Hallo,
Unter nahen Verwandten liegt der Freibetrag für Schenkungssteuer bei 400.000 Euro, bei entfernter Verwandten bei 200.000 Euro (wenn ich mich noch recht erinnere).
Auch wenn keine Schenkungssteuer anfällt, musst du aber Einkommenssteuer zahlen.
Wenn deine Frage wirklich konkret ist, dann konsultiere einen Steuerberater.
Gruss, Mikoop