Hallo Jörn,
ob ein Blog der Impressumspflicht unterliegt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab.
- Keine Impressumspflicht gibt es bei 'Telemediendiensten' zu rein persönlichen oder familiären Zwecken
Von einem Blog kann man das nicht unbedingt behaupten, der behandelt üblicherweise Themen von allgemeinem Interesse und bietet diese auch der Allgemeinheit zur Nutzung an.
- Für Telemedien, die über die persönlichen oder familiären Zwecke hinausgehen kann es eine eingeschränkte Impressumspflicht geben, bei der nur Name und Anschrift genannt werden muss, aber nur, wenn sie nicht geschäftsmäßig betrieben werden.
Geschäftsmäßig ist hier nicht gleichzusetzen mit einer Gewinnerzielungsabsicht. Auch das Anzeigen von Werbung zur reinen Deckung der zum Betreiben des Blogs anfallenden Kosten ist 'geschäftsmäßig' und begründet somit eine umfassende Impressumspflicht.
- Aus journalistisch-redaktionell gestalteten Beiträgen, wie z.B. dem veröffentlichen von Pressemitteilungen, kann sich u.U. sogar eine erweiterte Impressumspflicht ergeben.
Die Impressumspflicht von Blogs kann sich also von 'keine' bis 'erweitert' erstrecken, es kommt immer auf den konkreten Fall an. Und im Streitfall leider auch von der Auffassung des jeweiligen Richters, denn die Bestimmungen des Telemediengesetztes sind in etlichen Punkten zu ungenau formuliert und können deshalb unterschiedlich ausgelegt werden.
Im Gegensatz zu einer inhaltlich meist statischen Website haben die meisten Blogs eine Kommentarfunktion, über welche die Beiträge kommentiert werden können und dann oft auch noch diskutiert werden. Durch Bereitstellung dieser Funktion durch dich, werden alle Kommentare Teil deines Internetauftritts, für welchen ausschließlich du selbst verantwortlich bist. Und bei 'eingeschleppten' straf- oder urheberrechtlich relevanten Inhalten würde dich auch ein fehlendes Impressum nicht vor Verfolgung schützen.
Gruß
Kalle