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Gefragt in Plauderecke von
hallo leute,

ich habe eine frage bezüglich meiner wohnung. es ist so das ich die wohnung ende 2007 bezogen habe. also mitten im winter. zuerst mal ist die wohnung eine neusanierte altbauwohnung. ich war die erste die sie nach der neusanierung bezogen hat. nun war es aber eiskalt in der wohnung und trotz heizem auf voller leistung wird es im winter einfach nicht warm. ich und jeder meiner gäste friert bei mir.

ich dachte zuerst es läge an dem altem fenster was bei allen mietparteien nur bei mir nicht ausgewechselt worden ist. daraufhin habe ich beschwerde eingereicht und beinahe 8 monate auf ein neues fenster warten müssen. nun habe ich gesehen wie das fenster ausgewechselt worden ist. man hat da einfach stroh rausgeholt und durch steine wieder ersetzt. und es waren definitiv keine fachhandwerker am werk. das waren irgendwelche polen die schön billig sind.

auf jeden fall trat mit dem neuem fenster auch in diesem winter keine besserung ein. es ist nachwievor eiskalt und es befindet sich hinter der wand wo die heizung ist ein hohlraum. das ganze sieht im badezimmer genauso aus. wenn ich dusche kommt von hinten immer kalte luft aus dem hohlraum. ich befürchte es ist überhaupt nicht isoliert worden. und ich heize alles nach draußen. die ganze wand scheint davon betroffen und ich spüre einen kalten luftzug. ich wohne zudem hochparterre und unter mir befindet sich eine garage. unter den dielen befindet sich ebenfalls ein hohlraum. wenn ich auf diese dielen fasse spüre ich auch dort einen kalten luftzug.

nun habe ich eine nachzahlung von 400€ bekommen. mir ist ganz schlecht geworden. 400€ heizkosten.. und meine miete wurde um 35€ erhöht

habe ich als mieter denn keine rechte. kann man nicht erwarten dass bei einer neu sanierten wohnung auch die isolierung überprüft worden sit. ich habe leider im netz nachgelesen das man das nicht als wohnmangel geltend machen kann da es vielleicht schon beim einzug bestanden und beiden demzufolge bekannt war. und falls eine einigung eintrifft und neu isoliert könnter der vermieter dass auf mich abwälzen also die miete deutlich erhöhen.

habe ich wirklich nichts zu erwarten wenn die wohnung doch eigentlich neu saniert wurde. gibt es bei neusanierungen keinen pflichtstandard der erfüllt werden muss, gerade bei der isolierung.

entschuldigt, das ich so viel geschrieben habe. ich weiß einfach nicht mehr weiter. und die hohe nachzahlung lässt mich wirklich verzweifeln.

ich hoffe ein paar von euch haben ratschläge für mich..

10 Antworten

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Beantwortet von
vor allem gab es auch schon vorher pfusch. statt einer richtigen wohnugstür hatte man eine wohnzimmertür verwendet. die war einen cm zu dünn. und verbogen hat risse. man konnte mit der hand die tür oben und unten soweit aufdrücken dass der arm bis zum ellebogen durchpasste. statt einer neuen tür hat man einfach eine 1 cm dicke spanplatte daran befestigt. relativ stabil ist die tür nun. aber kälte zieht nachwievor hinein.
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Beantwortet von Experte (9.8k Punkte)
da solltest du kein rechtsberatungskosten scheuen und zu einem fachanwalt gehen

vadder
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

ich würde zunächst einmal sagen 'Pech auf der ganzen Linie'.

Seit 01.07.2007 müssen jedoch die Vermieter bei Neuvermietung einer Wohnung einen s.g. Energieausweis vorlegen, aus welchem die wahrscheinlichen Energiekosten abgeleitet werden können. Allerdings müssen sie das nicht ohne entsprechende Aufforderung tun und es trifft auch nicht für alle Häuser zu.

Du könntest dich mal unter diesem --> LINK informieren, ob für das Haus ein Energieausweis grundsätzlich existieren müsste. Falls ja, würde ich diesen, wenn auch mit etwas Verzögerung als 'Neumieter' in Kopie verlangen. Wenn aus diesem Ausweis hervorgeht, dass der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen für Heizung und Warmwasser bewusst zu niedrig angesetzt hat um dir die 'Warmmiete' schmackhaft zu machen, dann hättest du eine gewisse Chance eine entsprechende Senkung der Kaltmiete durchzusetzen. Das wird aber wiederum nur möglich sein, wenn die Kaltmiete erheblich vom örtlichen Mietspiegel für vergleichbaren Wohnraum nach oben abweicht.

