Hallo Lou,
irgendwo im Kleingedruckten wird es schon stehen und noch kleiner gedruckt auch ein Hinweis, dass der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte widersprochen werden kann. Damit wäre die Sache mit dem Adressenverkauf auch legal. Oftmals wird das sogar über die 'Datenschutzbestimmungen' geregelt, indem man versichert, dass die Daten nur innerhalb des Unternehmensverbundes erfasst und nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn das zur Erbringung der Dienstleitung erforderlich ist. Unter welchen Umständen das erforderlich ist, wer diese Dritten dann sind und wie deren Umgang mit den 'überlassenen' Daten geregelt ist (oder auch nicht), erfährt man natürlich nicht.
Am Schlimmsten treibt es hier meiner Meinung nach die Deutsche Post (ca. 30 % im Eigentum des Bundes). Hier sind ja nicht nur die Absender 'Kunden' da sie eine Dienstleistung (Zustellung eines Briefes) bei der Post in Auftrag geben, sondern auch die Empfänger werden in der Adressdatei verewigt. Dagegen hast du keine Widerspruchsmöglichkeit und diese Adressen werden dann durch eine
Tochterfirma kommerziell verwertet. Bei diesem 'Service' sind dem Absender der Werbepost mitunter noch nicht einmal die jeweiligen Empfängeradressen bekannt, der gibt nur die Rahmenbedingungen für den Empfängerkreis vor.
Ich habe schon vor Jahren die zwar korrekt adressierte, aber unerwünschte Werbepost erheblich ausgedünnt. Adressfeld durchgekreuzt, daneben groß und deutlich 'Annahme verweigert - unfrei zurück' und ab in den nächsten Briefkasten. Dabei wird jedesmal Rückporto beim Absender fällig und das ist eigentlich die schnellste Methode aus dessen Verteiler gestrichen zu werden.
Ansonsten sind ganz junge Kaninchen übrigens absolut blind
Gruß
Kalle