Nein, da der Grundsatz, dass diese Bezeichnungen in den Papieren und an den Reifen übereinstimmen müssen, nur dann nicht gilt wenn "höherwertiger" verbaut wird als der entsprechende Eintrag in den Papieren. Bei Winterreifen gilt nochmal eine Ausnahme, bei der aber ein Aufkleber im Fzg. angebracht werden muss, der die maximale Geschwindigkeit der Reifen anzeigt. Diese Geschwindigkeit darf dann auch nicht überschritten werden.
Gruß
Mic
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