Hi,
bissi spät, aber ich habe das heute erst gesehen...
Also die oben verlinkte Flagge (A6) ist eine "inoffizielle mit Bundeswappen", deren Verwendung geduldet wird.
Der Unterschied zur Bundesdienstflagge wird deutlich, wenn man die beiden mal neben-, bzw. untereinander sieht.
Seht es euch bei Wikipedia an:
Bundesdienstflagge bei Wikipedia
@kasi:
Die Bundesdienstflagge ist ein s.g. Hoheitliches Symbol, dessen Verwendung geschützt ist. So darf die Bundesdienstflagge nicht mal von den Ländern verwendet werden.
Es gibt eine ganze Reihe von Sachen, die in Deutschland zwar verkauft, aber nicht verwendet werden dürfen. Du kannst z.B. Polizei-Uniformen kaufen, diese jedoch nicht so einfach tragen. Sehr bekannt ist das grüne T-Shirt mit Aufschrift "Polizei", bei dem die echte Polizei berechtigt ist, dieses sofort an Ort und Stelle zu beschlagnahmen und den Träger ggf. "oben ohne" nach Hause zu schicken.
Sehr bekannt sind auch Beispiele, Kfz betreffend. So kannst du in Elektronik Shops problemlos Blaulichter kaufen, diese jedoch nicht an deinem Auto anbringen. Gleiches gilt für "Martinshörner", also Hupen, welche den Polizei typischen Sound haben.
Für weitere Beispiele schau dir nur mal Elektronik Kataloge an. Bei fast jedem s.g. Weltempfänger steht im Kleingedruckten, dass die Verwendung in Deutschland verboten ist und das Gerät ausschließlich für den Export verkauft wird. Schließlich wirst du in jedem Bau-/Autofachmarkt Artikel wie Scheibenfolien, 100W H4 Lampen oder Unterbodenbeleuchtungen finden. Mit etwas Glück steht bereits auf der Verpackung, dass der Einsatz/Betrieb im Geltungsbereich der StVZO verboten ist.
Der Rückschluss, dass eine Sache, die in Deutschland völlig legal verkauft wird, in Deutschland auch verwendet werden darf, ist also nicht zulässig.
Gruß
Anno