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Gefragt in E-Mail Outlook von
Im gegebenen Fall liegt die Annahme eines Identitätdiebstahls vor (von einem "Verdacht" möchte ich an dieser Stelle nicht sprechen).

Das Googlemail-Konto ist nicht zugänglich, ein Passwort ist nicht bekannt, eine Sicherheitsadresse ist nicht bekannt.

Die Adresse wurde zwar im Beisein des "Kontoinhabers" angelegt; dieser war aber recht gutgläubig.

Wie kann man nun sicherstellen, dass die Identität nicht weiter verwendet werden kann?
Die Google-Hilfe bringt mich da selber nicht weiter.

Hat da jemand von euch Erfahrung? Was empfehlt ihr?

4 Antworten

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Beantwortet von
Die Adresse wurde zwar im Beisein des "Kontoinhabers" angelegt; dieser war aber recht gutgläubig

Für welchen Zweck wurde es angelegt, wenn es dann nicht zugänglich ist?


Hat da jemand von euch Erfahrung? Was empfehlt ihr?

Okay, Googlemail ist einer der wenigen Anbieter, bei denen ich noch kein Konto habe.

Löschen - und im Beisein einer vertrauenswürdigen Person ein neues anlegen. Paßwort aufschreiben - und das dann von dem Kontoinhaber ändern lassen
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Hoexer,

Googlemail hält sich aus solchen Fällen heraus. -> Klick

Das o.a. wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber warum das Ganze, wenn Name und Abschrift des Konto-Erstellers bekannt sind?

Ich hatte dir in der Sache mit dem 'Hilflosen' schon einmal empfohlen, die Angelegenheit direkt mit dem Verkäufer des Notebooks zu klären, der dieses ja auch für den 'Hilflosen' eingerichtet hat. Nur wenn er sich regelrecht weigert die Zugangsdaten zu dem Googlemail-Konto herauszugeben, hättest du eine echte Handhabe gegen ihn. Wenn er aber noch nicht einmal dazu aufgefordert wurde, sieht es damit eher schlecht aus. Er müsste noch nicht einmal die Kosten für einen mit der Klärung beauftragten Anwalt übernehmen, solange er noch nie zur Herausgabe der Zugangsdaten zu diesem Konto aufgefordert wurde.

Wenn ihr, aus welchem Grund auch immer nicht persönlich vorstellig werden wollt, dann macht es eben per Übergabe-Einschreiben.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Danke, Kalle, für den Link.
Sowas habe ich gesucht, aber nicht gefunden.

Es handelt sich genau um den von dir zitierten Fall.
Die Angelegenheit gestaltet sich tatsächlich "schwierig"; da ist wohl auch juristisch kaum etwas zu machen, da der "Einrichter" die Kenntnis des Passwortes verneint.

Ich danke nochmals für den Hinweis.
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Beantwortet von
Hallo Hoexer,
als erstes würde ich DICH in der Funktion als Berater feuern :))

...und zweitens gleich einen kompetenten Menschen wie Kalle etc. befragen

Das erspart Zeit und Ärger ;-)
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