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Gefragt in Bildbearbeitung von happy16 Einsteiger_in (3 Punkte)
Hey,

die Zusammenarbeit mit Designern bin ich nun schon gewöhnt, doch nun ist mir
was Neues passiert. Ich habe mit nämlich ein Template in Photoshop bestellt und
wollte das dann selber noch was anpassen. Dazu benötigt man natürlich die Datei
im .psd Format, die mir der Designer aber nicht geben wollte. Man mache sich bei
so was wohl wegen der Schriften strafbar. Daher kann er mit die .psd Datei also
nicht verkaufen, denn die Rechte an den Schriften hat er nicht. Bitte erklärt mir das
doch mal, damit ich es verstehe. Hat mein Designer da Recht? Wie wäre es in
[urltp://www.*Z*/schriften/index.asp
]diesem Fall[/url]? Wenn das als Freeware/ Open Source angeben ist, dann macht
man sich doch nicht strafbar. Richtig?

Vielen Dank

2 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Hi,

das hängt natürlich davon ab welche Schriften der Designer verwendet hat. Guckst Du hier:


www.telemedicus.info/article/1474-Schriften-Wie-sind-sie-rechtlich-geschuetzt.html

Dort steht folgendes geshrieben:
Schriften können als Werke der angewandten Kunst (§ 2 Abs. 1 Nr.4 UrhG) urheberrechtlich geschützt sein.
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

-> in Adobe CS5 enthaltene Schriften

Die im Standard Install Set 1 + 2 enthaltenen Schriften können in Photoshop zur Erstellung grafischer Objekte verwendet werden, auch bei einer späteren kommerziellen Verwendung. Eine Weitergabe dieser Fonst ist jedoch untersagt und wäre ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen.

Sofern dein Designer eine Schrift von Photoshop verwendet hat, welche auch bei dir installiert ist, spricht zumindest in diesem Punkt nichts gegen die Herausgabe der *.psd.

Hat er jedoch eine zusätzliche Schrift installiert und verwendet, sind natürlich die für diese Schrift gültigen Lizenzbedingungen maßgebend. Die in deiner *Z*ensierten Quelle angegebenen Lizenzmodelle beziehen sich auf eine rein private Nutzung, nicht auf eine kommerzielle. Bei 'Open Source' gibt es da keinen Unterschied, aber bei einer 'Freeware' kann es durchaus möglich sein, dass für die kommerzielle Nutzung eine entsprechende Lizenz erworben und ein Nutzungsentgelt entrichtet werden muss.

Gruß
Kalle
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