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Gefragt in Plauderecke von
Habe mir neue Sommerreifen gekauft:
185/65 R14 86 T, dass T zeigt wohl die Geschwindigkeit an, bis 195km/h.
In meiner Zulassung steht aber statt dem T ein H =225Km/h.

Darf ich die neugekauften,also mit dem T am Ende,trotzdem montieren lassen? Ich muss dazu schreiben,dass ich schneller wie 170km/h nie fahre.

Danke im voraus.

13 Antworten

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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Nein, da der Grundsatz, dass diese Bezeichnungen in den Papieren und an den Reifen übereinstimmen müssen, nur dann nicht gilt wenn "höherwertiger" verbaut wird als der entsprechende Eintrag in den Papieren. Bei Winterreifen gilt nochmal eine Ausnahme, bei der aber ein Aufkleber im Fzg. angebracht werden muss, der die maximale Geschwindigkeit der Reifen anzeigt. Diese Geschwindigkeit darf dann auch nicht überschritten werden.

Gruß
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

Bei Winterreifen gilt nochmal eine Ausnahme, bei der aber ein Aufkleber im Fzg. angebracht werden muss, der die maximale Geschwindigkeit der Reifen anzeigt.


ist richtig und nur gering zu ergänzen. Die Anbringung muss im Sichtfeld des Fahrer erfolgen.

Gruß

Helmut
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Ist eigentlich jemandem ein Fall bekannt, in dem ein Halter oder Fahrer tatsächlich belangt wurde, weil dieser Aufkleber nicht vorhanden war?
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Beantwortet von
es gibt zur A1 nichts hinzuzufügen, außer:

@satadur mach doch in zukunft einen eigenen thread auf wenn die frage nichts mit der 1. frage des TE zu tun hat.

LG
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Beantwortet von
ist richtig und nur gering zu ergänzen. Die Anbringung muss im Sichtfeld des Fahrer erfolgen.
nö, iss nich wahr. ein aufkleber im sichtfeld? so mittich in der frontscheibe vielleicht? kannst ned noch den genauen ort des anbringens ausführen, ned das die fragestellerin das handschuhfach oder das bordbuch nimmt.
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

der Tacho liegt auch im Sichtfeld des Fahrers oder ?

Gruß

Helmut
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

ist mir noch eingefallen.

Bei verwendung von nicht zugelassenen Reifen auf deinem Auto erlischt die Betriebserlaubnis, das kann bei einer Kontrolle oder schlimmer, bei einem Unfall erheblichen Ärger geben.

Was auf jeden Fall nicht klappt, den nächsten TÜV kannst mit den Reifen vergessen.

Hast du die Reifen sebst ausgesucht oder ein Händler?

Wenn es ein Höndler war, dann würde ich mich wegen der falschen Beratung beschweren und ihn auffordern die Reifen zurückzunehmen.

Wenn du sie selbst ausgesucht hast, hast du schlechte Karten und eine schlechte Beratung gehabt.

Gruß

Helmut
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Beantwortet von
Danke für die Infos.
Leider habe ich die Reifen selbst ausgesucht und hatte mich vorher auch Informiert aber an die letzten Buchstaben T oder H, nicht beachtet, da ich sowieso keine 200km/h fahre. Jetzt habe ich den Zonk,muss ich durch.

Danke an Mic
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

sind die Reifen schon montiert?

Sonst würde ich mit dem Händler wegen einem Tausch sprechen, wird wahrscheinlich nicht kostenfrei sein, aber einen Versuch wert.

Gruß

Helmut
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Beantwortet von
Leider habe ich die Reifen selbst ausgesucht ...

Bist Du einfach so zum Reifenhändler oder auf eine Shopseite im Internet gegangen und hast tatsächlich nicht einmal die Frage beantwortet, für welches Fahrzeug Du Reifen brauchst?
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