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Gefragt in PC-Sonstiges von
Hallo!

Ich möchte so artikelartige Texte zu Themen veröffentlichen, die mich interessieren.
Früher hat man dann ne Homepage gemacht, heute sind glaub ich Blogs "in" bei den Kids (=Leute unter 30). Vielleicht ist es aber auch schon Facebook???

Vorteile, von denen ich glaube, dass sie ein Blog besitzt:
-relative Anonymität (keine Impressumspflicht)
-Man wird schnell von Suchmaschinen gefunden, ohne sich drum kümmern zu müssen.

Stimmt das so???
Und was sind die Nachteile vom Blog?
Ist Zweisprachigkeit (de, uk) realisierbar?

PS:
Grundkenntnisse in Sachen FTP, htaccess, HTTP, JS, PHP sind vorhanden, also daran sollte es bezügl. einer HP nicht scheitern. Kosten sollten aber keine entstehen.

Grüsse
Jörn

4 Antworten

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Jörn,

ob ein Blog der Impressumspflicht unterliegt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab.

- Keine Impressumspflicht gibt es bei 'Telemediendiensten' zu rein persönlichen oder familiären Zwecken
Von einem Blog kann man das nicht unbedingt behaupten, der behandelt üblicherweise Themen von allgemeinem Interesse und bietet diese auch der Allgemeinheit zur Nutzung an.

- Für Telemedien, die über die persönlichen oder familiären Zwecke hinausgehen kann es eine eingeschränkte Impressumspflicht geben, bei der nur Name und Anschrift genannt werden muss, aber nur, wenn sie nicht geschäftsmäßig betrieben werden.
Geschäftsmäßig ist hier nicht gleichzusetzen mit einer Gewinnerzielungsabsicht. Auch das Anzeigen von Werbung zur reinen Deckung der zum Betreiben des Blogs anfallenden Kosten ist 'geschäftsmäßig' und begründet somit eine umfassende Impressumspflicht.

- Aus journalistisch-redaktionell gestalteten Beiträgen, wie z.B. dem veröffentlichen von Pressemitteilungen, kann sich u.U. sogar eine erweiterte Impressumspflicht ergeben.

Die Impressumspflicht von Blogs kann sich also von 'keine' bis 'erweitert' erstrecken, es kommt immer auf den konkreten Fall an. Und im Streitfall leider auch von der Auffassung des jeweiligen Richters, denn die Bestimmungen des Telemediengesetztes sind in etlichen Punkten zu ungenau formuliert und können deshalb unterschiedlich ausgelegt werden.

Im Gegensatz zu einer inhaltlich meist statischen Website haben die meisten Blogs eine Kommentarfunktion, über welche die Beiträge kommentiert werden können und dann oft auch noch diskutiert werden. Durch Bereitstellung dieser Funktion durch dich, werden alle Kommentare Teil deines Internetauftritts, für welchen ausschließlich du selbst verantwortlich bist. Und bei 'eingeschleppten' straf- oder urheberrechtlich relevanten Inhalten würde dich auch ein fehlendes Impressum nicht vor Verfolgung schützen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Danke KJG17, du bist ja ein wandelndes Wiki. :-)

Ok, damit hat sich die Sache für mich erledigt. Ich werde meine Wohnadresse nicht wegen ein paar Texten veröffentlichen.

Grüsse,
Jörn
0 Punkte
Beantwortet von
Geschäftsmäßig ist hier nicht gleichzusetzen mit einer Gewinnerzielungsabsicht. Auch das Anzeigen von Werbung zur reinen Deckung der zum Betreiben des Blogs anfallenden Kosten ist 'geschäftsmäßig' und begründet somit eine umfassende Impressumspflicht


Auch das ist noch nicht vollständig: "geschäftsmäßig" bedeutet in diesem Zusammenhang einfach "dauerhaft". Also ist auch eine Homepage über das Liebesleben deines Dackels nach einiger Zeit "geschäftsmäßig" (spätestens dann, wenn sie auch verlinkt ist, z.B. über Suchmaschinen)

Nicht geschäftsmäßig und damit von der Impressumspflicht befreit sind wirklich nur reine Privatseiten von sehr begrenzter Lebensdauer (zB. zum 65. Geburtstag) oder solche mit wirksamer Zugangsbeschränkung.
0 Punkte
Beantwortet von
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