In etlichen Städten kann man sich auch online über die Verglechsmieten informieren, indem man eine Reihe von Angaben zur Beschaffenheit und Ausstattung des eigenen Wohnraumes macht. Auch daraus lässt sich eine Beurteilung der eigenen Wohnkosten ableiten und bei einer offensichtlichen Überteuerung der Wohnung hätte man ein gutes Argument für eine Nachverhandlung bzgl. des Mietpreises.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Hallo,
ich würde mir an deiner Stelle möglichst schnell eine neue Wohnung suchen, also umziehen. Dann kann man sich mit dem Bezahlen etwas Zeit lassen, wenn überhaupt, dafür hast du ja sicherlich eine Kaution hinterlegt. Aus der neuen Wohnung kannst du dir dann einen Anwalt nehmen oder beim Mieterverein erkundigen, was man da machen kann. Offensichtlich hat man dich über den Tisch gezogen, von wegen saniert, das ist wohl eher nur ein bißchen renoviert. Eine vernünftige Altbausanierung ist meist genauso teuer wie ein Neubau. Und das hat dein Vermieter offensichtlich nicht gemacht.
mfg
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Beantwortet von
Seit 01.07.2007 müssen jedoch die Vermieter bei Neuvermietung einer Wohnung einen s.g. Energieausweis vorlegen, aus welchem die wahrscheinlichen Energiekosten abgeleitet werden können. Allerdings müssen sie das nicht ohne entsprechende Aufforderung tun und es trifft auch nicht für alle Häuser zu....


Um die Sache mal etwas zu präzisieren: Für alle neuvermieteten Wohnungen muss ein Energieausweis auf Nachfrage vorgelegt werden können. Dabei ist es unerheblich, ob diese Wohnungen alt oder neu sind.

Es ist nicht einfach möglich, aus diesen Energieausweisen die Energiekosten abzuleiten. Aber es lässt sich sehr wohl eine Tendenz des energetischen Gesamtzustandes des ganzen Hauses ableiten.
Die jeweiligen Energiekosten hängen beispielsweise auch vom Klima, von der Lage der Wohnung im Haus, von der Nutzung etc. ab.

...neusanierte altbauwohnung.


Ach - was wurde denn Saniert? Die Elektrik und die Fassadenfarbe und der Sanitärbereich? Es gibt ganz einfach unterschiedliche
Sanierungen, und längst nicht alle sind wärmeschutztechnisch relevant.
Hängt halt davon ab, ob der Vermieter einen Wärmeschutz erwähnt hat. Hört sich jedenfalls nach der Beschreibung nicht so an.

Im übrigen wurde nicht deine Miete sondern nur die warmen Nebenkosten erhöht. Also bitte etwas genauer differenzieren, das macht der Vermieter nämlich auch.
Sinnvoll wäre es wohl gewesen, sich schon im Vorfeld genauer zu informieren.

Welche Möglichkeiten du hast, hängt davon ab, ob ein Mietmangel vorliegt und ob evtl. die Wohnung nicht dem angemieteten Zustand entspricht. Dazu wäre dann aber eine Detailprüfung nötig.
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Beantwortet von
so weit ich weiß wurde vieles saniert auch die außenfassade wurde erneuert. es wurden überall neue fenster eingesetzt. die öfen wurden entfernt und es gab neue heizungen. die hatten meines erachtens alles aufgerissen. aber fakt ist es waren meiner meinung nach keine fachhandwerker tätig. soweit ich weiß eigentlich eine komplettsanierung.

es ist meine erste wohnung. als ich meine ausbildung bekommen habe war es schon schwer genug eine wohnung ohne bürgschaft zu finden. ich habe halt da keine familie die einen unterstützt und musste alles selber stemmen und organisieren. da kann einem auch schon mal ein fehler passieren. und kommentare wie ich hätte mich vorher informieren können sind nun nicht gerade hilfreich für mich. ohne das ich dich jetzt damit angreifen will.

meine mieterhöhung beträgt 35 euro. ich weiß schon dass es die heizosten sind die sich hier verdoppelt haben. nichtsdestotrotz schlägt sich dies natürlich auf die gesammte summe die ich monatlich stemmen muss nieder.

die erhöhten energiekosten kommen meiner meinung nach durch fehlende isolierung zustande. wie gesagt befindet sich an der außenwand die ganze wohnug durchgezogen ein hohlraum. und auch unter meinen füßen zieht es beträchtlich. was nützt mir der energieausweis? ich meine wenn vom sanierungsstand eine neue isolierung oder eine mindestisolierung vorgesehen war. und somit die eigentlichen berechnungen dann richtig waren. vor allem erreicht im winter bei voller heizkraft meine wohnung keine 20 grad. ich habe im netz gelesen das der vermieter aber 20 grad garantieren muss.

ich frage mich ob ich mir beim vermieter einblick in die vorgenommenen sanierungsarbeiten nehmen kann. ich möchte am ende nicht das der vermieter mir die summe zusätzlich auf die miete schlägt. soweit ich gelesen darf er dies nämlich. es sei denn ich könnte nachweisen das entweder gepfuscht wurde oder sogar arbeiten wie isolierung nicht vorgenommen wurden.
0 Punkte
Beantwortet von
so weit ich weiß wurde vieles saniert auch die außenfassade wurde erneuert. es wurden überall neue fenster eingesetzt. die öfen wurden entfernt und es gab neue heizungen. die hatten meines erachtens alles aufgerissen. aber fakt ist es waren meiner meinung nach keine fachhandwerker tätig. soweit ich weiß eigentlich eine komplettsanierung.

