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Gefragt in Plauderecke von
Liebe Supportnet Schreiber!


Ich habe folgendes Problem. Und zwar: Ich wurde 2009 in Österreich rechtskräftig zu einer Freiheitstrafe verurteilt und habe vorher noch nie einen Führerschein besessen. Mein Antrag zum Erwerb eines Führerscheins wurde mit der Begründung abgelehnt wegen dem Delikt was ich habe. Nun meine Frage an euch. Weiß jemand ob ich den Führerschein in Tschechien oder Slowakei machen kann wenn ja kennt vl. jemand ein paar Fahrschulen. Das mit dem Fahrverbot ist mir klar.

Danke im Voraus

3 Antworten

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Beantwortet von rainberg Profi (14.9k Punkte)
Mein Antrag zum Erwerb eines Führerscheins wurde mit der Begründung abgelehnt wegen dem Delikt was ich habe.


....das wird dann schon seine Richtigkeit haben.


Weiß jemand ob ich den Führerschein in Tschechien oder Slowakei machen kann


... und nun willst Du das eine Delikt noch durch ein zweitess aufwerten.

In meinen Augen gehörst Du zu den Unverbesserlichen und bist eine Gefahr für die Allgemeinheit.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

wieso sollte das ein weiteres Delikt sein, wenn es im Rahmen der bestehenden Gesetze generell möglich ist?

Sofern du mindestens 185 Tage aus beruflichen und/oder privaten Gründen den Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsland hast, kannst du dort auch rechtmäßig den EU-Führerschein erwerben. Allerdings kann man ihn in Österreich bei einem Entzug der Fahrerlaubnis (Fahrverbot) nicht nutzen und dort auch erst umschreiben lassen, wenn die verhängte Sperrfrist zur Neu-, in diesem Fall Ersterteilung der Fahrerlaubnis abgelaufen ist und die Fahrerlaubnis generell erteilt wurde. (Der Führerschein besagt ja im Prinzip nur, für welche Fahrzeuge man entsprechende Fahrprüfungen abgelegt hat.)

Um auch die notwendige Fahrerlaubnis zu erhalten, wird u.U. vorher noch eine VPU (in Deutschland MPU) angeordnet und man sollte sich nicht darauf verlassen, dass eine ebenfalls in Tschechien angebotene und absolvierte VPU ersatzweise akzeptiert wird.

Man sollte sich weiterhin auch nicht darauf verlassen, dass man mit einem tschechischen EU-Führerschein bedenkenlos in allen anderen EU-Ländern fahren darf. Es kann jedes Land für sich selbst entscheiden, ob bei Ausländern auch ein im jeweiligen Wohnsitzland ausgesprochenes Fahrverbot im eigenen Land Anwendung findet. Das ist meines Wissens z.B. in Österreich der Fall.

Bei einem im Zusammenhang mit einer Straftat (mit Freiheitsentzug) verhängtem Fahrverbot sollte, sich dem Urteil eigentlich auch die Dauer der Sperre entnehmen lassen. Eine Beantragung der Fahrerlaubnis ist frühestens 3 Monate vor Ablauf sinnvoll, ansonsten wird dieses 'Ansinnen' i.d.R. ohne weitere Prüfung zurückgewiesen.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Eine Beantragung der Fahrerlaubnis ist frühestens 3 Monate vor Ablauf sinnvoll, ansonsten wird dieses 'Ansinnen' i.d.R. ohne weitere Prüfung zurückgewiesen.

Erfahrung oder Studiert ;-)
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