Hallo Hoexer,
Googlemail hält sich aus solchen Fällen heraus. ->
Klick
Das o.a. wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber warum das Ganze, wenn Name und Abschrift des Konto-Erstellers bekannt sind?
Ich hatte dir in der Sache mit dem 'Hilflosen' schon einmal empfohlen, die Angelegenheit direkt mit dem Verkäufer des Notebooks zu klären, der dieses ja auch für den 'Hilflosen' eingerichtet hat. Nur wenn er sich regelrecht weigert die Zugangsdaten zu dem Googlemail-Konto herauszugeben, hättest du eine echte Handhabe gegen ihn. Wenn er aber noch nicht einmal dazu aufgefordert wurde, sieht es damit eher schlecht aus. Er müsste noch nicht einmal die Kosten für einen mit der Klärung beauftragten Anwalt übernehmen, solange er noch nie zur Herausgabe der Zugangsdaten zu diesem Konto aufgefordert wurde.
Wenn ihr, aus welchem Grund auch immer nicht persönlich vorstellig werden wollt, dann macht es eben per Übergabe-Einschreiben.
Gruß
Kalle