlichen Versicherten schon seinen sehr hohen Behinderungsgrat vorraus. Bei 50% zB kannst du mit 60 in normale rente gehen ohne Abzüge, die anderen mit 65 (jetzt aktuell), aber das du mit 50% Frührente bekommst, kannste ganz knicken. Und 50% sind in der heutigen Zeit, das dir was an Fühlern fehlt (Arm oder so ein Teil), aber noch kein Grund, den Mensch in Rente zu schicken. Besser biste da bedient, wenn du einen kleinen Dachschaden hast (schwer psychisch Krank) , da haste mehr Chanchen. Aber als Freiberufler musste da auch hoffen, das du da nichts am Strickmützschen bekommst, denn das läuft dann auf ein Sozialfall hinaus, wenn nichts an Geld vorgesort wurde.

Tubbs
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Beantwortet von Mitglied (215 Punkte)
@Mikoop: "Einfach so wieder unter die warme Decke der gesetz. Rentenversicherung zu schlüpfen ohne Beiträge gezahlt zu haben wird wohl nicht so einfach gehen"
-> In dem Fall geht es darum, dass jemand mehr als 20 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bevor er sich selbständig gemacht hat. Und dann wiederum nach einigen Jahren krank wurde.

@tubbie: "Besser biste da bedient, wenn du einen kleinen Dachschaden hast (schwer psychisch Krank) , da haste mehr Chanchen."
-> Völlig richtig, Frührentner auf Psycho scheint die beste Chance zu sein. Wurde auch schon in diversen anderen Boards diskuttiert, zb hier
www.wallstreet-online.de/diskussion/918212-1-10/fruehrentner-auf-psycho-hat-es-einer-von-euch-schon-geschafft
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo/Guten Abend,
so pauschal kann man deine Frage nicht beantworten. Grundsätzlich ist es so, daß man Anspruch auf Frührente (von der Dt. Rentenversicherung) nur für die Jahre hat, wo man pflichtgemäß oder freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt hat (d.h. man kann sich auch als Selbständiger gesetzlich versichern).
Seit ein paar Jahren kommt leider auch eine Geburtsjahrsregelung hinzu, d.h. wer nach (ich glaube) 1961 geboren ist, bekommt nur noch eine Erwerbsminderungsrente, keine normale "Frührente" mehr. D.h. wer nach 1961 geboren, sollte sich ohnehin zusätzlich privat absichern, damit er nicht mit sehr wenig Rente auskommen muß.
Die meisten Selbständigen/Freiberufler sind daher meist so clever, daß sie sich privat absichern, damit sie im Alter nicht von Hartz IV leben müssen. Also du solltest dich auch mal von einem (oder mehreren) Versicherungsvertretern beraten lassen, was man machen kann oder sollte. Letzlich hängt es von deinen finanziellen Möglichkeiten und Wünschen ab, wie hoch man sich versichern lassen möchte. Also, solange man noch gesund und leistungsfähig ist, sollte man soviel wie möglich auf die Seite legen (nicht nur in Versicherungen, sondern auch Geldanlagen allgemein), damit man später, wenn man nicht mehr so kann, genug Reserven hat.
Soweit erstmal,
0 Punkte
Beantwortet von
Die entscheidende Frage wurde noch nicht beantwortet: was ist wenn er nun mindestens 3 Jahre lang wieder einzahlt?
Beispiel: jemand hat ca. 20 Jahre als Angestellter gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Dann hat er sich selbständig gemacht und in den letzten 8 Jahren keine Beiträge mehr mehr in die R.V. eingezahlt.
Damit hätte er nun KEINEN Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente, da die gesetzliche Regelung lautet: "Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen haben Sie erfüllt, wenn Sie mindestens fünf Jahre versichert sind (Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein."
Was ist aber, wenn er nun in den nächsten 3 Jahren wieder freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt?
Hätte er dann (bei Eintritt der medizinischen Voraussetzungen) wieder Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
...