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Gefragt in PC-Sonstiges von
Ja, EULA, habe ich alles gelesen u. trotz Abi nicht alles verstanden.
Folgendes Problem: wenn ich meinen alten PC verschenke, eigenhändig gekauft vor ca.6Jahren, mein BS WinXP Home Editition natürlich mit.
Ich bin ja bei Microsoft registriert, zwecks der Updates.

Wie muss ich mich rechtlich verhalten, damit ich bzw. die Beschenkten keine rechtl. Probleme bekommen. Müssen die sich bei Micros. neu registrieren, vielleicht mit dem Code.

Die Software, also das BS habe ich mit dem Rechner damals gekauft.

Ich hatte so gedacht, meine Festplatte zu formatieren alles platt machen und dann das BS neu zu installieren und den neuen Nutzer als Neukunde angeben!?

2 Antworten

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Celine,

man muss sich wegen der Updates nicht bei Microsoft registrieren lassen, man kann es aber. Wichtig ist, dass das Betriebssystem aktiviert wird.

Es ist vollkommen schnuppe, ob du dein XP verkaufst oder verschenkst, es darf nur nicht auf mehreren Rechnern gleichzeitig installiert sein. Und wenn du XP neu installierst, aber dann den Installations-Datenträger und den Aufkleber mit dem Product-Key nicht an den neuen Besitzer des Rechners aushändigst, sondern als 'Reserve' behältst, verstößt du ebenfalls gegen die EULA.

Ob der Product-Key bei der Installation überhaupt abgefragt wird, wird sich herausstellen. Es wäre auch möglich, dass XP auch gleich auf 'Aktiviert' gesetzt wird, also nicht erst noch bei Microsoft aktiviert werden muss. Das ist bei den einzelnen PC-Herstellern unterschiedlich.

Es dürfte auch noch eine weitere CD mit den Treibern für das Mainboard des Rechners und ggf. noch ein paar Tools geben. Diese Treiber müsstest du dann auf jeden Fall ebenfalls installieren.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Danke für die Antwort.
Ja, natürlich gebe ich alles mit hin. Keys u.s.w.

celine
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