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Gefragt in Webseiten HTML von strauss Experte (4k Punkte)
EIn freundliches Hallo an alle,

ich hab hier mit einem Problem zu kämpfen, welches sehr hartnäckig ist.

Ich hab für eine gute Freundin eine Webseite erstellt, die ihre kleine Firma vorstellt und u.a auch eine Kontaktformular beinhaltet.

Da ich aber von php und solchen Sachen keinen Plan habe, hab ich mich auf die Suche gemacht um ein fertiges Script zu bekommen.

Ich fand nach langen Suchen auch einen Forumsbeitrag (fragt mich aber nicht mehr wo das war >> das ist schon mind. 4 Monate her) in dem auch ein Teil des Scriptes abgebildet war.
Im selben Beitrag war dann noch ne Datei angehängt, die das gesamte Paket für das Script enthielt.

Die Homepage der bekannten ist jetzt erst seit dieser Woche online und gestern bekam die gute Frau Post von so einem Typen, der behauptet, das wir Werbehinweise aus dem Script entfern haben sollen und verlangt jetzt daür 100 € für diese "Straftat".
Weiterhin verlangt der Herr noch weitere 100 € für die komerzielle Nutzung des Scripts.

Ich habe aber nirgendwo im Script einen Hinweis gefunden, das es sich um "Lizenssoftware" handelt.
Im Downlaodarchiv war nur eine Textdatei enthalten, in der beschrieben war an welche Stelle die eigene Emailadresse eingtragen werden sollte und wie dann ein Link auf der eigenen Seite plaziert werden muss.
Nirgendwo ein Copyrighthinweis oder irgendwelche Nutzungsbedigungen.

Wie sollte man sich in so einen Fall verhalten ?

Das Formular ist mittlerweile auch vom Server gelöscht, aber das Downlaodarchiv hab ich noch.

Mfg Micha

10 Antworten

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Beantwortet von
Meines Wissens nach ist es in Deutschland nicht erlaubt Geld für irgendwas zu verlangen wenn man die Forderung versteckt.

Siehe Gerichtsverhandlungen wo es um div. Downloadportale ging, die Freeware zum Download angeboten hatten und irgendwo im footer einen minilink zu den Geschäftsbedingungen mit den entstehenden Kosten zu lesen war.
Die haben alle verloren.

An deiner Stelle würde ich vorsichtshalber die Seite nochmal suchen, von der du das Script hast und davon einen Screenshot erstellen.
Aber im generellen ist ja dein Gegner in der Beweislast in diesem Fall...

Für 100% korrekte Aussagen zu diesem Thema, kontaktiere einen Anwalt. Aber ich denke nicht das dies legal ist und Bestand vor Gericht hätte.
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Beantwortet von strauss Experte (4k Punkte)
Hi

Danke erstmal für die Info !

ich hab den Beitrag ja schon gesucht, aber nichts mehr dazu gefunden. Ich bin fest davon überzeugt, das ich den Link zum Beitrag über Google gefunden habe.
Ich habs auch schon mit den verschiedensten Suchbegriffen versucht, aber bisher ohne Erfolg.

Wahrscheinlich wurde der Beitrag auch schon gelöscht.

Ich hab dem Typen auch schon per Mail geantwortet und ihm den Sachverhalt genauso beschrieben, wie es gewesen ist.

Er hat angeblich Screenshots vom Kontaktformular und vom Quellcode, die beweisen, das ich den Code verändert habe.

Ja selbst wenn es so wäre, und jemand verändert nur ein paar Stellen des Scripts, wie will man dann als Urheber nachweisen, das der eigentlich Ouellcode dann von einem selbst ist ??

Mfg Micha
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Beantwortet von
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Beantwortet von
Ähnlich schon, letztendlich geht es aber darum
Die Beklagte legte gegen die Entscheidung erfolgreich Widerspruch ein


Ich persönlich würde ohnehin nicht zahlen

Aber wenn jemand dann auch noch Screenshots vom Kontaktformular und vom Quellcode hat, erst recht nicht !!!!

Wie sagt man: Im Zweifelsfall für den Angeklagten

Ich drücke dir beide Daumen
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Beantwortet von
Hi,
du hast auf jeden Fall einen Urheberrechtsverletzung begangen. Du hast ein fremdes Script, durch Entfernen des Hinweises auf den Urheber zu dein Eigen gemacht. Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen. Das Internet ist halt kein rechtsfreier Raum. Das haben viele noch nicht begriffen. Deshalb verdienen sich Rechtsanwälte, mit solchen wie dir, eine goldene Nase.
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Beantwortet von
Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen.


Hmm, dann kannst du bestimmt auch die Forderungen in Höhe von
je 2 x 100 EUR bestätigen. Wonach wird die eigentlich bemessen?

Hmm, SCRIPTE sind nicht unbedingt meine Welt.
Und vielleicht war es wirklich nicht in Ordnug, falls möglicherweise Werbeelemente entfernt wurden.

Eines weiß ich aber:
Auch wenn sich die Anwälte natürlich
eine goldenen Nase bei solchem "Peanuts" verdienen
Letztendlich ist doch entscheidend, wer sie bezahlen muß
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Beantwortet von
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Sage ich doch die ganze Zeit, da könnte ja jeder kommen :-)

Übrigens gut recherchiert Scip - meine Anerkennug ;-))
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Beantwortet von son_quatsch Experte (5.3k Punkte)
Also echt - wenigstens nach "dem Typen" selbst würd ich doch im Internet suchen, wüsste ich die Herkunft meiner Kopien nicht mehr. Oder ihn direkt fragen. Eine Lehre sollte es dir sein: immer die Herkunft notieren - schon allein um später nachvollziehen zu können, woher man etwas hat und ob es inzwischen sicherheitsrelevante Neuerungen gibt. Auch (eigentlich gerade dann) wenn man von "solchen Sachen keinen Plan" hat.
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Beantwortet von
der Unterschied zwischen dem Gerichtsurteil aus Antwort 7 und dem geschilderten Sachverhalt des Fragers sollte aber schon auffallen: "Look-and-Feel" gegen PHP-Script. Insofern ist das nicht so ohne weiteres übertragbar.

Hier kommt es eher auf folgendes an:
[*]Nachweis, dass der angebliche Urheber (warum wertest du ihn mit "Typ" ab?) wirklich der Urheber des Scripts ist (wie kann der eigentlich deinen PHP-Quellcode einsehen?)
[*]Prüfen ob die Schöpfungshöhe überhaupt ausreicht, um Ansprüche ableiten zu können (bei einem Kontaktformular halte ich das für aussichtslos)
[*]Script austauschen oder von fachkundigem Menschen prüfen lassen (die rasche Reaktion des vermeintlichen Urhebers macht mich stutzig, was das Script tatsächlich so alles treibt)
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