Nun ja, ohne das Haus genau gesehen zu haben, kann und werde ich per Ferndiagnose nicht viel sagen. Spekulationen helfen ja auch nicht weiter.



die erhöhten energiekosten kommen meiner meinung nach durch fehlende isolierung zustande. wie gesagt befindet sich an der außenwand die ganze wohnug durchgezogen ein hohlraum. und auch unter meinen füßen zieht es beträchtlich. was nützt mir der energieausweis? ich meine wenn vom sanierungsstand eine neue isolierung oder eine mindestisolierung vorgesehen war. und somit die eigentlichen berechnungen dann richtig waren. vor allem erreicht im winter bei voller heizkraft meine wohnung keine 20 grad. ich habe im netz gelesen das der vermieter aber 20 grad garantieren muss.

ich frage mich ob ich mir beim vermieter einblick in die vorgenommenen sanierungsarbeiten nehmen kann. ich möchte am ende nicht das der vermieter mir die summe zusätzlich auf die miete schlägt. soweit ich gelesen darf er dies nämlich. es sei denn ich könnte nachweisen das entweder gepfuscht wurde oder sogar arbeiten wie isolierung nicht vorgenommen wurden.


Also das klingt alles schon ein wenig bedenklich, offensichtlich hast du wirklich Pech gehabt wie Kalle schon feststellte.


Normalerweise kannst du als Mieter keinen Einblick in die vorgenommen Sanierungsmaßnahmen nehmen.
Normalerweise darf der Vermieter 11% der Modernisierungskosten auf die Miete als Modernisierungszuschlag umlegen. Diese sind dann auch entsprechend aufzuschlüsseln.
Aber da du ja neu eingezogen bist, wirst du ja sicherlich schon die Miete für den modernisierten Zustand zahlen.

Das Problem scheinen ja die Heizkosten zu sein.
Klar, 35€ sind nicht gerade wenig, aber genaugenommen ist es keine Erhöhung sondern nur eine Anpassung an die realen Kosten. Die bisherigen Vorrauszahlungen wurden vom Vermieter einfach pauschal zu gering angesetzt, wobei man spekulieren kann, ob das absichtlich oder unabsichtlich war.
Wenn der nächste Winter wärmer wird, bekommst du jedenfalls wieder etwas zurück.

Welche Möglichkeiten gibt es:

Lass dich bei der Mieterberatung / beim Mieterverein / beim Energieberater fachkundig vor Ort beraten.
Tausche dich einfach mit deinen Nachbarn aus: Haben sie die gleichen Probleme? Welche Heizkosten haben sie ( zum Vergleich auf die Fläche umlegen)? Was denken sie über die Sanierungqualität / den Vermieter?

Den Vermieter wg. fehlerhafter Sanierung in die Pflicht zu nehmen, wird vermutlich schwierig sein, weil der "angestrebte" Sanierungszustand nicht im Mietvertrag stehen wird und weil du die Wohnung im Vorfeld besichtigt und akzeptiert hast.
Anders sieht es aus, wenn du zb starke Zugerscheinungen als Mietmangel nachweisen kannst.

Hat der Vermieter dagegen die Nebenkosten nachweislich zu tief angesetzt um einen günstigen Gesamt-Mietpreis vorzuspiegeln, wäre das in meinen Augen ein Kündigungsgrund, -möglichkeit.
(zu Überprüfen mit den flächenspezifischen Nebenkostenvorauszahlungen der Nachbarn)

Nebenbei: Wenn du es nicht mal geschafft hat, die Wohnung
auf 20 °C zu heizen, dann ist dass sehr wohl ein Fehler in der Bauausführung, d.h. Heizung falsch ausgelegt oder falsch gebaut oder auch Heizung richtig ausgelegt und Isolierung gespart.
Das wäre in meinen Augen auf jeden Fall ein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigen könnte. Aber dafür unbedingt sachkundig machen bei der Mieterberatung über die Form, die Sätze, Fristen etc..
Was hast du eigentlich überhaupt für eine Heizung?

