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Gefragt in Plauderecke von
An einem Nadelöhr soll ich beim Vorbeifahren einen rechts parkenden Wagen geschrammt haben. Nun habe ich das aber nicht bemerkt und bin weitergefahren.

Ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist nun vom Tisch, der Geschädigte hatte kein Interesse an der Verfolgung des Delikts. Die Schadenssumme belief sich im unteren dreistelligen Bereich und wurde von mir beglichen.

Jedoch soll ich nun ein Bußgeld in Höhe von 35 EUR zahlen wegen Nichteinhaltens von Mindestabstand.

Kann mir jemand einen Link weisen, auf dem ich mich zum Thema Mindestabstand/Seitenabstand kundiger machen kann?

Danke im Voraus!

1 Antwort

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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi Vorbei,

Abstand in der StVO

Wenn du die gleiche Erfahrung wie ich in der Fahrschule gemacht hättest wüsstest du das. Ich fuhr wie immer in einem Dorf ganz normal auf der Straße und mein Fahrlehrer machte plötzlich und völlig unvermutet eine Vollbremsung.
Als ich völlig verdutzt nachgefragt habe meinte er welchen Abstand ich zu dem parkenden Auto neben mir hatte.

Auf diese Art und Weise für immer gelernt ;-)

Gruß Fabian
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