Der Bundesrat hat sich mit dieser Problematik noch einmal beschäftigt.
Siehe [url]www.weber-vondergroeben.de/Bundesrat--Steuerberatungskosten-sollen-als-Sonderausgaben-abzugsfaehig-sein_248.aspx
hier. Soviel ich mich erinnern kann, ist das schon durch.
Ich glaube, bei den Steuererklärungen, die noch nicht rechtskräftig sind, kann man diese Kosten wieder geltend machen. Das dürfte dann für 2008 noch möglich sein. Die 2007er ist ja schon durch....