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Gefragt in Plauderecke von
Dadurch das die Baumfällung im Schloßgarten illegal war, sowie der Bau des GWM, war auch der Polizeieinsatz am 30.09.2010 nicht berechtigt. Werden bei den Verantwortlichen strafrechtliche Maßnahmen ergriffen ?
Dank an H.Züfle, das er so besonnen und sich Rechtstreu verhält !! Dadurch wird der Situation sehr viel Agressionspotential herausgenommen ,Glückwunsch.

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[sup]*Threadedit* 05.01.2012, 14:50:47
Admininfo: Thread verschoben. Bitte beachte FAQ 2, #2 bei deiner nächsten Anfrage.
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5 Antworten

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Beantwortet von
und das hat jetzt mit "WindowsXP" genau was zu tun?
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Beantwortet von Experte (1.9k Punkte)
Was wie welcher Schloßgarten, wie und wo?

Ich hab mich auch mal über so was geärgert; Tenor war, daß Bäume nach Lust und Laune (überspitzt ausgedrückt) abgesäbelt werden dürfen. Auf meine Frage hin, ob ich mir also eine Kettensäge kaufen und lossägen dürfte (mal von besitzerrechtlichen und anderem Dimgen abgesehen) kam ein ja. Es gäbe keine Baumschutzverordnung etc ...
Irgendwann muß die gefallen sein; ich weiß noch, daß wir in den 70ern Himmel und Hölle in Bewegung setzen mussten, um im eigenen Garten einen Baum, fällen zu dürfen.

Stand: Rheinland-Pfalz
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Beantwortet von
Kann es sein, dass auch Bäume ab einem Gewissen alter unter den "Denkmalschutz" fallen und es bei den ganz oben genannten Bäumen noch nicht der Fall war?
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Beantwortet von Experte (1.9k Punkte)
Ne nee, das war allgemein so - was zur Buga alles weggesäbelt wurde, geht auf keine Kuhhaut; auch ohne Buga herrscht hier immer wieder der Baumkillwahn.
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Beantwortet von
Aha, die berüchtigten "radikalen Parkschützer", habe ich schon viel von gehört.

vielleicht gibt´s ja irgendwann auch mal "radikale Menschenschützer"?!!
...