Hallo,
ja, er darf so was. Wenn er dir eine mangehafte Sache verkauft hat, hat er zunächst einmal das Recht auf Wandlung/Nachbesserung und muss nicht sofort den Kaufpreis erstatten, nur weil der Käufer das so will.
Die Mängelhaftung selbst kann er allerdings nicht verweigern, es sei denn es wäre vorher so vereinbart worden. Vereinbart heißt in diesem Fall, dass dir beim Kauf bewusst gewesen sein muss, dass die Mängelhaftung vertraglich ausgeschlossen wird, irgendwas Kleingedrucktes in den AGB oder auf dem Kaufbeleg, von dem du vor dem Kauf keine Kenntnis hattest, ist dagegen unwirksam.
Im Internet wirst du genügend Infos zur 'Mängelhaftung' finden. Mach dich dazu schlau und sprich dann noch mal mit dem Verkäufer. Falls er sich tatsächlich weigern sollte kannst du ihn immer noch fragen, ob er neben der Rückerstattung des Kaufpreises eventuell auch noch deinen Anwalt bezahlen möchte, denn seine Pflichten als Verkäufer sind in diesem Punkt eindeutig gesetzlich geregelt.
Gruß
Kalle