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Gefragt in Plauderecke von
Hallo zusammen,

kurze Zusammenfassung: Habe eine gebrauchte, aber funktionsfähige
Grafikkarte verkauft, die ich vorher auch ausgiebig gebenchmarkt und
belastet habe(mit Phoronix unter Linux). Der Käufer behauptet nun, es
sei nach einer Weile Betrieb und hoher Belastung zu Artefakten
gekommen, jetzt funktioniert die Karte wohl gar nicht mehr. (Neustarts
des Systems in der Schleife). In meinem Angebot hatte ich die
obligatorische Klausel "Keine Rücknahme, Garantie, da
Privatkauf....etc.." druntergesetzt. Der "Streitwert" liegt bei ca. 30Euro.

Der Käufer möchte nun sein Geld zurück, was ich verstehen kann. Auf
der anderen Seite kann ich nicht beurteilen, ob er übertaktet, sie falsch
gehandhabt o.Ä. hat.

Hatte so einen Fall noch nicht und bin mir unschlüssig
deswegen...Meinungen?

Grüße

10 Antworten

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Beantwortet von andreas1956 Experte (2.8k Punkte)
Hallo,

Steht doch da; keine Rücknahme, keine Garantie. Das eine hält länger das andere kürzer.
Ich würde es drauf ankommen lassen.
0 Punkte
Beantwortet von
Naja,

so einfach ist das nicht. Hat der verkaufte Artikel einen Mangel der nicht beschrieben wurde oder macht nicht das was man ein Artikel wie er verkauft wurde für gewöhnlich macht (fehlende Haupteigenschaft) kann der äufer wohl eine Rücknahme verlangen auch wenn diese eigentlich ausgeschlossen war.
In diesem Fall ist es aber so dass der Artikel wohl beim Gefahrenübergang noch funktioniert hat und das Risiko des Untergangs damit auf den Käufer übergegangen ist. Dass die Karte kurz darauf kaputt gegangen ist war so nicht vorherzusehen. Der Käufer könnte höchstens behaupten dass die Karte schon defekt war und der Verkäufer das auch wusste. Das müsste er in diesem Fall aber beweisen.
Die Frage wäre also ob man wegen 30€ eine Negative in Kauf nimmt oder ob man sich nicht zukünftig besser schützt (Seriennummer fotografieren und Screenshots der Karte im Betrieb, Zeugen) und die 30€ als Lehrgeld abhakt.

Gruß Gonozal
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Beantwortet von
Vielen Dank für die Antworten. Hatte ich vermutet, dass es nicht ganz so
einfach ist, bzw. mir eine neg. Bewertung nicht erspart bleiben würde.
Ich werde erstmal 50% Erstattung als Kulanz anbieten und schauen
was passiert...

Grüße
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Beantwortet von
nee, so ein Angebot würde ich nicht machen. Damit gestehst Du ja in gewisser Weise ein, dass der Fehler bei Dir liegen könnte.
Entweder Du machst eine komplette Rückabwicklung oder Du bleibst hart, wenn Du Dir sicher bist, dass alles ok ist mit der Karte.
0 Punkte
Beantwortet von
Habe sie eine ganze Weile nicht angefasst...dann wie gesagt wieder
ausgepackt, hart gebenchmarkt und etwas gespielt...Außerdem lief sie
ja zu Beginn beim Käufer und zeigte erst später Artefakte, was ja
bedeutet, dass sie beim Gefahrenübergang(von mir an den
Logisitikzusteller) noch in Ordnung war?...
0 Punkte
Beantwortet von andreas1956 Experte (2.8k Punkte)
Richtig!!
Alles andere ist -braune Masse-, nichts unternehmen, keine Kulanzanbietung. Ist meine Meinung
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Beantwortet von
Dass die Karte zu Beginn einwandfrei funktionierte, hatte ich sogar überlesen. Eventuell hat der Käufer ein Wärmeproblem im Rechner, was solche Artefakte verursacht. Meine Erfahrung mit Grafikkarten ist, dass sie entweder voll funktionieren oder überhaupt nicht (schwarzer Bildschirm also). Grafikabstürze kenne ich wie gesagt nur bei Wärmeproblemen
Ich würde auch nichts anbieten, der Käufer soll mal bei sich selber schauen.
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Beantwortet von
Danke für den Rat!
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo guest007,

verschiedene Hardware muss auch miteinander 'können', das ist leider nicht unbedingt selbstverständlich. Deshalb wäre es für dich wohl besser gewesen, wenn du beim Angebot auch das Board angegeben hättest, mit welchem die GraKa bei dir bisher problemlos funktioniert hat. In dem Fall hätte dann das Risiko voll beim Käufer gelegen, sofern er diesen Hinweis 'überlesen' hat.

Ich habe es selbst schon erlebt, dass eine GraKa trotz identischem Monitor und Betriebssystem in Rechnern unterschiedlicher Hersteller (mit entsprechend unterschiedlichen Boards), ein unterschiedliches Verhalten zeigte.

Leider hast du hier zu der GraKa und dem Board keine konkreten Angaben gemacht. Ich würde mal nach grundsätzlich bestehenden Problemen der GraKa im Zusammenspiel mit Boards bestimmter Hersteller recherchieren und danach dann deine Reaktion auf die Reklamation ausrichten.

Ein weitere Möglichkeit wäre, dass z.B. unter Win7/8 (?) nach der Hardware-Erkennung automatisch aus dem Treiber-Fundus des Systems bzw. per Windows-Update installierten, angeblich aktuellen Treiber, zu dem beschriebenen Problem führen. Dass unter Win8 auf einem bestimmten Rechner ausgerechnet ein uralter Vista-GraKa-Treiber bestehende Probleme mit der installierten GraKa beheben konnte, habe ich z.B. auch schon erlebt.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Diese Aktivitäten der Treiberprüfung und der Kompatibilität mit MBs sehe ich aber eher beim Käufer.
Bei einem Neukauf gibt es auch keine Informationen dieser Art vom Hersteller oder vom Händler. Es werden lediglich die Spezifikationen der Grafikkarte bekannt gegeben.
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