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Gefragt in Plauderecke von
Hi,
ich habe eine kurze Frage zu folgendem Szenario:
ich stehe auf meinem Balkon und rauche eine Zigarette. 2 Punks(mal vorsichtig formuliert) sind auf der Straße und schubsten Motorräder um und treten Autospiegel ab. Ich rufe die Polizei, schnapp mir meine CO2-Pistole(die mehr als zwickt) und renne nach unten um die Täter laut Jedermannsrecht festzusetzen, bis sie sich ausweisen oder die Polizei eingetroffen ist. Die Täter werden handgreiflich, ich versuche mich zu verteidigen, was keinen Sinn hat und schieße einem gegen den Brustkorb, woraufhin er auf die Knie geht. Die Polizei trifft ein und entwaffnet mich.



Meine Frage: Ich darf Waffen außerhalb meines Grundstücks nur mit erlaubnis führen, die ich nicht habe. Dennoch wusste ich, dass meine "Waffe" mir zur unmittelbar bevorstehenden Selbstverteidigung dienen wird und habe die deswegen schussbereit mit mir geführt. Mach ich mich trotzdfem strafbar oder ist das Erkennen einer drohenden Gefahrensituation trotzdem rechtfertigend?

Grüße

4 Antworten

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Beantwortet von
Da war niemand gefährdet an Leib und Leben - außer dir durch das Rauchen.

Die Gefahr für Leib und Leber beschwörst du herauf, indem du verbotenerweise mit einer Anscheinswaffe dort unten auftrittst.

Ein Anruf bei der Polizei hätte genügt - nebst deiner Zeugenaussage.

Ich nenne deine Tätlichkeit mal ein Mehrfachdelikt.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin,

allein schon die Tatsache, dass du das Ding geladen und zugriffsbereit außerhalb des Grundstücks mit dir geführt hast, ist eine Ordnungswidrigkeit, dass du damit dann auch noch gezielt auf eine Person geschossen hast, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

Du hättest einfach mal den üblicherweise solchen freiverkäuflichen Waffen beiliegenden Zettel mit den Hinweisen zu dem hierzulande geltenden Waffenrecht durchlesen sollen, bevor du dich als selbst ernannter Hüter von Recht und Ordnung ohne zwingende Notwendigkeit damit auf 'Verbrecherjagd' begibst.

Wer allein seine sichere Wohnung verlässt, um sich zwei bereits randalierenden Personen gegenüber zu stellen, der setzt sich im vollen Bewusstsein des damit verbundenen Risikos dieser Situation aus, was ja allein schon das Mitführen der Waffe beweist. Etwas anders würde das eventuell gewertet, wenn du auf diese Art versucht hättest weiteren Schaden von einer dritten Person abzuwenden, aber hier ging es ja 'nur' um umfallende Motorräder und abgebrochene Autospielgel.

Jetzt musst du nicht nur mit einer Ordnungsstrafe, sondern zumindest noch mit einem Strafbefehl wegen Körperverletzung rechnen und ich kann dir nur raten, bei einer eventuellen Anhörung auf diesen Quatsch mit der Selbstverteidigung zu verzichten und dich einsichtig zu zeigen. Etwas Anderes würde dir vermutlich auch ein Anwalt nicht raten, aber der nimmt dafür Geld.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Ich dachte mir eben beim Lesen des Textes: "Von was zur Hölle redet
er denn da?"
....
bis ich gelesen habe, dass da
Softair


und nicht
Solitär

steht.
Ich sitze definitiv zu viel vor meinem Arbeitsgerät, sprich Computer.

pinpaller
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Beantwortet von latrodectus Experte (1.1k Punkte)
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