Hallo ebayuser,
für die Berechnung der Rente wird jeweils das beitragspflichtige Jahreseinkommen und die sich daraus für dieses Jahr ergebenden Beiträge herangezogen und das beinhaltet dann auch die Rentenversicherungsbeiträge für solche Einmalzahlungen wie Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Wenn durch solche Einmalzahlungen das Gesamteinkommen die s.g. Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, dann ist nur der Teil beitragspflichtig, der noch innerhalb dieser Bemessungsgrenze liegt und nur der wirkt sich dann auch auf die Höhe der Rente aus. Für den überschreitenden Betrag wird dagegen kein Beitrag erhoben und dieser Teil wird dann natürlich auch nicht bei der Errechnung der Rente berücksichtigt.
Gruß
Kalle