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Gefragt in Plauderecke von
Servus,

neulich fand ich im Internet einen kostenpflichtigen Bauplan für ein Modellflugzeug. Laut dem Autor, beinhaltet der Bauplan die Lizenz für EINEN Nachbau.

Nun habe ich Zweifel, ob es denn rechtens ist bzw. ob das Lizenzmodell funktioniert?!

Bei Software gibt es ja Sonderregelungen, vonwegen, dass man sie auf nur einem Rechner installieren darf, etc. - weil man sie nicht anfassen kann und nur in Form von Bits und Bytes vorliegt.

Dass man den Plan nicht vervielfältigen oder gewerblich nutzen darf, könnte ich auch noch nachvollziehen.

Aber kann man wirklich gesetzlich regeln, dass man praktisch nur einmal auf den Plan gucken darf um einmal etwas zu bauen und ihn danach nie wieder anrühren soll?

Ich meine, man kann doch eigentlich nur den Plan schützen, nicht aber das, was der Käufer des Plans mit seinen eigenen Händen erschafft und zuvor mit den Augen abgelesen hat?

Hat da jemand Infos für mich?

5 Antworten

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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Vor allem würde mich mal interessieren, wie man unterscheiden will, ob man das 2te Model nun aus dem Kopf gebaut hat oder ob man in den Plan schauen mussste......
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

der Bauplan is geistiges Eigentum des Konstrukteurs und dazu gibt es gesetzliche Regelungen.

Wenn der Konstrukteur dir nur einen Nachbau nach dem Plan erlaubt, darfst du rechtlich keinen zweiten Nachbau herstellen. Selbst wenn du für den Nachbau keinen Plan oder neuen Plan brauchst steht dem Konstrukteur die Lizenzgebühr zu.

Gruß

Helmut
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Beantwortet von
@Saarbauer

hm....was ist dazu notwendig. Muss man den Plan zuvor patentieren lassen, bevor man soeine Lizenz dem Käufer aussprechen darf? Oder ist eine andere Anmeldung notwendig?

Wenn es danach geht, was irgendein Mensch irgendwann einmal gedacht hat, dann habe ich im Prinzip doch schon gegen unzählige Lizenzen verstoßen, wenn ich morgens die Augen aufmache....zumal es bei einfachen Dingen auch sein kann, dass zwei Menschen die selben Gedanken haben.
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Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Ich meine, man kann doch eigentlich nur den Plan schützen, nicht aber das, was der Käufer des Plans mit seinen eigenen Händen erschafft und zuvor mit den Augen abgelesen hat?

Na ja, dann würden aber auch die Chinesen nicht gegen Gesetze verstoßen, wenn sie etwas nachbauen, was sie "mit den Augen abgelesen" haben!


Also ob das o.g. Lizenzmodell (Lizenz heißt eigentlich nur Erlaubnis) funktioniert, hängt sicher von der Ehlichkeit der Käufer und Nutzer ab. Wenn man das geistige Eigentum den Konstukteurs achtet und den Preis für die Leistung als okay empfindet, dann funktioniert es (falls es die meisten tun). Wenn nicht, dann klappt es nicht. Ob das gesetzlich geregelt ist oder nicht, ist nicht ausschlaggebend. Gesetzlich ist z.B. das Kopieren von Programmen, Musik usw. geregelt, aber kaum einer hält sich dran. Schwarzarbeit z.B. ist ja klar verboten (und deshalb nicht einklagbar) und trotzdem ist das Bezahlen in der Regel Ehrensache.

Gruß FR
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

nur ein Hinweis:

www.gesetze-im-internet.de/urhg/

zum Urheberschutzgesetz.

Na ja, dann würden aber auch die Chinesen nicht gegen Gesetze verstoßen, wenn sie etwas nachbauen, was sie "mit den Augen abgelesen" haben!


Sie verstoßen auch gegen Gesetze verschiedener Länder, da es aber in China anscheinend kein Gesetz in der Art gibt, nicht gegen chinesische Gesetze. Ein hinweis auf das Problem zeigen die Verhandlungen von Handelsabkommen, bei denen es häufig auch um die Probleme von Nachbauten geht.

Gruß

Helmut
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