Also, viel Erfolg

Gruß
[list]Primut[/list]
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Beantwortet von
ja ich werde mich wohl an den mieterbund wenden.

von den 400€ sind 100€ andere kosten also was sonst alles so anfällt. müll und versicherungen etc. da bin ich der meinung dass sie von vorneherein zu niedrig kalkuliert haben wenn ich am ende dafür 100€ zusätzlich bezahlt habe.

die wohnung habe ich übrigens noch im nicht sanierten zustand besichtigt. als gerade alles mögliche rausgerissen wurde aber noch nicht abzusehen war, wie es später einmal aussehen würde. ich habe mich da voll und ganz auf den vermieter verlassen.

was ich für eine heizung habe weiß ich nicht genau. sieht auf jeden fall neu aus. bleibt aber auch bei stufe 2 eiskalt und dies auch bei außentemperaturen unter 0 grad. habe zwar auch schon ein paar mal reparieren lassen aber bisher kein erfolg.

tja, habe anscheinend wirklich leider sehr pech gehabt mit der wohnung. bei dem preis den ich allerdings für diese wohnung zahle hätte man scchon erwarten können dass alles in ordnung wäre.

danke aber für deine antwort und deinen ratschlag!
0 Punkte
Beantwortet von
die wohnung habe ich übrigens noch im nicht sanierten zustand besichtigt. als gerade alles mögliche rausgerissen wurde aber noch nicht abzusehen war, wie es später einmal aussehen würde. ich habe mich da voll und ganz auf den vermieter verlassen.


Oh, das ist natürlich interessant, vereinfacht die Sache aber nicht. ;-)
Und der Mietpreis (kalte Grundmiete) stand schon fest, ohne abgeschlossene Sanierung, bezog sich aber schon auf den sanierten Zustand???

Kurzer Nachtrag zur Frage der Wärmedämmung:

Wenn der Vermieter die Fassade nur neu angestrichen hat, so hat er keine Verpflichtung der Wärmedämmung wg. Bestandschutz.

Wenn er jedoch mehr als 10 % der gesamten Außenwand verändert hat (ausgebessert, Putz abgeschlagen und erneuert, Wärmedämmung o.ä.) so ist er in der Plicht, für diese erneuerte Wand die geforderten Grenzwerte der Energiesparverordnung 2009 einzuhalten, und diese sind schon recht hoch. D.h. das dürften beim normalen Altbau schon ca. 12 - 14 cm Wärmedämmung sein. Hat er weniger verbaut, könnte eine Prüfung interessant werden und das Bauamt hat möglicherweise die Überwachungspflicht verletzt.

Ob eine Wärmedämmung verbaut wurde, erkennst du recht leicht daran, wenn du einfach mal gegenklopfst und es hohl klingt (im Gegensatz zum Treppenaufgang innen).
Die Dämmstärke kann man mitunter an dem Überstand über dem Kellerfenster erkennen, wenn keine Kellerdämmung vorgenommen wurde.

Sicherlich kannst du als Mieter mit einem Hinweis ans Bauamt auch die normgerechte Ausführung anzweifeln, aber das geht schon sehr an die Substanz. ;-)

Interessant könnte vielleicht diese Seite mit einem Heizkostenüberblick sein.
Ist ganz nett aufgeschlüsselt (halt die Kosten bzw. Verbräuche auf die Fläche umgelegt), zwar für 2008 aber als Orientierung vielleicht ausreichend.


Gruß
[list]
Primut[/list]
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Beantwortet von
ich kann mich nur noch mal für deine antworten bedanken.

ja mietpreis stand schon fest und wurde auf neu sanierte wohnung bezogen. die meinten sie hätten schon hoch kalkuliert.

kellerfenster gibt es keine. ich wohne in der hochparterre unter mir befindet sich eine garage. genutzt wird die allerdings nichts für pkws sondern quasi als stand für irgendwelche gerätschaften.

soweit ich weiß wurden die kompletten außenwände neu verputzt. dieses haus war optisch vorher eine bruchbude. ich wünschte nun ich hätte mal photos vom ürsprünglichen zustand gemacht.

meine ganze außenwand ist hohl. das heißt um das fenster ist hohlraum und hinter der heizung muss sich ein noch höherer hohlraum befinden. ich merke dies auch ganz deutlich am klopfen. in der ganzen wand gibt es starke klopfunterschiede. manchmal so als wäre etwas leichtes dahinter und dann wieder so hell dass man weiß dass nichts dahinter ist. zudem kann ich ja auch ein starken luftzug merken wenn ich meine hand vor die hohlräume halte.

danke auch für den heizkostenspiegel. das schaue ich mir genauer an. ich denke ich liege bei sehr schlecht im vergleich mit anderen wohnungen. ;) :(

am liebsten würde ich diese platte was auch immer da in der wand verbaut wurde rausreißen. gerade hinter der heizung. ich würde darauf wetten dass sich dort keinerlei dämmung befindet!
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